(sda) Sans-Papiers sollen leichter Zugang erhalten zu einer beruflichen Ausbildung. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion seiner Staatspolitischen Kommission angenommen - mit 111 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Stimmt auch er der Motion zu, muss der Bundesrat die Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen von Sans-Papiers erweitern.

Für eine Mitte-Links-Mehrheit ist die geltende Regelung zu restriktiv und erschwert Sans-Papiers den Zugang zur nachobligatorischen Bildung. Es sei wenig sinnvoll, junge motivierte Erwachsene mit Potenzial, die sich sowieso schon in der Schweiz befänden, von der beruflichen Ausbildung auszuschliessen, lautete der Tenor. Vor diesem Hintergrund sei eine geringfügige Anpassung der geltenden Regelung angebracht.

61 Fälle in acht Jahren

Gemäss einem Bericht des Bundesrats haben von 2013 bis 2020 in der Schweiz 61 jugendliche Sans-Papiers von der bestehenden Härtefallregelung profitiert. Eine Begleitgruppe von Bund und Kantonen spricht sich in der einen oder anderen Form für eine Lockerung des entsprechenden Verordnungsartikels aus.

Insbesondere soll geprüft werden, bei den Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer der beruflichen Grundbildung die Dauer des bisherigen Aufenthalts von fünf auf zwei Jahre herabzusetzen. Zudem sollen auch junge Menschen einbezogen werden können, welche die obligatorische Schule in der Schweiz weniger als zwei Jahre lang oder gar nicht besucht haben.

SVP spricht von "falschem Zeichen"

Die SVP-Fraktion sowie einzelne Vertreterinnen und Vertreter der FDP- und der Mitte-Fraktion lehnten die Motion ab, da diese aus ihrer Sicht ein "falsches Zeichen" setzt. Die neuen Regeln würden etwa zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Sans-Papiers gegenüber anderen Ausländerinnen und Ausländern führen, die die Zulassungsvoraussetzungen einhielten.

Auch laut dem Bundesrat besteht keine Notwendigkeit, die Kriterien zu lockern. Die vergleichsweise wenigen Härtefallgesuche von jugendlichen Sans-Papiers erklärten sich insbesondere dadurch, dass sie nur selten allein in der Schweiz lebten und oft bereits eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen einer Härtefallregelung für die ganze Familie erhalten hätten.