(sda) Der Ständerat sieht keinen Handlungsbedarf, potenziell gefährliche Personen mit einer terroristischen Gesinnung besser zu überwachen. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Damit ist der Vorstoss erledigt.

Der Nationalrat hatte im vergangenen Herbst Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Gemäss Text der Motion von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP/VD) sollte die terroristische Bedrohung, die von einer Person ausgeht, vor deren Freilassung aus der Untersuchungshaft oder aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug umfassend beurteilt werden. Vorgeschlagen wurden ein zweites unabhängiges psychiatrisches Gutachten sowie die Erstellung von Berichten durch die Sicherheitsbehörden.

Der Ständerat zeigte indes kein Interesse an neuen Regeln. Bereits das geltende Recht enthalte diverse Regelungen, die sicherstellten, dass die Gefährlichkeit einer Person vor deren Freilassung sorgfältig geprüft werde, sagte Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE). So stünden den Behörden seit dem Inkrafttreten des Anti-Terror-Gesetzes im vergangenen Jahr neue Instrumente wie etwa Meldepflichten, Kontakt- und Ausreiseverbote oder Hausarrest zur Verfügung.

Auch der Bundesrat plädierte für ein Nein zum Vorstoss. Es bringe nichts, den Gutachterstaat aufzublähen, sagte die ehemalige Justizministerin Karin Keller-Sutter im Herbst im Nationalrat. Eine solche Bestimmung biete keine Gewähr für mehr Sicherheit.