Bern (sda) Die Rehabilitierungskommission der eidgenössischen Räte hat in den letzten vier Jahren 137 Flüchtlingshelferinnen und -helfern ihre Ehre zurückgegeben. Dies teilte Kommissionspräsident André Daguet (SP/BE) am Donnerstag in Bern mit.

Nach dem seit 2004 geltenden Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer werden alle Personen rehabilitiert, die zur Zeit des Nationalsozialismus aus humanitären Gründen gegen die Gesetze verstossen haben. Die Kommission hat die Aufgabe zu prüfen, ob konkrete Urteile aufgehoben worden sind. 
 
Entsprechende Gesuche können von Verurteilten, ihren Angehörigen oder von schweizerischen Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte oder der Aufarbeitung der schweizerischen Geschichte zur Nazi-Zeit widmen, gestellt werden. Die Frist ist Ende 2008 abgelaufen. Für entschuldbare Fälle gilt sie bis Ende 2011. 
 
Die Kommission bleibe für Rehabiliationsgesuche zur Disposition, werde aber keine direkten Recherchen mehr unternehmen, sagte Daguet. Von den letzten vier Rehabilitierten seien nur noch zwei am Leben. Aber es gehe darum, die «noblen und ehrbaren» Flüchtlingshelfer zu ehren. 
 
Die Rehabilitation sei für die von Militärgerichten verurteilten Flüchtlingshelfer und ihren Angehörigen von Bedeutung, sagte
Daguet. Damit werde ein wichtiger Teil der Schweizer Geschichte in den Jahren 1938 bis 1945 aufgearbeitet und Wiedergutmachung an mutigen und ehrbar handelnden Menschen geleistet.

 

5. März 2009