(sda) Der Bundesrat soll den Umgang mit Sans-Papiers in der Schweiz unter die Lupe nehmen und Verschärfungen prüfen, zum Beispiel ein Ausschluss aus der Krankenversicherung. Der Nationalrat hat am Dienstag oppositionslos ein Postulat überwiesen.

Der Bundesrat sprach sich für den Vorstoss der Staatspolitischen Kommission (SPK) aus. Diese fordert eine Gesamtschau zur Problematik der Sans-Papiers. Dabei soll der Bundesrat die bisherigen Erkenntnisse aus dem Genfer Projekt "Papyrus" berücksichtigen, das Sans-Papiers zu einem geregelten Aufenthaltsstatus verhilft.

Der Bundesrat soll ferner alle Sozialversicherungsansprüche auflisten, die Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus gewährt werden, und die Folgen einer möglichen Aberkennung darlegen. Thematisiert werden sollen auch der Zugang zu Schulen und die Praxis beim Datenaustausch zwischen den Behörden. Heute melden Schulen die Kinder von Sans-Papiers nicht den Migrationsbehörden.

Ausschluss aus Krankenversicherung

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) hatte vom Bundesrat direkt Gesetzesänderungen verlangen wollen. Dieser lehnte die Motion ab, worauf die SGK den Vorstoss zurückzog. Stattdessen unterstützte sie das Postulat der SPK.

Die Motion der Sozialkommission verlangte, dass nur noch Personen mit geregeltem Aufenthaltsstatus ein Recht auf Leistungen aus der Krankenversicherung und der AHV haben. Sans-Papiers sollten sich im Krankheitsfall an eine staatlich finanzierte Anlaufstelle wenden.

Einheitliche Härtefallkriterien

Weiter schlug die Kommission vor, die Strafnormen für Arbeitgeber von Sans-Papiers sowie für Vermieter zu verschärfen. Staatliche Stellen sollten zudem Daten einfacher austauschen können. Schliesslich sollten in der gesamten Schweiz dieselben Härtefallkriterien gelten.

Die Gegnerinnen und Gegner dieses Vorstosses vertraten die Ansicht, dass sich die Folgen ohne weitere Abklärungen kaum abschätzen liessen. Insbesondere für Kantone und Gemeinden seien negative Auswirkungen zu befürchten.