Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) soll die Ereignisse rund um die UBS-Steueraffäre untersuchen: Dies fordert nun auch das Büro des Nationalrats. Der Entscheid über die Einsetzung einer PUK rückt damit näher.

Das Büro des Nationalrats hat sich mit 9 zu 4 Stimmen dafür ausgesprochen, eine PUK zu beantragen, wie Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer (SP/AG) am Freitagabend vor den Medien sagte.

Eine PUK kann bei Vorkommnissen von grosser Tragweite eingesetzt werden. Die Mehrheit des Nationalratsbüros sei der Auffassung gewesen, dass diese Tragweite gegeben sei, sagte Bruderer weiter.

Umfassende Untersuchung

Nach dem Willen des Büros soll das Mandat der PUK breit gefasst werden. Die PUK soll die Amtsführung von Bundesrat, Verwaltung und Finanzmarktaufsicht sowie die Entscheide der Nationalbank bei der Überwachung und Regulierung des Finanzsektors untersuchen, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzkrise und der UBS.

Dabei soll aufgezeigt werden, wie es zur Herausgabe von 285 UBS-Kundendossiers an die USA sowie zum Abschluss des Staatsvertrages mit den USA und der darauf basierenden widerrechtlichen Gewährung von Amtshilfe kam, wie das Nationalratsbüro schreibt.

Mehr Mittel als die GPK

Es gehe darum, die Verantwortlichkeiten abzuklären und aufzuzeigen, welche Folgen zu ziehen seien, sagte Bruderer. Die Arbeiten der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), die sich bereits mit den Vorkommnissen beschäftigen, könne die PUK in ihre Untersuchung einbeziehen.

Die Mehrheit des Ratsbüros wollte laut Bruder nicht den GPK-Bericht abwarten. Dies hätte die allfällige Einsetzung einer PUK verzögert, gab die Nationalratspräsidentin zu bedenken. Eine PUK habe zudem ganz andere Möglichkeiten als die GPK. Sie habe mehr Ressourcen und mehr Informationsrechte.

Leuthard angehört

Gegner einer PUK hatten stets geltend gemacht, dass es sinnlos sei, nochmals von vorne zu beginnen. Dies sei nicht notwendig, sagte der Generalsekretär des Büros, Christoph Lanz. Er räumte allerdings ein, dass Anhörungen wiederholt werden müssten.

Das Nationalratsbüro hatte vor seinem Entscheid die GPK, die sich gegen die Einsetzung einer PUK stellt, konsultiert. Auch Bundespräsidentin Doris Leuthard wurde angehört. Der Bundesrat hat das Recht auf eine Anhörung, bevor über die Einsetzung einer PUK entschieden wird.

Resultate bis Ende Jahr

Der Ball ist nun beim Büro des Ständerates. Stimmt dieses zu, formuliert das Nationalratsbüro einen Vorschlag für das exakte Mandat. Dann könnten die Räte bereits in der Frühjahrssession die Einsetzung einer PUK beschliessen, mittels eines einfachen Bundesbeschlusses.

Stimmt das Büro des Ständerats nicht zu, könnte sich der Prozess verzögern. Das Begehren des Nationalratsbüros käme aber dennoch ins Plenum. Nach dem Willen des Nationalratsbüros sollten die Resultate der Untersuchung bis Ende 2010 vorliegen.

Mitteparteien gespalten

Die Forderungen nach einer PUK waren im Laufe der letzten Wochen immer lauter geworden. Zwei Nationalratskommissionen - die Wirtschafts- und die Finanzkommission - hatten ihr Büro aufgefordert, die PUK-Frage zu traktandieren.

Eine PUK wird sowohl von linker als auch von rechter Seite gefordert. Die Mitteparteien sind gespalten: Manche Exponenten haben sich für eine PUK ausgesprochen, andere dagegen.

Während sich CVP-Präsident Christophe Darbellay auf die Seite der Befürworter schlug, ist FDP-Präsident Fulvio Pelli unter den Gegnern. Für die FDP und ihren Bundesrat Hans-Rudolf Merz könnte eine PUK vor den Wahlen 2011 unangenehm werden.

Woher die vier Gegenstimmen im Nationalratsbüro kamen, ist nicht bekannt. Die FDP hat im Ratsbüro drei Mitglieder, die CVP zwei und die BDP eines. Das Ratsbüro befasst sich mit der Organisation und Verwaltung des Rates. Wie andere Kommissionen kann es Parlamentarische Initiativen einreichen.

 

05.02.2010