Bern (sda) Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPKs) von National- und Ständerat haben am Donnerstag über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr informiert und dabei den Bundesrat kritisiert. Die Regierung halte Informationen zurück und setze die Empfehlungen nicht um.

Die Kritik ist nicht neu: Die GPKs haben sich schon verschiedentlich darüber beschwert, dass der Bundesrat die Herausgabe von Dokumenten verweigere, zuletzt im Zusammenhang mit der Untersuchung zur UBS-Affäre.

In diesem Fall haben sich Bundesrat und GPKs inzwischen geeinigt. Unter den Dokumenten, die den GPKs zunächst vorenthalten worden waren, ist ein Papier der Eidgenössischen Finanzverwaltung mit dem Titel "Handlungsoptionen bei akutem Vertrauensverlust gegenüber der UBS".

 

Bundesrat auf Konfrontationskurs

Die Probleme mit dem Bundesrat hätten sich 2009 akzentuiert, schreiben die GPKs in ihrem Jahresbericht. Es sei zu hoffen, dass der Bundesrat seine "letztlich auf Konfrontation mit dem Parlament abzielende Praxisänderung" überdenke.

Der Bundesrat verzögere mit seiner Verweigerungshaltung die Untersuchungen, sagte Claude Janiak, Präsident der ständerätlichen GPK, vor den Medien. Als Beispiel nannte er den Fall Tinner.

 

Auslegung des Gesetzes umstritten

Im Streit über die Informationsrechte der GPKs berufen sich sowohl der Bundesrat als auch die Kommissionen auf das Parlamentsgesetz, das beide Parteien unterschiedlich auslegen.

Der Bundesrat ist vor allem deshalb zurückhaltend mit der Herausgabe von Dokumenten, weil er Indiskretionen befürchtet. Diese Befürchtung sei unbegründet, sagte Janiak. Nur in einem Fall habe es ein Leck gegeben, und zwar bei der Affäre Blocher/Roschacher.

 

Nicht nur bei Skandalen

Der 100-seitige Jahresbericht bietet einen Überblick über die Dossiers, mit welchen sich die GPKs beschäftigt haben oder immer noch beschäftigen. Von den GPKs sei immer nur bei vermeintlichen oder tatsächlichen Skandalen die Rede, stellte Janiak fest.

Viele Untersuchungen würden gar nicht zur Kenntnis genommen, nicht einmal vom Parlament. Als Beispiel nannte er einen GPK-Bericht zur Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

 

113 Sitzungen

Auch in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen zeigten sich die Kommissionen frustriert. So habe der Bundesrat nicht auf die Kritik der GPKs an den kantonalen Unterschieden beim Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht reagiert. Die Kommissionen wollen das Thema 2010 weiterverfolgen.

Die GPKs, ihre Subkommissionen und die Geschäftsprüfungsdelegation hielten im vergangenen Jahr insgesamt 113 Sitzungen ab, wie Maria Roth-Bernasconi, Präsidentin der nationalrätlichen GPK, sagte. Die GPKs nehmen die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrats und der Bundesverwaltung sowie der Eidgenössischen Gerichte wahr.

 

04.02.2010