Bern (sda) Das von Pascal Couchepin vorgeschlagene Sparpaket für die Gesundheitskosten (09.053) soll nicht über das Dringlichkeitsrecht in Kraft gesetzt werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat die Dringlichkeitsklausel aus der Vorlage gekippt.

 Von den ursprünglichen Couchepin-Vorschlägen bleibe keine Massnahme mehr übrig, welche die Dringlichkeit rechtfertige, erklärte SGK-Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Ausserdem habe die Ständeratskommission verschiedene Vorschläge eingebracht, die definitiv eingeführt werden und nicht wie bei dringlichen Massnahmen nur zwei, drei Jahre wirken sollen, erklärte Schwaller.

In der Endabrechnung umfasst das Kostensenkungspaket der Ständeratskommission 300 bis 350 Mio. Franken. Die Vorschläge des Nationalrats belaufen sich demgegenüber auf 180 bis 200 Mio. Franken.

Differenzen zum Nationalrat

Längerfristig sparen will die SGK über die Selbstbehalte. Wie bereits letzten Oktober entscheiden, will die Kommission wie der Nationalrat zwar nichts wissen von der 30-Franken-Praxisgebühr.

Die SGK des Ständerats will den Selbstbehalt für die Versicherten in der Regel auf 20 Prozent anheben. Nur noch Versicherte, die sich einem Managed Care-Modell oder einem Hausarzt-Modell anschliessen, sollen wie bisher 10 Prozent Selbstbehalt zahlen.

Der Nationalrat wollte die 20 Prozent nur von den Versicherten verlangen, die ohne vorgängige Hausarztkonsultation direkt zum Spezialisten gehen.

Geht es nach der SGK soll der Nationalrat den Selbstbehalts- Vorschlag in die Managed-Care-Vorlage übernehmen, die zurzeit in einer Sub-Kommission vorbereitet wird. Laut Schwaller ist der neue Gesundheitsminister Didier Burkhalter der Meinung, dass die Managed- Care-Vorlage in zwei bis drei Jahren in Kraft gesetzt werden soll.

Einen stärkeren Einfluss als der Nationalrat wünscht die SGK des Ständerats auch auf die Medikamentenpreise. Der Vertriebszuschlag auf den Fabrikabgabepreisen soll von heute 12 auf noch 8 Prozent sinken. Abgelehnt wurde aber ein Antrag, die Fabrikpreise linear um 3 Prozent zu kürzen. Schwaller erinnerte daran, dass die Pharma in den letzten Jahren 1,1 Mrd. Fr. Preiskürzungen hingenommen habe.

Die SGK hatte sich früher zudem dafür ausgesprochen, dass Versicherte mit einer höheren Franchise, zwei Jahre an diese Franchisenhöhe gebunden sein sollen, bevor sie wechseln dürfen. Gestrichen hatte die Kommission Couchepins Vorschlag, die Gelder für die Prämienverbilligungen nächstes Jahr um 200 Mio. Fr. zu erhöhen.

Kostenbeteiligungen nicht weiter erhöhen

Die Kommissionshürde nicht genommen haben diverse Vorschläge, mit denen die Antragssteller die Versicherten stärker zur Kasse bitten wollten. Keine Chance hatte ein Selbstbehalt auf allen Medikamentenkäufen. Abgelehnt wurde auch die allgemeine Erhöhung der Franchisen. Die Kommissionsmehrheit sei der Meinung gewesen, dass angesichts der Prämienerhöhungen weitere Kostenbeteiligungen der Versicherten nicht opportun seien.

 

Krankenkassenprämien: Ständeratskommission schwenkt auf Kompromiss für säumige Zahler ein

Bern (sda) Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) stellt sich hinter den Kompromiss zwischen den Krankenkassen und den Kantonen zum Umgang mit säumigen Prämienzahlern (09.425). Sie kritisiert aber das Vorgehen.

Die Kommission sei über die Entstehungsgeschichte dieser Vorlage unzufrieden, sagte Kommissionspräsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Mittwoch vor den Medien. Die Vorlage sei ohne Beizug der Bundesverwaltung von den Versicherern und den Kantonen ausgehandelt worden. Bei der Beratung hätten deshalb einige Fragen nicht geklärt werden können.

Seit 2006 sind die Versicherungen nicht mehr verpflichtet, die Rechnungen von Patienten zu bezahlen, die ihre Prämie nicht bezahlt haben. Betroffen sind rund 150'000 Menschen. Die Spitäler blieben so auf unbezahlten Rechnungen von 80 Mio. Fr. sitzen.

Um Abhilfe zu schaffen, beschloss der Nationalrat, das Krankversicherungsgesetz auf der Grundlage eines Kompromisses zwischen Krankenkassen und Kantonen zu revidieren. Demnach sollen die Krankenkassen die Leistungen nicht mehr sistieren dürfen. Im Gegenzug zahlen ihnen die Kantone 85 Prozent der Prämie.

Die SGK beschloss nun, dass eventuelle Erträge aus Betreibungen hälftig den Krankenkassen und den Kantonen zugute kommen sollen. Der Nationalrat wollte in diesem Fall die über Betreibungen eingetriebenen Gelder nur den Versicherungen zuhalten.

Die Kommission beschloss zudem, dass die Kantone eine Liste mit Versicherten führen dürfen, die nicht zahlen obwohl sie könnten. Die SGK verpflichtet die Kantone festzulegen, nach welchen Kriterien eine solche Liste geführt wird und welche Informationen an die Krankenkassen weitergeben werden dürfen.

 

Copyright SDA, 11.11.2009