Weiterbildungsgesetz
​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat die Detailberatung des Weiterbildungsgesetzes beendet und in der Gesamtabstimmung angenommen. Resultat ist ein Gesetzesentwurf mit zahlreichen Minderheitsanträgen, die im Nationalrat – voraussichtlich in der Wintersession – bereinigt werden müssen.

Sieben Jahre nachdem Volk und Stände Artikel 64a der Bundesverfassung angenommen und damit dem Auftrag zur verfassungsmässigen Verankerung der Weiterbildung zugestimmt hatten, überwies am 15. Mai 2013 der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (13.038 n) ans Parlament. An der gestrigen Sitzung führte die WBK-N, welche die Vorlage als Erstrat behandelt, die Detailberatung zu Ende. Im Rahmen dieser Beratung standen sich zwei entgegengesetzte Positionen, die bereits bei der Eintretensdebatte vorgetragen wurden, gegenüber: Weder die grundsätzliche Ausweitung der gesetzlichen Bestimmungen noch eine erhebliche Verschlankung der Vorlage fanden konsolidierte Mehrheiten (siehe auch Medienmitteilung vom 30.8.2013).

Für vertiefte Auseinandersetzungen sorgten vornehmlich zwei Aspekte, jener der Grundkompetenzen Erwachsener sowie jener der Finanzierung der Weiterbildung. Im Bereich der Grundkompetenzen  –¬ deren Erhalt und Förderung vom Bund unterstützt werden – drehten sich die Diskussionen um die Frage, welche Fähigkeiten diese umfassen sollen. Keine Aufnahme ins Gesetz fanden Kompetenzen wie bspw. im Bereich der Haushaltführung oder der Wirtschaftskenntnisse. Hingegen wurde die Liste der Grundkompetenzen mit Erziehungs- und Sozialkompetenzen ergänzt. Auch die Fähigkeit, sich mündlich in einer Landessprache auszudrücken, wurde in die Bestimmungen eingefügt.

Die Kommission ist sich der Wichtigkeit des lebenslangen Lernens bewusst und setzte sich vertieft mit der Frage auseinander, in welcher Form der Bund die Umsetzung dieses Grundsatzes finanziell unterstützen solle. Der Antrag, einen Langzeiturlaub für Weiterbildung über die AHV in Form eines befristeten Rentenvorbezugs teilweise finanzieren zu können, wurde jedoch mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit ist der Meinung, dass mit dem Weiterbildungsgesetz ein Grundsatzgesetz geschaffen werden soll, das nur ein begrenztes Mass an Fördertatbeständen umfasst. Damit fanden auch keine spezialgesetzlichen Anliegen Eingang in den Entwurf. Mit 13 zu 9 Stimmen lehnte die Kommission zudem den Antrag ab, welcher von den Arbeitgebern die Gewährung eines jährlichen Weiterbildungsurlaubs verlangte.
Schliesslich befand eine Mehrheit, dass Bund und Kantone bei ihren Bestrebungen, Erwachsenen mit fehlenden Grundkompetenzen deren Erwerb und Erhalt zu ermöglichen, auch die Organisationen der Arbeitswelt einbeziehen sollen.

Mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen und an den Nationalrat zur Beratung überwiesen. Geblieben sind zahlreiche Minderheitsanträge, die vom Plenum bereinigt werden müssen. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession behandeln.

Im Weiteren beriet die Kommission das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur. Biologische Sicherheit. Haftung und Wiedergutmachung (13.062), welches der Bundesrat am 14. August ans Parlament überwiesen hatte. Dieses Protokoll regelt den Umgang mit Schäden an der Biodiversität, die von grenzüberschreitend verbrachten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden. Das Zusatzprotokoll schafft einen internationalen Mindeststandard für die Haftung im Falle von Biodiversitätsschäden. Eine Minderheit beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten, da die Vorteile für die Schweiz nicht überwiegen, aber die Ratifizierung höhere Kosten und eine eventuelle verminderte Rechtssicherheit zur Folge hätten. Die Mehrheit begrüsst das Zusatzprotokoll, entspricht doch dessen Stossrichtung bereits der Strategie unseres Landes im Umgang mit GVO. Auch entstehen mit der Ratifizierung keine zusätzlichen Pflichten für unser Land. Die WBK-N trat mit 13 zu 9 Stimmen auf den „Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit“ ein. Mit demselben Abstimmungsresultat  stimmt die Kommission in der Gesamtabstimmung einer Annahme der Vorlage zu. Eine Minderheit beantragt dem Rat, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Mit der Genehmigung des Bundesbeschlusses in beiden Räten ist der Bundesrat ermächtigt, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren.

Die Kommission führte auch Hearings zur Stipendieninitiative und zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats (Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes, 13.058 n) durch und hörte Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees und weiterer, von der Umsetzung des Ausbildungsbeitragsgesetzes betroffenen Kreise an. Die Eintretensdebatte und die Detailberatung werden am 31. Oktober geführt.

Die Kommission tagte am 10. und 11. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.

 

Bern, 11. Oktober 2013  Parlamentsdienste