Die Kommission für öffentliche Bauten (KöB) des Ständerates beantragt Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über Bauprodukte und ermöglicht damit die Uebernahme der entsprechenden EU-Richtlinie.

Ein Schweizer Hersteller der sowohl für den Binnenmarkt wie auch den Export produziert, muss erhebliche Mehrkosten in Kauf nehmen. Ursache dieser Schwierigkeiten sind unterschiedliche technische Vorschriften.

Seit der Ablehnung des EWR-Abkommens 1992 ist der Bund um eine Harmonisierung der "technischen" Gesetzgebung mit dem europäischen Recht bemüht, um unnötige Handelshemmnisse, die unsere Wirtschaft belasten, abzubauen.

Mit dem neuen Bundesgesetz über Bauprodukte will der Bundesrat einen weiteren Schritt in diese Richtung unternehmen. Die Uebernahme der EG-Richtlinie über die Bauprodukte ist für die Schweiz vor allem aus drei Gründen wichtig:

Der Handel mit Bauprodukten zwischen der Schweiz und dem EU-Raum ist von erheblicher Bedeutung.

Der europäische Binnenmarkt für Bauprodukte wird trotz gewisser Verzögerungen kommen, so dass Bauprodukte nurmehr in Verkehr gesetzt werden dürfen, wenn ihre Konformität mit den europäischen Spezifikationen bestätigt ist.

Der Einbezug des Bauproduktebereichs in das bilaterale Abkommen ist ohne Referenzgesetzgebung auf Bundesebene nicht möglich.

Die Kommission für öffentliche Bauten sprach sich einstimmig für Eintreten auf das neue Bundesgesetz aus. Sie liess sich von der Zweckmässigkeit der vorgeschlagenen zweistufigen Lösung, welche die geltende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen respektiert, überzeugen. Die Uebernahme der EU-Richtlinie erfolgt deshalb zum einen auf Stufe Bundesrecht mit dem neuen Bundesgesetz über Bauprodukte, das das Inverkehrbringen dieser Produkte regelt und zum andern durch ein Konkordat der Kantone, das die nötigen vereinheitlichten Anforderungen an Bauwerke umfasst.

Die Kommission nahm am Entwurf einige geringfügige Aenderungen vor und stimmte dem Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig zu.

Die Kommission, die unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (LU/CVP) tagte, nahm im übrigen Kenntnis vom Bericht des Bundesrates über die Politik des Bundes bezüglich der Aufnahme von internationalen Organisationen in Genf und der FIPOI (Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen) sowie vom periodischen Bericht des EDA über die Tätigkeit der FIPOI.

Bern, 25.01.1999    Parlamentsdienste