Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat es abgelehnt, die Promillegrenze für die Blutalkoholkonzentration neu im Strassenverkehrsgesetz festzulegen und die leichten Widerhandlungen vom Kaskadensystem ausgenommen. - Die Kommission ist wie bereits der Nationalrat der Meinung, dass die LSVA-Erfassungsgeräte in der Einführungsphase den Fahrzeughaltern gratis abzugeben sind, hält aber daran fest, dass die Einbaukosten zu deren Lasten gehen sollen. - Bei der bevorstehenden Sanierung der N1/N2, Strecke Härkingen -Wiggertal soll aus terminlichen Gründen der Ausbau auf sechs Spuren nicht gleichzeitig durchgeführt werden, sondern nur die ohne zeitliche Verzögerung möglichen Vorbereitungsarbeiten.

Nachdem die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenantrag beschlossen hatte, auf die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (99.036) einzutreten, hat sie an ihrer gestrigen Sitzung die bereits begonnene Detailberatung zu Ende geführt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene obligatorische Weiterbildung der Neulenker und -lenkerinnen wurde in der Kommission zunächst abgelehnt. Es wurde argumentiert, eine obligatorische Weiterbildung käme dem Eingeständnis gleich, dass die mit Erhalt des Führerausweises abgeschlossene Grundausbildung ungenügend sei, was nicht zutreffe und führe zu schwerfälligen und kostspieligen staatlichen Interventionen, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen sei. An der gestrigen Sitzung kam die Kommission jedoch auf ihren Entscheid zurück und beschloss mit 7 zu 3 Stimmen, die obligatorische Weiterbildung in gefahrenerkennendem und -vermeidendem sowie umweltschonendem Fahren als Bedingung für die Erteilung des definitiven Führerausweises ins Gesetz aufzunehmen, da sie von deren Nutzen überzeugt ist.

Die Kommission hat sodann der Einführung des sogenannten "Kaskadensystems" zugestimmt, welches gesamtschweizerisch einheitliche Mindesttarife für die Anordnung von Administrativmassnahmen bei verkehrsgefährdenden Widerhandlungen festlegt, die für den Wiederholungsfall stufenweise verschärft werden und bis zum unbefristeteten Führerausweisentzug führen können. Sie hat aber in Abweichung vom Bundesrat die leichten Widerhandlungen von diesem System ausgenommen und zudem präzisiert, dass auch das Fahren in angetrunkenem Zustand, aber mit einer nicht qualifizierten Blutalkoholkonzentration zu den leichten Widerhandlungen zählen kann, wenn keine erschwerenden Umstände dazu kommen. Hingegen hat es die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt, die Grenzwerte für Blutalkoholkonzentrationen (0,5 und 0,8 Promille) im SVG selbst festzulegen. Vielmehr soll diese Kompetenz dem Bundesrat zukommen. Die Kommission hat den so bereinigten Gesetzesentwurf einstimmig verabschiedet. Es ist vorgesehen, das Geschäft in der Frühjahrssession 2000 im Ständerat zu behandeln.

Im weiteren hat sich die Kommission bei der Bereinigung der Differenzen zum Verpflichtungskredit für LSVA-Investitionskosten (99.015) dem Grundsatz nach dem Nationalrat angeschlossen, der in der Herbstsession dem Verpflichtungskredit von 121,5 Millionen zugestimmt, aber gleichzeitig den Betrag um 113,8 Millionen Franken erhöht hatte, um damit die erstmalige Abgabe und den Einbau des Erfassungsgerätes in der Einführungsphase zu Lasten des Bundes zu finanzieren. Die ständerätliche Kommission teilt die Einschätzung des Nationalrates, dass in der Einführungsphase die finanziellen Anschaffungsbedingungen für das Erfassungsgerät erleichtert werden müssen, um die Akzeptanz der LSVA-Erhebung zu erhöhen und sicherzustellen, dass der Einbau zeitgerecht auf das Jahr 2001 erfolgt. Die Kommission ist aber der Meinung, dass auch in der Einführungsphase die Übernahme aller Kosten durch den Bund verfehlt wäre, einerseits wegen der finanziellen Auswirkungen, andererseits weil dann ein Anreiz zum sorgfältigen Umgang mit dem Gerät entfallen würde. Deshalb schlägt sie vor, die Einbaukosten dem Fahrzeughalter zur Last zu legen. Ausserdem hält die Kommission eine Aufstockung des Verpflichtungskredites aus finanztechnischen Gründen für ungeeignet und hat sich deshalb dazu entschlossen, im Verpflichtungskredit zwar die Modalitäten der Gratisabgabe zu regeln, die sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen aber erst im Nachtrag I zum Voranschlag (Behandlung im Parlament in der Sommersession 2000) zu treffen. Die Differenzbereinigung soll während der Wintersession 1999 abgeschlossen werden. Die Kommission nahm schliesslich zur Kenntnis, dass in der laufenden Testphase des LSVA-Erfassungsgerätes noch technische Probleme bestehen, die aber rechtzeitig für die Produktion und den Einbau der Erfassungsgeräte behoben sein sollten.

Die Kommission nahm sodann Kenntnis von den Schlussfolgerungen eines Expertenberichts des UVEK, der in der Folge der Annahme der pa. Iv. Reimann (98.417) im Ständerat in der Herbstsession 1998 in Auftrag gegeben worden war. Gestützt auf dessen Ergebnisse kam sie zum Schluss, dass ein Ausbau der Strecke Härkingen - Wiggertal der N1/N2 auf sechs Spuren im Gleichzug mit der spätestens 2003 erforderlichen Sanierung dieser Strecke, wie dies die Initiative verlangt, aus zeitlichen Gründen nicht machbar ist. Sie schloss sich deshalb der vom UVEK gewählten Lösung an, wonach bei der Sanierung die möglichen Vorarbeiten für den späteren Ausbau bereits vorgenommen werden. Zudem soll nach Meinung der Kommission mit der Planung des Ausbaus auf sechs Spuren unverzüglich begonnen werden, da der Expertenbericht klar aufzeigt, dass spätestens 2012 die aktuelle Kapazität nicht mehr ausreichen wird.

Zu den weiteren Beschlüssen der Kommission vgl. die Pressemitteilung vom 18. November 1999

Die Kommission hat am 18. November 1999 unter der Leitung von Ständerat Theo Maissen (CVP, GR) und teils im Beisein von Bundesrat Kaspar Villiger in Bern getagt.

Bern, 19.11.1999    Parlamentsdienste