Mit raschen Schritten kommt die Idee des Bausparens in den eidgenössischen Räten voran. Bereits sieben Wochen nachdem der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben hat, schickt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Nach dem Willen der WAK soll es den Kantonen erlaubt sein, zur Förderung der Wohneigentums Bausparrücklagen als Abzug von den steuerbaren Einkünften zuzulassen. Im weiteren lehnt die WAK eine parlamentarische Initiative zum Kartellwesen ab.

Der Nationalrat hat in der Herbstsession 1999 der parlamentarischen Initiative Bausparen (98.455 von Gysin Hans Rudolf) Folge gegeben. Die WAK-N hat bereits ihre Vorschläge ausgearbeitet, die nun in die Vernehmlassung gehen. Durch Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) wird den Kantonen ermöglicht, Bausparrücklagen für die Beschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum als Abzug von den steuerbaren Einkünften bei kantonalen Steuern zuzulassen. Da die Änderung des StHG aus einer "Kann-Vorschrift" besteht, sollen die Kantone möglichst frei über die Modalitäten des kantonalen Bausparens entscheiden können. Daher lehnt es die WAK auch ab, den Kantonen für Bauspareinlagen einen jährlichen Höchstbetrag vorzugeben. Die WAK will zudem, dass bei der Umsetzung durch die Kantone auf eine grösstmögliche Freizügigkeit für Bausparer bei Kantonswechsel geachtet wird. Die Zustimmung zum Gesetzesentwurf erfolgte mit 13 : 9 Stimmen. Die Minderheit lehnt die Umsetzung der parlamentarischen Initiativen ab, da sie zu einer Entharmonisierung des Steuerrechts führt.

Die WAK hat im weiteren die Parlamentarische Initiative "Kartellverbot" von Nationalrätin Ammann Schoch (99.432) vorgeprüft. Dieser Vorstoss verlangt die Verankerung eines Kartellverbots auf Verfassungsstufe und die strengere Sanktionierung von Verletzungen des Kartellgesetzes. Die WAK beantragt mit 13 zu 10 Stimmen dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da diese Initiative für die WAK mit zu grossen Mängel behaftet ist. So ist die Forderung, dass Kartelle nur durch Bundesgesetze zugelassen werden können, zu schwerfällig. Die Kommission vertritt hierzu die Auffassung, dass die Zulässigkeit von Kartellen durch eine Wettbewerbsbehörde rascher entschieden werden kann. Zudem lässt die Europäische Union Kartelle zu, wenn dadurch Effizienzgewinne realisiert werden können, was aber die Parlamentarische Initiative nicht vorsieht.

An ihrer Sitzung hat die WAK zwei Vorstösse beschlossen. Mittels einer Motion fordert sie vom Bundesrat, dass dieser ein Qualitätssicherungssystem im Bereich Futtermittel entwickelt. Durch ein Postulat lädt die WAK den Bundesrat ein, das zur Zeit wenig attraktive gewerbliche Bürgschaftswesen zu stärken.

Die Sitzung fand am 15./16. November 1999 unter dem Präsidium von Nationalrat Georg Stucky und teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger in Bern statt.

Bern, 17.11.1999    Parlamentsdienste