(sda) Als Zweitrat berät der Nationalrat am Donnerstag die Umsetzung der neuen Mindeststeuer für international tätige Konzerne. Umstrittenster Punkt ist die Verteilung der erwarteten Mehreinnahmen zwischen Bund und Kantonen.

Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) beantragt dem Plenum, den Bundesanteil auf 50 Prozent festzusetzen.

Damit ginge die grosse Kammer weiter als der Ständerat. Dieser hatte sich im September dafür ausgesprochen, 75 Prozent der Erträge den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen zukommen zu lassen, 25 Prozent dem Bund. Die anderen Kantone würden dabei über den Finanz- und Lastenausgleich indirekt profitieren.

Mehrere Varianten auf dem Tisch

Der Bundesrat wollte den Standortkantonen der betroffenen Unternehmen ursprünglich sämtliche Erträge überlassen - vorbehältlich der Anrechnung an den Finanz- und Lastenausgleich. Für diese Lösung setzt sich im Nationalrat ein Minderheitsantrag der SVP ein. Ein weiterer von insgesamt nicht weniger als sechs Minderheitsanträgen favorisiert die Lösung des Ständerats. Vier Mitglieder der WAK-N aus den Reihen von SP und Grünen möchten alle Mehreinnahmen dem Bund zukommen lassen.

Im Zentrum der OECD/G20-Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Der Bundesrat will die neuen Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen werden. Auf dieser Verfassungsbasis soll ab 2024 die OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden.