- Buchpreisbindung: Nationalratskommission will Wiedereinführung
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- Mehrwertsteuerreform Nationalratskommission stellt heisse Entscheide zurück

Buchpreisbindung Nationalratskommission will Wiedereinführung

Bern (sda) Für Bücher sollen wieder feste Preise gelten. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hat am Dienstag mit 13 zu 10 Stimmen einen Gesetzesentwurf gutgeheissen, der nun in eine Vernehmlassung geschickt wird.

Gemäss WAK-Beschluss soll eine obligatorische Buchpreisbindung für die ganze Schweiz eingeführt werden. Die Preise seien durch die Verlage oder die Importeure festzulegen. Die Dauer der Buchpreisbindung soll 18 Monate betragen. Einzelhändler können bis zu 5 Prozent Rabatt gewähren.

Bei Buchpreisen, welche markant über den Preisen im Ausland liegen, soll der Eidgenössische Preisüberwacher eingreifen und die zulässige Preisdifferenz für die ganze Branche festlegen können. Für den Fall, dass die Preisbildung nicht eingehalten wird, soll ein Schiedsgericht geschaffen werden.

Kulturgut und nicht Markenartikel

Der Nationalrat hatte 2004 mit klarer Mehrheit beschlossen, dass seine WAK die Arbeiten an gesetzlichen Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise nicht einstellen soll. Die WAK hatte eine parlamentarische Initiative des verstorbenen Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) gutgeheissen.

In der Folge verabschiedete die WAK die Grundzüge einer gesetzlichen Regelung und beauftragte die Verwaltung, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Mit den Entscheiden der Wettbewerbskommission (Weko), des Bundesgerichtes und des Bundesrates gegen die Buchpreisbindung änderte sich die Lage.

Nach Ansicht der WAK-Mehrheit garantiert die Buchpreisbindung ein dichtes Buchhandlungsnetz, das den Zugang der Bevölkerung zu Lesestoff und zu einem grossen Angebot offen halte. Ein Buch sei ein Kulturgut und nicht einfach ein Markenartikel, sagte WAK-Präsidentin Hildegard Fässler (SP/SG) vor den Medien in Bern.

Bestseller finanzieren mit

Die Buchpreisbindung ermögliche den Verlagen eine Mischrechnung, die es erlaube, mit den Bestsellern weniger erfolgreiche Bücher mitzufinanzieren, sagte Fässler. Somit könnten Verlage auch risikoreicher publizieren und neue Schweizer Autorinnen und Autoren fördern.

Kleinen und mittleren Buchhandlungen ermögliche die Buchpreisbindung das Überleben und sichere eine grössere Vielfalt des Angebots. Schwierige Titel, die von der Kundschaft oft spontan eingekauft würden, könnten profitieren. Ein System ohne Preisbindung ziehe höhere Preise nach sich, sagte Fässler.

Überlebenshilfe

Die WAK-Minderheit sieht in der Wiedereinführung der Einheitspreise für Bücher nur eine kurzfristige Überlebenshilfe für Buchhandlungen. Die Konzentration des Verkaufsstellennetzes könne durch regulierte Preise kaum beeinflusst werden. Zudem sei die Verfassungsmässigkeit des Buchpreisbindungsgesetzes fragwürdig.

De WAK lässt nun einen Begleitbericht zum Gesetzesentwurf verfassen, der Anfang November in eine Vernehmlassung geht. Der Erlass soll dem Nationalrat in der Sommer- oder Herbstsession 2009 überwiesen werden. Fässler rechnet mit einem Inkrafttreten Mitte 2010 oder 2011.

 

Mehrwertsteuerreform Nationalratskommission stellt heisse Entscheide zurück

Bern (sda) Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hält eine Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes für dringlich. Den heiklen Entscheid über einen Einheitssatz und die Abschaffung der meisten Steuerausnahmen will sie aber erst später treffen.

Nach Auskunft ihrer Präsidentin Hildegard Fässler (SP/SG) ist die WAK einstimmig auf die Totalrevision des MWST-Gesetzes eingetreten. Die 50 Einzelmassnahmen sollen administrative Entlastungen, mehr "Kundenfreundlichkeit", mehr Effizienz und mehr Rechtssicherheit bringen.

Schwerer tut sich die Kommission mit dem zweiten Teil der grossen MWST-Reform. Der vom Bundesrat beantragte Einheitssatz von 6,1 Prozent stösst auf harten Widerstand. Nicht minder umstritten ist der Vorschlag, 20 der 25 Ausnahmen zu streichen und namentlich auch das Gesundheitswesen der MWST zu unterstellen.

Die WAK beschloss mit 16 zu 8 Stimmen, den Eintretensentscheid zu dieser Vorlage erst zu fällen, wenn sie den ersten Teil durchberaten hat. Die Beratungen über die Totalrevision des MWST-Gesetzes hat sie am Dienstag aufgenommen. Sie wird sie im November fortsetzen.

14. Oktober 2008