Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich für eine Schweizer Kandidatur für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat ausgesprochen. Weiter hat sich die APK-N mit den beiden Berichten des Bundesrates zur schweizerischen Europapolitik und zum Verhältnis zu den europäischen Agenturen beschäftigt. Ausserdem hat sie zu drei Verhandlungsmandaten Stellung genommen und der dritten und letzten Etappe des WTO-Immobilienprojekts (FIPOI) zugestimmt.

1. Schweizer Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat

Im Rahmen des EDA-Zusatzberichts über eine eventuelle mittelfristige Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat führte die Kommission eine vertiefte Diskussion und nahm gemäss Art. 152 Abs. 3 Parlamentsgesetz Stellung. Die Kommission sprach sich mit 16 zu 6 Stimmen für eine Kandidatur der Schweiz für das Jahr 2022 aus. Des Weiteren wies die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag auf eine Kommissionsmotion ab, welche verlangte, dass der Entscheid über eine Kandidatur im UNO-Sicherheitsrat einer Volksabstimmung zu unterstellen sei.

Im Fokus der Debatte standen insbesondere die finanziellen Auswirkungen und die Personalressourcen sowie die Auswirkungen einer allfälligen Mitgliedschaft auf die guten Dienste der Schweiz. Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass die UNO-Mitgliedschaft wie auch ein Einsitz im UNO-Sicherheitsrat der Schweiz eine wertvolle und exzellente Plattform für den Ausbau des internationalen Netzwerks bietet. Diese Plattform erlaube es der Schweiz zudem ihre Werte auf hohem Niveau einzubringen und zu fördern. Die Kommissionsmehrheit war des Weiteren der Auffassung, dass ein Einsitz im Sicherheitsrat die guten Dienste und die Neutralität nicht tangieren.

Die Kommissionsminderheit hingegen äusserte Bedenken über diesen Einsitz, insbesondere im Zusammenhang mit der Neutralität und den guten Diensten der Schweiz. Diese würden mit einem Sicherheitsratssitz nicht nur geschwächt und geschmälert sondern auch, in bestimmten politischen Situationen, in schwerer Weise tangiert.

 

2. Europapolitik

Die Kommission hat die zwei vom Bundesrat am 17. September 2010 verabschiedeten Berichte zur Europapolitik (10.086 Evaluation der schweizerischen Europapolitik und 10.088 Das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen) diskutiert. Sie hat dazu die Konferenz der Kantonsregierungen KdK, Vertreter von Economiesuisse und avenir suisse, sowie Herrn Professor Thomas Cottier angehört.

Die Kommission ist der Meinung, dass die Berichte eine gute Lagebeurteilung der schweizerischen Europapolitik darstellen. Einige Kommissionsmitglieder kritisierten aber auch, dass der Bundesrat darauf verzichtet hatte, eine Gesamtstrategie darzulegen.

Die APK-N ist ausserdem der Ansicht, dass die Schweizer Europapolitik in den nächsten Wochen und Monaten vertieft debattiert werden muss. Die beiden Berichte sollen deshalb während der Wintersession im Nationalrat behandelt werden.

 

3. Aufnahme von Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Wettbewerb

Die APK-N wurde vom Bundesrat nach Art. 152. Abs. 3 ParlG zu den Eckwerten des Schweizer Verhandlungsmandats über ein Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Wettbewerb konsultiert. Die Mehrheit der Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass eine verstärkte Zusammenarbeit der schweizerischen und der europäischen Wettbewerbsbehörden als wünschenswert zu erachten ist. Die APK-N hat die Eckwerte des Verhandlungsmandats mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Der Mehrheit der Kommission ist es wichtig festzuhalten, dass es sich beim angestrebten Kooperationsabkommen um ein Amtshilfeabkommen handelt, welches keine materiellen Änderungen des schweizerischen Wettbewerbsrechts vorsieht. Sie ist der Überzeugung, dass die schweizerische Volkswirtschaft und die Schweizer Konsumenten von einer verbesserten Koordination zwischen den involvierten Wettbewerbsbehörden bei der Bekämpfung unzulässiger, grenzüberschreitender Kartelle profitieren werden. Die Kommissionsminderheit spricht sich gegen Verhandlungen mit der EU in diesem Bereich aus, insbesondere weil sie befürchtet, dass der mit der zwischenstaatlichen Kooperation verbundene Austausch von vertraulichen Informationen negative Auswirkungen auf die Schweiz haben könne.

 

4. Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen Schweiz-EU im Bereich Chemikaliensicherheit (REACH)

Die Kommission wurde gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG zum Verhandlungsmandat im Hinblick auf den Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der Europäischen Union über eine Zusammenarbeit im Bereich der Chemikaliensicherheit (REACH) konsultiert. Die Kommission ist der Auffassung, dass ein Abkommen erforderlich ist um wirtschaftliche Benachteiligungen der Schweiz und insbesondere der Schweizer Exporteure zu beheben und mit dem steigenden Schutzniveau in der EU mithalten zu können. Sie hat sich deshalb für die Aufnahme von Verhandlungen ausgesprochen.

 

5. Ausweitung des bestehenden Verhandlungsmandats für ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Russland auf die weiteren Mitglieder der Zollunion (Belarus und Kasachstan)

Gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG wurde die Kommission zur Ausweitung des bestehenden Verhandlungsmandats für ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Russland auf die weiteren Mitglieder der Zollunion (Belarus und Kasachstan) konsultiert. Die Kommission ist der Ansicht, dass für die Fortsetzung des Verhandlungsprozesses für ein Freihandelsabkommen mit Russland die Berücksichtigung der gesamten Zollunion zweckmässiger ist. Sie hat sich daher einstimmig für die Ausweitung des Verhandlungsmandates ausgesprochen.

 

6. FIPOI. Finanzhilfen an die WTO (Extra-muros-Erweiterung) (10.053)

Am 1. August 2008 hat sich die Schweiz in einem Abkommen mit der Welthandelsorganisation (WTO) auf die Renovation, Verdichtung und Erweiterung des WTO-Sitzgebäudes Centre William Rappard in drei Phasen geeinigt. Ziel des "site unique"-Projektes ist es, der WTO die Zusammenführung ihrer Aktivitäten unter einem Dach zu ermöglichen. In den Jahren 2008 und 2009 wurden die erste und die zweite Phase des Projektes von den eidgenössischen Räten genehmigt. Am 26. Mai 2010 hat der Bundesrat die Botschaft über die Gewährung eines Darlehens von 40 Millionen Franken und eines A-fonds-perdu-Beitrages von 10 Millionen Franken für die Finanzierung der dritten und letzten Etappe des WTO-Immobilienprojektes verabschiedet.

Der Ständerat hat das Geschäft am 14. September 2010 einstimmig angenommen. Auch die APK-N hat an der bundesrätlichen Vorlage keine Änderungen mehr vorgenommen und sich in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme, bei zwei Enthaltungen, für diese letzte Etappe des Bauprojektes ausgesprochen. Das Geschäft wird in der Wintersession vom Nationalrat behandelt.

Die Kommission hat am 25. / 26. Oktober 2010 unter dem Vorsitz von Christa Markwalder (RL/BE) und im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.

 

Bern, 26. Oktober 2010 Parlamentsdienste