Der neue NEAT-Gesamtkredit(99.054) von 12 600 Millionen Franken umfasst alle NEAT-Investitionen seit 1993 bis zur Fertigstellung der NEAT. Er ist in acht Objektkredite gegliedert, von denen sieben jeweils einem Werk entsprechen und der achte die Reserven enthält. Die bestehenden Verpflichtungskredite werden aufgehoben und die bei ihrem Vollzug eingegangenen Verpflichtungen und geleisteten Zahlungen werden dem neuen NEAT-Gesamtkredit belastet. Der Gesamtkredit ist in zwei Phasen aufgeteilt, wovon eine erste, freizugebende 9700 Millionen Franken umfasst und die zweite, gesperrte, 2900 Millionen Franken. Die Kommission nahm von der vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Nationalrat so beschlossenen Aufteilung der Beträge der Objektkredite auf die zwei Phasen Kenntnis und schloss sich diesen Beschlüssen nach einer ausführlichen Diskussion ohne Opposition an. Die Vorlage wurde in den Gesamt-abstimmung mit 8 : 0 Stimmen angenommen.
Die Kommission beschloss ausserdem ohne Gegenantrag, auf die Revision des Strassenverkehrsgesetzes (99.036) einzutreten und begann mit der Detailberatung zu diesem Geschäft, die sie, wenn möglich, am 18. November abschliessen wird.
Die Kommission tagte am 28./29. Oktober zum Abschluss der Amtsperiode ihres Präsidenten in Sedrun (Gemeinde Tujetsch, GR) und besichtigte bei diesen Gelegenheit den dortigen Zwischenangriff für den Gotthardbasistunnel. Sie tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP/GR) und im teilweisen Beisein von Herrn Bundesrat Moritz Leuenberger.
Bern, 01.11.1999 Parlamentsdienste