Die Kommission sprach sich, wie bereits Bundesrat und Nationalrat, für die Empfehlung zur Ablehnung der Verkehrshalbierungsinitiative aus. Hingegen ist sie der Auffassung, die Volksinitiative sei trotz Konflikt mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU nicht für ungültig zu erklären

Die Kommission ist den Beschlüssen des Nationalrates betreffend die Verkehrshalbierungs-Initiative (97.078) gefolgt. Diese Volksinitiative verlangt eine Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Annahme. Wie bereits der Nationalrat am 2. März 1999 schloss sich die Kommission einstimmig dem Vorschlag des Bundesrates an, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Sie lehnte hingegen einen Antrag ab, die Volksinitiative wegen Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht für ungültig zu erklären und Volk und Ständen nicht zur Abstimmung zu unterbreiten. Sie ist zwar der Auffassung, dass bei einer Annahme der Initiative Probleme mit verschiedenen internationalen Abkommen entstünden und dass namentlich die Umsetzung des Landverkehrsabkommen mit der EU gefährdet wäre. Ausserdem wäre die praktische Umsetzung schwierig. Dennoch ist die Volksinitiative nicht als ungültig zu betrachten, weil sie nicht Ziele vorgibt, die unter keinen Umständen erreicht werden können oder zwingendes Völkerrecht verletzt.

Die Kommission hat mit 7 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen einem Verpflichtungskredit für Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in Höhe von 121,5 Mio Franken zugestimmt. Um die LSVA ab dem 1.1. 2001 erheben zu können, müssen bis zu diesem Zeitpunkt das Gewicht, die in der Schweiz gefahrenen Kilometer und voraussichtlich auch der Emissionswert der Fahrzeuge erhoben werden können. Dazu sind u.a. bauliche Massnahmen bei den Grenzzollämtern und Kontrollstellen, eine strassenseitige Ausrüstung für die Kommunikation mit den Erfassungsgeräten in den Fahrzeugen, Zahlsysteme für Bargeld und Kreditkarten, Kontrollausrüstungen und schliesslich ein zentrales Informatiksystem erforderlich. Diese Investitionen sollen mit dem Verpflichtungskredit finanziert werden. Die Kommission hat sich zur technischen Komplexität des vorgesehenen Erfassungssystems kritisch geäussert. Ebenso wurde beanstandet, dass schweizerische Transporteure im Vergleich zu ausländischen Transporteuren schlechter gestellt werden, weil sie ein Erfassungsgerät erwerben müssen. Unklar ist auch das Verhältnis zwischen LSVA-Erhebung und Einführung der Alptransitabgabe (ATA). Um die termingerechte Einführung der LSVA-Erhebung nicht zu gefährden, hat die Kommission die Vorlage dennoch an der gestrigen Sitzung verabschiedet.

Die Kommission hat es sodann mit 6 zu 2 Stimmen abgelehnt, eine Motion des Nationalrates (98.3532) zu überweisen, wonach die aus der Mehrwertsteuer resultierenden Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen sind, welche die Bahn gegenüber dem Flug- und dem Busverkehr sowie gegenüber den Verkehrsnetzen der Nachbarländer benachteiligen. Artikel 18 Absatz 2bis des Entwurfes für ein Mehrwertsteuergesetz (93.461)sieht bereits vor, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität Beförderungen im grenzüberschreitenden Luft- und Eisenbahnverkehr von der Mehrwertsteuer zu befreien. Diese Bestimmung ist im laufenden Differenzbereinigungsverfahren unbestritten. Da damit die Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Bahnverkehr durch den Bundesrat aufgehoben werden kann, ist die Kommission der Auffassung, dass sich eine Überweisung der Motion erübrigt. Eine Minderheit der Kommission stellt einen Antrag auf Überweisung der Motion.

Schliesslich liess sich die Kommission von der Verwaltung über den Stand der Vernehmlassung zu den Land- und Luftverkehrsabkommen und die noch offenen Punkte vorgesehenen Änderungen der Botschaft informieren, damit sie nach der Verabschiedung der Botschaft zu den sektoriellen Abkommen Schweiz - EG durch den Bundesrat möglichst rasch mit der Beratung der Vorlage beginnen kann.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP, GR) am 13. April 1999 in Bern.

Bern, 14.04.1999    Parlamentsdienste