Mit ihrer deutlichen Ablehnung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Schlüer wendet sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates nachhaltig gegen die fortgesetzten rechtspopulistischen Versuche, das politische System der Schweiz zu destabilisieren.

Mit einer parlamentarischen Initiative (98.438) verlangt Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP/ZH) eine Verfassungsänderung, wonach mit 50'000 Unterschriften eine Volksabstimmung über die Abberufung eines oder mehrerer Mitglieder des Bundesrates verlangt werden kann. Die SPK beantragt ihrem Rat mit 17:3 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Diskutabel wäre allenfalls die Idee der Einführung einer Möglichkeit, gewählte Behördemitglieder gegebenenfalls auch wieder abzuwählen, wenn sie das Vertrauen ihres Wahlorgans verloren haben. Wahlorgan des Bundesrates ist aber das Parlament, nicht das Volk. Auf einzelne Personen ausgerichtete landesweite Abberufungskampagnen würden die Demokratie nicht stärken, sondern abbauen. Entscheidend geschwächt würde das Parlament als demokratische Repräsentation der zahlreichen verschiedenen sozialen, sprachlichen und kulturellen Schichten unserer Gesellschaft. Die angemessene Vertretung der Landesteile im Bundesrat und damit der Zusammenhalt des Landes würden gefährdet. Gestärkt würden hingegen finanzkräftige Gruppen aus den Wirtschafts- und Finanzzentren der Deutschschweiz, die mit derartigen Kampagnen die demokratisch legitimierten Behörden erpressen könnten, ohne selbst Verantwortung übernehmen zu müssen. Die Initiative von Nationalrat Schlüer geht insofern noch weiter als die kürzlich von denselben politischen Kreisen lancierte "Maulkorb"-Initiative (Volksinitiative "Für Volksabstimmungen über Volksinitiativen innert sechs Monaten unter Ausschluss von Bundesrat und Parlament").

Die SPK hat sich weiter mit der Inkraftsetzung der neuen Bundesverfassung (BV) und den als Folge der neuen BV notwendigen Gesetzesanpassungen beschäftigt (99.057). Mit 10:3 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgt sie dem Vorschlag des Bundesrates, die neue BV auf den 1. Januar 2000 in Kraft zu setzen, und lehnte eine Verschiebung auf den 1. März 2000 ab. Bei der Differenzbereinigung zur Anpassung des Parlamentsrechts an die neue BV (99.419) hält die Kommission einstimmig an einer Wahl des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin der Bundesversammlung durch die Vereinigte Bundesversammlung fest. Der Ständerat wollte diese Kompetenz der Koordinationskonferenz übertragen. Zur umstrittenen Stellung des Sekretariates der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation formulierte die SPK einen Kompromissvorschlag, der dieses Sekretariat zwar neu den Parlamentsdiensten eingliedert, aber seine Sonderstellung berücksichtigt.

Nach intensiven Beratungen an bisher drei Kommissionssitzungen ist die SPK soweit, an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (99.023) aufzunehmen. Ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zu unterbreiten, die statt auf dem Leistungs- auf dem Beitragsprimat basiert, wurde mit 12:4 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission tagte am 14. September 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Josef Leu (CVP/LU) in Bern.

Bern, 15.09.1999    Parlamentsdienste