Einen zentralen Punkt der BFT-Botschaft vom 25. November 1998 (98.078) bildet der Vorschlag des Bundesrates, das sog. Hochschulförderungsgesetz (HFG) einer Totalrevision zu unterziehen: Als "Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (UFG)" soll es griffigere Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Hochschulpolitik schaffen und damit zu einem wesentlichen Element des angestrebten "Hochschulnetzwerkes" werden. Die Realisierung dieser Ziele soll in zwei Etappen vorgenommen werden. In der zweiten Etappe 2004-2007 sollen die Bestimmungen zu den Hochschulen, zur Bildung, Forschung und Technologie auf einer neuen gesetzlichen Grundlage in einem einzigen Bundesgesetz zusammengefasst und bei Bedarf parallel dazu eine Änderung der Bundesverfassung vorgeschlagen werden.
Hier lag der Anknüpfungspunkt für die Diskussion in der WBK: Nach Auffassung der Kommission lässt die Basis der schmalen Verfassungskompetenz des Bundes keinen "Aufbruch zu hochschulpolitisch neuen Ufern" zu. Der Bereich der Bildung und der Forschung unterliegt raschen Veränderungen und der Bund bedarf der Voraussetzungen, die diesen Herausforderungen angemessen sind. Mit dem Beschluss, anstelle eines neuen Gesetzes einen auf acht Jahre befristeten Bundesbeschluss zu erlassen - dieser Entscheid fiel mit 11 zu 2 Stimmen - will die Kommission einer weiteren Etappe und weiteren Reformen den Weg ebnen und die Voraussetzungen schaffen, damit die Absichtserklärung der Botschaft auch eingelöst werden kann.
Wichtig ist der Kommission, dass in der angekündigten zweiten Etappe die Integration der Fachhochschulen als gleichberechtigte Partner in das schweizerische Hochschulnetz verwirklicht wird.
Der einstimmig verabschiedete neue Bundesbeschluss folgt in weiten Linien dem vom Bundesrat vorgelegten UFG-Entwurf, setzt aber doch entscheidende neue Akzente:
Kernpunkt der Diskussion bildete die Zusammensetzung der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK). Die WBK verlangt eine klare Festlegung der Zusammensetzung auf der Ebene des neuen Bundesbeschlusses und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, auf der Ebene der Zusammenarbeitsvereinbarung (Art. 5) . Bund, Universitätskantone und Nichtuniversitätskantone sollen nach dem Willen der Kommission in der SUK vertreten sein. Eine Kommissionsminderheit verlangt ebenfalls eine Vertretung der Wirtschaft.
Keine Gnade fand das vorgeschlagene neu zu schaffende "Institut für Qualitätssicherung" (Art. 7): Weder auf Qualitätssicherung noch Akkreditierung, jedoch auf ein eigens für die Erfüllung dieser Aufgaben zu schaffendes Institut soll nach dem Willen der WBK verzichtet werden. - Neu sollen die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen teilweise leistungsbezogen bemessen werden.
Dass die Kommission eine Verfassungsänderung für unumgänglich hält, zeigt die einstimmige Verabschiedung einer Motion: Die Kommission verlangt vom Bundesrat, einen Verfassungsartikel zu erarbeiten, der dem Bund u.a. gestattet, zusammen mit den Kantonen eine umfassende schweizerische Hochschulpolitik zu führen und - darauf gründend - für alle Hochschulen verbindliche Regeln aufzustellen.
An der heutigen Sitzung hat die WBK ferner die Teilrevision des Forschungsgesetzes genehmigt. Diese verfolgt u.a. wichtige Vereinfachungen in administrativen Abläufen, eine Klärung der Rolle des Schweizerischen Wissenschaftsrates sowie die Zusprache der Rechte für geistiges Eigentum an diejenige Hochschule, die entsprechendes innovatives Wissen hervorbringt. Im Gesetz ausdrücklich verankert haben möchte die Kommission die Aufgabe des Wissenschafts- und Technologierates, Projekte zur Technologiefolgeabschätzung durchzuführen, ein Antrag, der einstimmig angenommen worden ist.
Neun Sitzungstage hat die Kommission der Vorberatung dieser bedeutenden Vorlage gewidmet, die sie nun oppositionslos verabschiedet hat und die in der Aprilsession dem Plenum unterbreitet werden wird. Wie bereits mitgeteilt, hat sie die 9 Kreditbeschlüsse mit einem Ausgabentotal von 6,783 Milliarden Franken alle einstimmig gemäss den Anträgen des Bundesrates verabschiedet, nachdem sie den grundsätzlichen Entscheid getroffen hatte, diesen Kreditrahmen nicht aufzubrechen und auf Aufstockungen oder Umverteilungen zu verzichten.
Sinnvoll und notwendig ist die finanzielle Unterstützung der Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB), durch den Bund auch aus der Sicht der WBK. Die SVB, die für die Bibliotheksentwicklung in der Schweiz eine wichtige Funktion wahrnimmt und sich den veränderten Bedürfnissen unserer Zeit erfolgreich angepasst hat, soll in den kommenden vier Jahren Finanzhilfen in der Höhe von acht Millionen Franken erhalten (Botschaft 98.071).
Dieser Antrag wurde in der Kommission einhellig verabschiedet.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Jacques Martin und im Beisein von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss am 23./24. März in Bern.
Bern, 24.03.1999 Parlamentsdienste