Der Entscheid fiel knapp mit 13 gegen 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie WAK-Präsident Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) am Dienstag vor den Medien in Bern erklärte.
Nach Wandfluhs Angaben vermisst die WAK-Mehrheit eine aktualisierte Finanzplatzstrategie des Bundesrats. Zudem sei keine Dringlichkeit gegeben. Die Kommission stosse sich auch daran, dass das Parlament etwas ausbaden solle, zu dem es bislang nichts zu sagen gehabt habe.
Keine Entscheid zur Kernfrage
Zur eigentlichen Frage, ob das Parlament das letzten August unterzeichnete Abkommen zwischen den USA und der Schweiz nachträglich genehmigen soll, hat sich die Kommission bislang noch nicht geäussert.
Nach Ansicht des Bundesrats ist die Genehmigung nötig, damit das Abkommen seine rechtliche Wirkung voll entfalten kann. Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar entschieden, dass in rund 4200 vom Abkommen betroffenen Fällen von Steuerhinterziehung keine Amtshilfe geleistet werden dürfe.
Durch das Abkommen sei nämlich die Amtshilfe nicht auf schwere Fälle von Steuerhinterziehung erweitert worden. Möglich sei Amtshilfe deshalb nach wie vor nur bei Steuerbetrug.
Nicht an Bedingungen knüpfen
Geklärt hat die WAK jedoch schon die Frage, ob die vom Bundesrat gewünschte nachträgliche Genehmigung an Bedingungen geknüpft werden soll. Gefordert hatte dies die SP.
Die Kommission lehnte es mit jeweils 18 gegen 8 Stimmen ab, die Genehmigung unter anderem davon abhängig zu machen, dass die Boni stark eingeschränkt werden und die Problematik des Systemrisikos bei Grossbanken ("too big to fail") gelöst wird.
Wandfluh räumte ein, dass der Entscheid für die Empfehlung knapp ausgefallen sei und dies dem Bundesrat kein eindeutiges Signal gebe. Der Bundesrat sei frei zu entscheiden, sagte er.
Eine konsultative Empfehlung abgeben wird am Mittwoch auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats.
SDA, 16.03.2010