(sda) Die Behörden sollen künftig mit einem Mausklick alle Schengen- und Dublin-Datenbanken gleichzeitig abfragen können - auch in der Schweiz. Die vorberatende Kommission des Nationalrats trat einstimmig auf die Vorlage des Bundesrats ein.

Mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen empfiehlt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (Sik-N) die Vorlage des Bundesrats zur Interoperabilität zur Annahme, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Mit der Vorlage will der Bundesrat zwei EU-Verordnungen zur Vernetzung von Datenbanken umsetzen.

In der Kriminalitätsbekämpfung und in der Migrationssteuerung stehe die Schweiz vor transnationalen Herausforderungen, argumentierte die Kommission. Dies mache eine enge Zusammenarbeit und einen zeitnahen Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten unabdingbar.

Eine zentrale Komponente der Interoperabilität ist das Europäische Suchportal ESP (European Search Portal). Dieses erlaubt es, mit einer Abfrage gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme zu konsultieren. Weiter gibt es einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und einen Detektor für Mehrfachidentitäten.

Registrierung von Drittstaatenangehörigen

In der Detailberatung nahm die Kommission ausserdem einstimmig einen Antrag an, der verlangt, dass die Einführung des Etias-Systems in die Vorlage aufgenommen wird. Die EU will mit der Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Etias) die Einreisen von Drittstaatenangehörigen, die ohne Visum in den EU-Raum einreisen dürfen, registrieren.

Bei der Verabschiedung der Interoperabilitätsvorlage durch den Bundesrat Anfang September war die Etias-Vorlage noch nicht vom Parlament beschlossen, weshalb es im Entwurf nicht aufgeführt ist. In der Herbstsession nahm das Parlament die Vorlage an.

Schweiz unter Zugzwang

Bei den EU-Interoperabilitätsverordnungen handelt es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts, zu deren Übernahme die Schweiz verpflichtet ist. Setzt sie die neuen EU-Regeln nicht um, riskiert sie die Beendigung der Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich. Die Frist für die Umsetzung läuft am 21. Mai 2021 ab. Das Geschäft geht an den Nationalrat.