​Wäre das Bundesparlament dem katholisch-konservativen Walliser Nationalrat Peter von Roten gefolgt, hätte es das Frauenstimm- und -wahlrecht bereits Anfang der 1950er-Jahre eingeführt. Es hätte genügt, im Bundesgesetz betreffend Volksabstimmungen aus «jeder Schweizer» «alle Schweizerinnen und Schweizer» zu machen.

Nationalrat Peter von Roten vertritt Anfang der 1950er-Jahre die Ansicht, dass der Ausdruck «Schweizer» neutral und als generisches Maskulinum zu verstehen ist, welches Frauen und Männer einschliesst. Wenn die Bundesversammlung dieser grammatikalischen Auslegung folgt, so von Roten, kann sie Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmungen über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse ändern und den Frauen auf Bundesebene das Stimm- und Wahlrecht zugestehen.

Der Ehemann von Iris von Roten, Autorin des feministischen Manifests «Frauen im Laufgitter», will um jeden Preis verhindern, dass das Frauenstimm- und -wahlrecht an die Urne kommt. Auf den Zweiten Weltkrieg folgte der Kalte Krieg und das Misstrauen zwischen den beiden Blöcken ist gross – Umstände, in denen konservative Werte Hochkonjunktur haben. Die Rollenverteilung des 19. Jahrhunderts ist zurück: Kinder erziehen und Haushalt führen sind Frauensache; Politik, öffentliches Leben und berufliche Tätigkeit sind den Männern vorbehalten. Es ist nicht der passende Moment, um die Schweizer zu bitten, ihren Gattinnen, Müttern, Schwestern und Töchtern die Bürgerrechte zuzugestehen.

Auch der Bundesrat fürchtet eine Abstimmungsniederlage. Er hat die am Ende des Ersten Weltkriegs eingereichten Motionen des Freisinnigen Emil Göttisheim und des Zürcher Sozialdemokraten Hermann Greulich, welche die Einführung des Frauenstimm- und  wahlrechts verlangen und vom Parlament in Postulate umgewandelt wurden, sorgfältig in der untersten Schublade versteckt. Das gleiche Schicksal ereilte die Petition zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen, die 1929 von einer Viertelmillion Frauen und Männern unterzeichnet worden war.

Der Präsident der Sozialdemokratischen Partei Hans Oprecht nimmt das Anliegen 1944 mit einem Postulat erneut auf, welches verlangt, in der Bundesverfassung zu verankern, dass Frauen und Männer die gleichen Bürgerrechte haben. Das Bundesparlament folgt ihm, um den schlagkräftigen Schweizerischen Verband für das Frauenstimmrecht (SVF) nicht zu verärgern. Doch der Bundesrat rührt immer noch keinen Finger.

Im Wallis hat Peter von Roten 1945 auch nicht mehr Glück. Seine Partei, die Katholisch-Konservativen, welche die Mehrheit im Grossen Rat stellen, wollen nichts von seiner Motion zugunsten der politischen Rechte für Frauen wissen.

Motion de Peter von Roten de 1945 concernant le droit de vote des femmes
Peter von Rotens Antrag von 1945 zum Frauenstimmrecht
CH AEV, 1001-1, Nr. 276, Sitzungsprotokolle Grosser Rat, Session von November 1945, Foto von Jean-Philippe Dubuis, 2021

Diese Niederlage bringt allerdings Bewegung in die Sache: Im Dezember 1948 zieht der konservative Feminist in den Nationalrat ein und verliert dort keine Zeit. Peter von Roten reicht ein von 24 Ratsmitgliedern aller Parteien unterzeichnetes Postulat ein, welches den Bundesrat ersucht, «Bericht zu geben über den Weg, auf dem die politischen Rechte auf die Schweizer Frauen ausgedehnt werden können». Dieser Vorstoss wird mit 71 zu 42 Stimmen klar angenommen.

Auszug aus dem Protokoll des Nationalrates – Bundesarchiv

Auch bei der Revision des Gesetzes über die Nationalratswahlen im Jahr 1950 bricht Peter von Roten eine Lanze für das Frauenwahlrecht, jedoch ohne Erfolg.

Am 25. November 1950 fordert der SVF den Bundesrat auf, das Frauenstimmrecht auf der Grundlage der inklusiven Auslegung in die Bundesgesetzgebung einzuführen.

Peter von Roten vertritt das Anliegen des SVF im Nationalrat:


«Sie werden sich erinnern, dass ich im letzten Sommer bei der Behandlung der Wahlgrundlage des Nationalrates auch einen Vorschlag machte, man solle den Frauen die Wahlfähigkeit und die Wählbarkeit in den Nationalrat zubilligen. Das war ungefähr am anderen Ende angefangen. Ich dachte damals, es wäre günstig, den Frauen als ersten Schritt die Möglichkeit einer Vertretung im Parlament zu geben. Dieser Vorschlag hat leider in unserem Gremium nicht die nötige Mehrheit gefunden, sodass ich berechtigt bin anzunehmen, dass der entgegengesetzte Weg Ihre Zustimmung haben wird, also der Weg, dass man zuerst den Frauen die Entscheide in Sachfragen gibt. Das ist der Weg, den nicht ich vorschlage, sondern der Schweizerische Verband für das Frauenstimmrecht, also der Verband, der die politisch interessierten Schweizerfrauen vertritt, uns vorgeschlagen hat. Auf der anderen Seite hat dieser Vorschlag noch einen zweiten grossen Vorteil, nämlich den praktischen Vorteil, dass er die sog. „Volks“abstimmung, in Wirklichkeit die Männerabstimmung, überflüssig macht, indem das Parlament, die zwei Räte (National- und Ständerat) kompetent sind, um diese Gesetzesänderung durchzuführen. Damit habe ich Ihnen den einen Weg, der vom Verband für das Frauenstimmrecht vorgeschlagen wird, genügend umschrieben. […]»
Auszug aus dem Protokoll der Nationalratssitzung vom 20. Dezember 1950

Der Bundesrat bringt in seinem Bericht vom 2. Februar 1951 in Erfüllung der Postulate Oprecht (1944) und von Roten (1949) zum Ausdruck, dass er eine Verfassungsänderung als erforderlich erachtet. Da die Einführung der Rechtsgleichheit jüngst bei Abstimmungen in acht Kantonen gescheitert ist, hält er die Frauen jedoch dazu an, sich zunächst in den Kirchen-, Sozial- und Bildungskommissionen zu engagieren.

Peter von Roten reicht im Rahmen der Nationalratsdebatte über die Verfassungsänderung eine Motion für eine Lösung auf Gesetzesebene ein und schlägt die Revision des Gesetzes betreffend Volksabstimmungen vor. Die Konservativen lehnt diesen Vorstoss ab und spricht sich für den Vorschlag des Bundesrates aus. Zwischen 1952 und 1954 richten die eidgenössischen Räte mehrere Postulate an den Bundesrat, um diesen zur Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts zu bewegen. Doch vorerst bleibt alles beim Alten.
Peter von Roten, der an der Gründung der Walliser SVF-Sektion beteiligt war, verlangt deshalb, dass die Schweizerinnen zumindest an Abstimmungen über Vorlagen, die sie betreffen, mitwirken dürfen. Auch dies vergebens.

Ein krachendes «Nein»

Am Sonntag, 1. Februar 1959, lehnt es das männliche Stimmvolk mit Zweidrittelmehrheit ab, das Frauenstimmrecht in die Bundesverfassung aufzunehmen. Lediglich die Sozialdemokratische Partei, der Landesring der Unabhängigen und die Partei der Arbeit haben die Annahme empfohlen. Die Freisinnig-Demokratische Partei und die Konservative Volkspartei (später CVP) haben die Stimme freigegeben und die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (heute SVP) hat für ein Nein plädiert. Am gleichen Tag gestehen die Kantone Neuenburg, Waadt und Genf den Frauen das Stimmrecht auf Kantons- und Gemeindeebene zu.

Letztlich sind es der Beitritt der Schweiz zum Europarat im Jahr 1963 und die Europäische Menschenrechtskonvention, welche die Gleichstellung der Geschlechter verlangt, die den Bundesrat zwingen, die – schlussendlich erfolgreiche – Abstimmung vom 7. Februar 1971 durchzuführen. Schweizer Frauen sind Stimmbürgerinnen geworden.

Gleicher Kampf auf Kantons- und Bundesebene

Der konservative Feminist Peter von Roten führte seinen Kampf gleichzeitig auf Kantons- und Bundesebene. Anfang Februar 1954 erklärt er sowohl im Grossen Rat im Wallis als auch auf Bundesebene, dass kein Gesetz den Frauen ausdrücklich die politischen Rechte verweigert. Die Kantonsverfassung gestehe das Wahlrecht den «Bürgern» zu, ohne zu präzisieren, dass dieser Ausdruck nur die Männer und nicht auch die Frauen meint. Seiner Ansicht nach sollen sich die Frauen in die Wahlregister ihrer Gemeinden eintragen können.

Archiv Le Nouvelliste

Auf Bundesebene wird das Thema wieder aktuell, als der Bundesrat 1957 dem Volk die Aufnahme der Frauen in den obligatorischen Zivilschutz unterbreitet. Die Feministinnen und Feministen protestieren: keine neuen Pflichten ohne Rechte! Um die Chancen seiner Vorlage für den neuen Bevölkerungsschutz zu erhöhen, beantwortet der Bundesrat die kurz zuvor eingereichten Postulate Picot und Grendelmeier mit seiner Botschaft zuhanden der Bundesversammlung über die Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene. Dies neun Tage vor der Volksabstimmung.

Doch in der Westschweiz und im Tessin haben die Verbände, die sich für das Frauenstimmrecht stark machen, die Frauen bereits aufgerufen, sich in die Wahlregister einzutragen. Einige Gemeinden, so z. B. der Weiler Unterbäch im Oberwallis, akzeptieren dies gegen den Willen des Bundesrates. Hier hat Peter von Roten seine Finger im Spiel: Er besitzt ein Chalet im Dorf und ist ein Kampfgefährte des Gemeindepräsidenten Paul Zenhäusern. Unter dem Blitzlichtgewitter der schweizerischen und internationalen Presse stimmen 33 der 86 Einwohnerinnen von Unterbäch gemeinsam mit den Männern über den Zivilschutz ab.
Die Vorlage des gemischten Zivilschutzes wird abgelehnt. Die Stimmen der Frauen werden weder vom Walliser Staatsrat noch vom Bundesrat anerkannt. Peter von Roten und Paul Zenhäusern kostet ihr feministisches Engagement am 3. März 1957, nach mehr als zehn Amtsjahren, die Wiederwahl in den Grossen Rat.

Aufruf an die Walliserinnen
(Mediathek Wallis – Sitten, Sondersammlungen, politische Drucke)

Peter von Roten, féministe et conservateur

Peter von Roten, 1916–1991
(AEV, fonds des portraits)

Peter von Roten kommt 1916 in Raron zur Welt. Er studiert Jus in Freiburg, Paris und Bern und eröffnet ein Advokatur- und Notariatsbüro in Visp und Leuk, bevor er in die Politik geht. Von 1943 bis 1945 ist er Gemeinderat in Raron und von 1941 bis 1957 sitzt er für die Konservativen im Walliser Grossen Rat, den er 1948 präsidiert.

1948 wird er in den Nationalrat gewählt, dessen Mitglied er drei Jahre lang ist. Im Jahr 1953 wird er Präfekt des Bezirks Westlich-Raron und bleibt dies 33 Jahre lang, dies selbst nach seinem Umzug nach Basel 1954. 50 Jahre lang ist er zudem Mitarbeiter des Walliser Boten, der konservativen Zeitung des Oberwallis.

Als Ehemann der Basler Feministin Iris von Roten (geborene Meyer), Redakteurin des Schweizer Frauenblatts und Anwältin, nutzt er seinen politischen Einfluss, um für das Frauenstimm- und -wahlrecht zu werben. Im Walliser Grossen Rat reicht er 1945 eine Motion für die politischen Rechte der Frauen ein und doppelt 1954 mit einer entsprechenden Interpellation nach. Im Nationalrat reicht er 1949 ein Postulat und 1951 eine Motion für die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts ein.
Er ist an der Gründung der Walliser Sektion des Schweizerischen Verbands für das Frauenstimmrecht (SVF) beteiligt, ruft 1957 die Frauen von Unterbäch zur Abstimmungsteilnahme auf und unterstützt 1965 die Kandidatur von Mathilde von Stockalper für den Walliser Staatsrat. Wegen seines politischen und journalistischen Engagements für die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau erfährt Peter von Roten zeitlebens viel Anerkennung, aber auch viel Kritik.