Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates folgt den Vorschlägen des Bundesrates bei den Massnahmen zur Bereinigung und Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung.

Mit dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz sollen die Voraussetzungen für den Wohnungsbau verbessert sowie die Bereitstellung preisgünstiger Mietwohnungen und der Erwerb von Wohneigentum durch den Bund gefördert werden. In den Neunzigerjahren führte der starke Nachfrageüberhang, die überhitzten Bau- und Bodenmärkte sowie die steigenden Wohnkosten zu einem markanten Markteinbruch. Die bis Ende 1998 angefallenen Verluste für den Bund beliefen sich auf 270 Mio. Franken, weitere hohe Verluste sind absehbar. Für die Bereinigung dieser Altlasten und zur Minderung künftiger Verluste und Zahlungsrisiken sind Massnahmen nötig, wie sie der Bundesrat in einer Botschaft (99.007) vorschlägt. Die Notwendigkeit der Vorlage war in der WAK unbestritten. Für die Sanierung und Übernahme gefährdeter Objekte beantragt daher die WAK Rahmenkredite von insgesamt 240 Mio. Franken für die Jahre 2000 bis 2002. Auch die Gesetzesänderungen wurden einstimmig gutgeheissen. Verzinsung und vorzeitige Abschreibung der Grundverbilligungsvorschüsse sowie die finanzrechtliche Regelung der künftigen Ausrichtung dieser Vorschüsse erhalten somit eine neue gesetzliche Basis.

Am 7. Februar 1999 wurde die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" abgelehnt. In der Folge wurden zahlreiche Vorstösse eingereicht, die allesamt auf eine Änderung der bestehenden Rechtsordnung abzielen. Beispielsweise fordert die parlamentarische Initiative Wohneigentumsförderung (98.458) von Ständerat Maissen die Abschaffung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Einschränkung der Möglichkeit des Hypothekarzinsabzugs. Weitere Anliegen wollen es den Kantonen ermöglichen, das Bausparen zu fördern; auch liegen Vorstösse auf dem Tisch, um es den Kantonen zu erlauben, die Eigenmietwerte tiefer als heute zu besteuern. Die WAK wird sich an einer späteren Sitzung eingehend mit den verschiedenen Vorstössen befassen.

Im weiteren nahm die WAK Kenntnis von den Entwürfen der Leistungsaufträge der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und des Gestüts. Die WAK begrüsst die Erteilung dieser Leistungsaufträge, bedauert aber, dass beiden Institutionen nicht mehr unternehmerischen Freiraum gegeben werden soll. Sie wird sich in dieser Hinsicht an den Bundesrat wenden.

Die WAK tagte am 6. Mai 1999 teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger.

Bern, 06.05.1999    Parlamentsdienste