(sda) Die Schweiz soll die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausdehnen. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK) dafür ausgesprochen. Sie will den Bundesrat zur Ratifikation des Kroatien-Protokolls ermächtigen, stellt jedoch eine Bedingung.

16.028 Der Bundesrat soll das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen erst dann ratifizieren dürfen, wenn mit der EU eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung vereinbart wurde, die mit der Bundesverfassung kompatibel ist.

Mit 11 zu 2 Stimmen hat die APK entschieden, das explizit im Beschluss zu verankern, wie Kommissionspräsident Christian Levrat (SP/FR) am Mittwochabend vor den Medien in Bern sagte.

In der Logik des Bundesrates

Das entspricht der Absicht des Bundesrates: Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte erklärt, das Protokoll könne nur unter dieser Voraussetzung ratifiziert werden. Der Bundesrat hielt das auch in der Botschaft ans Parlament fest. Die APK folge der Logik des Bundesrates, möchte die Bedingung aber explizit festhalten, sagte Levrat.

Damit möchte die Kommission verhindern, dass der Bundesrat am Ende das Kroatien-Protokoll doch ohne Lösung der Zuwanderungsfrage ratifiziert. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann habe das als Möglichkeit erwähnt, erklärte Levrat. Das Parlament müsse seine Verantwortung wahrnehmen, wenn es um die Verfassung gehe.

Nach Abstimmung im Parlament

Die Bedingung der Ständeratskommission wäre laut Levrat dann erfüllt, wenn das Parlament einer entsprechenden Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt hat. Das könnte in der Herbst- oder Wintersession der Fall sein. Damit sollten die Fristen erfüllt werden können, sagte Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP/SG).

Mit dem Kroatien-Protokoll wird sich der Ständerat voraussichtlich am 2. Juni befassen. Die Differenz zum Nationalrat, der ohne Bedingung zugestimmt hatte, soll noch in der Sommersession bereinigt werden.

Mit Forschung verknüpft

Im Nationalrat hatte die SVP es abgelehnt, den Bundesrat zur Ratifikation zu ermächtigen. Sie ist der Überzeugung, dass bereits dieser Schritt gegen den Verfassungsartikel zur Zuwanderung verstösst. Aus Sicht der anderen Fraktionen würde dagegen erst die Ratifikation die Verfassung verletzen.

Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative hatte der Bundesrat zunächst erklärt, das Kroatien-Protokoll nicht unterzeichnen zu können. Brüssel sistierte darauf die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Später wurden die beiden Themen in einem Übergangsabkommen miteinander verknüpft.

Gleichbehandlung aller EU-Staaten

Im vergangenen März hat die Schweiz das Kroatien-Protokoll dann unterzeichnet. Nach Gesprächen mit der EU über eine mögliche Einigung in der Zuwanderungsfrage sah der Bundesrat die Voraussetzungen für diesen Schritt erfüllt.

Wird das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, ist die Schweiz automatisch voll assoziiertes Mitglied der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Die EU akzeptiert keine Diskriminierung von Mitgliedsstaaten und verlangt deshalb die Ausdehnung der seit 2002 geltenden Personenfreizügigkeit auf das jüngste Mitglied Kroatien.

SDA, 25.05.2016