Die BDP-Fraktion will die gesetzlichen Grundlagen anpassen, um den Handlungsspielraum der Armee zu erweitern. Dieser seien bei Fällen von Extremismus oft die Hände gebunden, erklärte Fraktionssprecher Martin Landolt (GL). So sei radikales Gedankengut kein Ausschlussgrund und nur der gewalttätige Extremismus strafbar. Zudem dürften hängige Strafverfahren nicht direkt der Armee gemeldet werden.
Der Bundesrat sieht keinen Grund, in der Armee zusätzliche Vorschriften über den Umgang mit radikaler Gesinnung zu erlassen. Die bestehenden Instrumente genügten im Kampf gegen Extremismus. Die Armee müsse sich an denselben Kriterien orientieren, die in einem Rechtsstaat gelten.