Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ist anders als der Nationalrat der Auffassung, dass die Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“ Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen werden soll.

Die am 11. August 2009 eingereichte Volksinitiative (10.090) verlangt einen Ausbau des obligatorischen Staatsvertragsreferendums. Danach sollen dem obligatorischen Referendum völkerrechtliche Verträge unterliegen, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen, die die Schweiz verpflichten, rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zukünftig zu übernehmen, Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Organisationen übertragen oder neue einmalige Ausgaben ab einem bestimmten Betrag nach sich ziehen.

Wie bereits der Nationalrat ist die SPK des Ständerates der Auffassung, dass die Initiative keine präzise Definition des obligatorischen Staatsvertragsreferendums bringt. Die Bundesversammlung müsste in jedem Einzelfall entscheiden, ob der zur Diskussion stehende Staatsvertrag zu einem wichtigen politischen Sachbereich zu zählen ist. Die Kommission spricht sich deshalb mit 10 zu 2 Stimmen dafür aus, dass die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen wird. Nach Ansicht der Kommission bringt jedoch auch das vom Bundesrat vorgeschlagene Konzept, wonach Staatsverträge mit Verfassungscharakter dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, keine hinreichend klare Definition. Auch hier müsst die Bundesversammlung in jedem Einzelfall festlegen, ob dem Staatsvertrag nun Verfassungscharakter zukomme oder nicht. Die Kommission möchte daran festhalten, dass allein der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften dem obligatorischen Referendum unterstehen soll. Sie spricht sich mit 9 zu 0 Stimmen und 3 Enthaltungen gegen den Gegenvorschlag aus.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, dass die Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme empfohlen wird. Das Initiativkomitee habe an einigen Beispielen klar aufgezeigt, welche Staatsverträge zukünftig dem obligatorischen Referendum unterstehen sollten. Auf dieser Grundlage könne die Bundesversammlung eine kohärente Praxis entwickeln.

 Zusatzbericht des Bundesrates zu seinem Bericht vom 5. März 2010 über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht / 07.477 n Pa.Iv. Vischer. Gültigkeit von Volksinitiativen

Die Kommission hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in seinem Zusatzbericht konkrete Vorschläge zur Milderung der Problematik von nicht völkerrechtskonformen Volksinitiativen macht. Der Bundesrat schlägt zum einen eine unverbindliche materielle Vorprüfung von Volksinitiativen durch eine Verwaltungsstelle vor, zum anderen sollen neu auch Volksinitiativen für ungültig erklärt werden können, welche grundrechtliche Kerngehalte tangieren. Die Kommission ist von der Idee einer unverbindlichen Vorprüfung von Volksinitiativen überzeugt. Sie hat deshalb mit 5 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung entsprechende gesetzliche Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Hingegen will sich die Kommission mit der Frage der Ergänzung der Gründe für die Ungültigerklärung von Volksinitiativen erst befassen, wenn der Nationalrat dazu Stellung genommen hat. Die in der parlamentarischen Vischer vorgeschlagenen Ergänzungen des Katalogs der Ungültigkeitsgründe erachtet die Kommission jedoch als zu weit gehend. Sie beantragt deshalb dem Rat mit 8 zu 2 Stimmen, dieser Initiative, welcher der Nationalrat am 11. März 2009 zugestimmt hatte, keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit erachtet die in der parlamentarischen Initiative Vischer unterbreiteten Vorschläge durchaus als tauglich, um die Problematik der Völkerrechtskonformität von Volksinitiativen anzugehen.

10.511 Pa.Iv. Binder. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte / 10.517 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen / 10.3896 s Mo. Jenny. Verbot bezahlter Mandate der Wirtschaft für ehemalige Bundesräte

Wie bereits ihre Schwesterkommission des Nationalrates erachtet es die SPK des Ständerates als problematisch, wenn ehemalige Mitglieder des Bundesrates bereits kurz nach ihrem Rücktritt Mandate in der Wirtschaft übernehmen. Einerseits stellt sich die Frage, ob das betroffene Unternehmen nicht durch Insiderwissen begünstigt wird. Zum andern besteht auch die Gefahr, dass die Mitglieder des Bundesrates in der Unabhängigkeit der Ausübung ihres Amtes beeinträchtigt werden, indem sie von bestimmten Unternehmen bereits während der Amtszeit umworben werden. Die Kommission erachtet es deshalb als sinnvoll, generelle Regeln für die wirtschaftliche Tätigkeit von ehemaligen Mitgliedern des Bundesrats zu schaffen. Diese Regeln müssen aber dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügen. Sie stimmt den beiden parlamentarischen Initiativen mit 7 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung (10.517) bzw. 6 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen (10.511) zu. Nach diesem Entscheid kann die Nationalratskommission bereits jetzt mit der Ausarbeitung entsprechender Bestimmungen beginnen. Die SPK des Ständerates wünscht, dass dabei auch die Einführung analoger Regeln für Chefbeamte geprüft wird.

Unter diesen Umständen ist es nicht zweckmässig, dem Bundesrat mit einer Motion den Auftrag zur Ausarbeitung einer Vorlage erteilen zu wollen; daher beantragt die Kommission dem Rat, die Motion Jenny aus formellen Gründen abzulehnen.

Eine Minderheit der Kommission befürchtet hingegen eine Überreglementierung und erachtet es kaum als möglich, eine sinnvolle Definition der betroffenen Mandate zu finden.


Die Kommission tagte am 27./28. Juni 2011 in Freiburg unter dem Vorsitz von Ständerat Alain Berset (S, FR).

 

Bern, 28. Juni 2011 Parlamentsdienste