Bundesrat Schmid habe für die Wahl Nefs erheblichen Aufwand betrieben, heisst es in dem Bericht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK). Aber er und Armeechef Christophe Keckeis hätten allein den Gesamtüberblick über das Auswahlverfahren und über die eingeholten Informationen gehabt.
Mit seinem Entscheid, die Gespräche mit den Kandidaten für den Chefposten alleine zu führen, habe sich der Chef des Verteidigungsdepartementes (VBS) selbst in eine Position versetzt, in der er alle Karten in der Hand gehabt habe. Dadurch habe er sich eine erhöhte persönliche Verantwortung aufgebürdet.
Nach Auffassung der GPK hat Schmid die Tatsache, dass ein Strafverfahren wegen Nötigung und anderer Delikte gegen Nef läuft, falsch eingeschätzt und nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. In Anbetracht der Funktion und der Art der Anschuldigungen wäre «äusserste Vorsicht» geboten gewesen.
Übermässiges Vertrauen
Schmid trage die Hauptverantwortung dafür, dass der Bundesrat in Unkenntnis der Strafverfolgung Nef ernannt habe, schreibt die GPK. An dieser Verantwortung ändere nichts, dass Nef alle getan habe, um die Hintergründe der Strafverfolgung zu verharmlosen. Das Verhalten Schmids zeuge von einem «übermässigen Vertrauen» in Nef.
Der Verteidigungsminister habe gegenüber der GPK bestätigt, dass er aus Respekt vor dem Persönlichkeitsschutz Nefs nicht versucht habe, mehr in Erfahrung zu bringen, heisst es in dem Bericht. Er habe gegenüber der Kommission gesagt, «dass er nicht unter die Bettdecke schauen wollte».
Kritisch äussert sich die GPK auch zur Personenüberprüfung Nefs. Die beiden Befrager seien ihrer Aufgabe nicht gewachsen gewesen. Sie seien bestrebt gewesen, dem künftigen Armeechef nicht zu missfallen, sei es durch unangenehme Fragen oder die Aufforderung, den Chef vollumfänglich über das Strafverfahren zu informieren.
Die GPK hatte die zuständigen Strafbehörden des Kantons Zürich um Einsicht in die Akten des abgeschlossenen Strafverfahrens gegen Nef ersucht. Diese Einsichtnahme wurde ihr mit Ausnahme einiger weniger Aktenstücke verweigert. Der Bundesrat hat zum Bericht der GPK bis Ende April 2009 Stellung zu nehmen.
28. November 2008