In der Gesamtabstimmung beantragt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ihrem Rat mit 7:1 Stimmen, dem Entwurf für ein neues Bundespersonalgesetz (BPG) zuzustimmen. Unbestritten bleibt, dass die Wahl des Bundespersonals für eine vierjährige Amtsdauer abgeschafft und durch eine kündbare öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt werden soll. Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, soll das Obligationenrecht (OR) gelten. Bestimmte Personalkategorien, namentlich Aushilfspersonal, Praktikanten und im Ausland rekrutiertes und angestelltes Personal, sollen ganz dem OR unterstellt werden können. Die ständerätliche SPK geht hier mit 9:2 Stimmen bei einer Enthaltung weiter als der Nationalrat, der Bundesangestellte nur "in begründeten Einzelfällen" dem OR unterstellen will.
Zum Geltungsbereich des BPG gehören unbestritten auch die Post und die SBB. Die Kommission will aber die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung streichen, wonach das BPG auch für das Personal der von der Post und den SBB "kontrollierten Betriebe" gelten soll. Auf der anderen Seite soll aber das Personal des Institutes für geistiges Eigentum, das auch hoheitliche Funktionen wahrnimmt, entgegen dem Beschluss des Nationalrates nicht dem OR unterstellt werden.
Gemäss Bundesrat und Nationalrat sollen auch "schwerwiegende wirtschaftliche oder betriebliche Gründe" ein gesetzlicher Kündigungsgrund sein. Ein Antrag auf Streichung dieser Bestimmung wurde mit 11:1 Stimmen abgelehnt.
Die ständerätliche Kommission will wie Bundesrat und Nationalrat die Kompetenzen zur Festlegung der Mindestlöhne dem Bundesrat und zur Bestimmung der Höchstlöhne den Arbeitgebern (d.h. insbesondere der Post und den SBB) übertragen. Sowohl ein Antrag, diese Kompetenzen ausschliesslich dem Bundesrat zuzuordnen, als auch ein Antrag, sie ganz den Arbeitgebern zu überlassen, wurden deutlich abgelehnt.
Ein Anteil des Lohnes der Bundesangestellten soll nach der Leistung bemessen werden. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates will die Kommission wie der Bundesrat aber nicht, dass gegen Entscheide über leistungsabhängige Lohnbestandteile Beschwerde an die eidgenössische Personalrekurskommission wegen Verletzung von Bundesrecht (d.h. insbesondere wegen Verletzung der Rechtsgleichheit) geführt werden kann. Dadurch würde nach Auffassung der Kommission verhindert, dass der Leistungslohn zum wirksamen Führungsinstrument wird. Verwaltungsinterne Beschwerdemöglichkeiten bestehen.
Das Bundespersonalgesetz wird vom Ständerat in der kommenden Wintersession behandelt.
Die Kommission tagte am am 1./2. und 22. November 1999 unter dem Vorsitz von Vreni Spoerry (FDP/ZH).
Bern, 23.11.1999 Parlamentsdienste