Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung vom 8. und 9. November 1999 vor allem mit diesen beiden Geschäften befasst. Dem ersten stimmte sie bei einer Enthaltung einstimmig und dem zweiten mit 9 gegen 2 Stimmen zu.

Zur Botschaft betreffend das Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Ver- hütung und Bestrafung des Völkermordes (99.033 n) und zum Entwurf des Bundesrates für den Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens hat die APK-N Experten angehört. Diese haben die rechtlichen und politischen Aspekte des Übereinkommens erläutert, indem sie zur Fragenliste Stellung nahmen, welche die Kommissionsmitglieder an der Sitzung vom 26. August 1999 erstellt hatten. Geäussert haben sich die Professoren Daniel Thürer (Zürich) und Robert Roth (Genf) sowie Brigadier Dieter Weber, Oberauditor der Armee, und Jacques Pitteloud, Mitglied des Vereins für internationale Gerechtigkeit in Ruanda.

Die verschiedenen völkerrechtlichen und strafrechtlichen Grundsätze des Übereinkommens haben Auswirkungen auf unsere Gesetzgebung. Sie erfordern eine Anpassung des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und der Bundesstrafrechtspflege. In das Strafgesetzbuch soll eine Bestimmung aufgenommen werden, die den Völkermord verbietet und angemessen bestraft. Im Weiteren werden Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes vorgeschlagen, welche die Verfolgung und Beurteilung des Völkermordes der Zuständigkeit der zivilen Bundesgerichtsbarkeit zuweisen. Die APK-N teilt die Meinung, dass diese Gesetzesänderungen und andere strafprozessuale und gerichtsorganisatorische Revisionsvorhaben des Bundes aufeinander abzustimmen sind. Kohärenz herzustellen ist namentlich zur Vorlage zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung.

Alle Kommissionsmitglieder waren der Auffassung, dass es für unser Land höchste Zeit ist, dem Übereinkommen beizutreten. Der Beitritt schliesst eine Lücke, ist unser Land doch bestrebt, den Schutz der Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen oder staatlicher Massnahmen, welche die Achtung des Einzelnen und/oder von Minderheiten verletzen, zu fördern. Die Beispiele von Ruanda und von Ex-Jugoslawien sind noch in aller Erinnerung. Die Schweiz ist es sich deshalb schuldig, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Solidarität und zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesichts der bereits bestehenden gewohnheitsrechtlichen Geltung der im Übereinkommen enthaltenen Normen zu erfüllen.

Als zweites Geschäft behandelte die Kommission den Entwurf des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland und die dazugehörige Botschaft (99.073). Diese Vorlage geht auf Arbeiten der Subkommission zurück, welche die APK-N 1997 mit dem Auftrag eingesezt hat, Massnahmen zur Förderung des Erscheinungsbildes der Schweiz im Ausland vorzuschlagen. Die Subkommission hat die verschiedenen Institutionen, die mit der Aufgabe betraut sind, unser Land im Ausland bekannt zu machen, in ihre Arbeiten einbezogen, unter anderem das Schweizer Radio International. Zugunsten dieser Institution hat die APK-N dem Plenum eine Motion vorgeschlagen, die dem Bundesrat überwiesen wurde. Gleichzeitig wurde der Bundesrat in einer weiteren Motion beauftragt, der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (KOKO) einen Leistungsauftrag zu erteilen, der es ihr erlaubt, in jenen Ländern, wo es nötig ist, koordinierte Schwerpunktaktionen durchzuführen, und wenn nötig das Sekretariat der KOKO finanziell und personnel zu verstärken (vgl. Bericht 97.058 n der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 4. November 1997).

Zum Schweizer Radio International (SRI) hat die Kommission dessen Direktor Nicolas Lombard und seinen Stellvertreter Peter Hufschmid sowie Marc Furrer, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) angehört. Sie haben sich zur Zukunft des SRI und zu den Multimedia-Kommunikationsmitteln geäussert, die eingesetzt werden sollen, um im Ausland dank der neuen Technologie ein möglichst grosses Publikum zu geringeren Kosten und mit grösstmöglicher Effizienz zu erreichen. Die Kommission hat den Gesetzesentwurf des Bundesrates in einigen Punkten geändert, um den verschiedenen Meinungen und Wünschen Rechnung zu tragen, die von den Kommissionsmitgliedern zur Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland und zum Zielpublikum vorgebracht wurden (namentlich befristete Beibehaltung der Kurzwellen am Schweizer Radio International unter gleichzeitiger Entwicklung der Web-site sowie Unterstützung der Schweizerschulen im Ausland).

Zudem hat sich die APK-N mit verschiedenen aktuellen Fragen befasst. Der Bundesrat hatte in diesem Zusammenhang Gelegenheit, seine Stellungnahmen und seine Absichten betreffend die Lösung anstehender aussenpolitischer Probleme näher zu erläutern, namentlich in Bezug auf die Welthandelsorganisation (WTO), die ihre nächste Konferenz vom 30. November bis zum 4. Dezember 1999 in Seattle durchführen wird.

Schliesslich hat die Kommission den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 1999 und die Botschaft zur Erhöhung einzelner Ansätze des Generaltarifs von neuen Futtermitteln vom 15. August 1999 (99.068) gutgeheissen und dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen einstimmig, bei einer Enthaltung, zugestimmt.

Die Kommission tagte am 8. und 9. November in Bern unter der Leitung von Nationalrat François Lachat (CVP/JU) und in Anwesenheit von Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des EDA, und von Staatssekretär David Werner Syz (EVD).

Bern, 10.11.1999    Parlamentsdienste