Salomonische Sprachentwirrung um Mehrkosten und Teuerung, Interpretationsfragen zur Etappierung und Privatfinanzierungsoptionen als Schwerpunkte im ersten Oberaufsichtsbericht der Neat-Aufsichtsdelegation.

Der Neat-Aufsichtsdelegation obliegt die parlamentarische Oberaufsicht über die Verwirklichung der Neuen Alpentransversale. Sie prüft insbesondere die Einhaltung der Leistungen, Termine, Kosten und Kredite sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Dazu verfügt sie über die gleichen Rechte und Pflichten wie die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzdelegation.

Über ihre Feststellungen legt die Neat-Aufsichtsdelegation den Finanzkommissionen, den Geschäftsprüfungskommissionen und den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

In ihrer ersten Berichtsperiode beschäftigte sich die Neat-Aufsichtsdelegation neben Fragen formeller Natur schwergewichtig mit Fragen zu Mehrkosten und Teuerung, zur Abgrenzung zwischen erster und zweiter Etappe und zu Möglichkeiten für eine Finanzierung durch Dritte.

Prognostizierte projektbedingte Mehrkosten von 438 Millionen Franken sind durch Reserven im neuen Neat-Gesamtkredit abgedeckt. Bei der Beratung des neuen Neat-Gesamtkredits hat der Nationalrat (Erstrat) in der Herbstsession 1999 Verpflichtungskredite im Umfang von 12,6 Milliarden Franken (Preisbasis 1998) beschlossen. Darin enthalten sind Reserven von 15 Prozent (1,669 Milliarden Franken) zur Abdeckung von Risiken wie Projektänderungen, Planauflagen, Geologie. Ausdrücklich ausgeschlossen sind die Kosten für die von der Projektleitung nicht direkt beeinflussbaren und schwer voraussehbaren Grössen Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer.

Zwischen den mutmasslichen Endkosten (aktueller Projektstand, Preisbasis 1991) und dem vereinbarten Kostenziel gemäss FinöV-Vorlage (umgerechnet auf Preisbasis 1991) ergeben sich aufgrund solcher Risiken aus heutiger Sicht projektbedingte mutmassliche Mehrkosten von 332 Millionen Franken für die Achse Gotthard und 106 Millionen Franken für die Achse Lötschberg.

Diese Mehrkosten können durch die zentral durch den Bundesrat bewirtschafteten Reserven abgedeckt werden. Bevor jedoch eine Freigabe aus den Bundesreserven in Frage kommt, sind Änderungen in der Bestellung des Bundes, Anpassung von Standards sowie Massnahmen bis hin zu einer Zurückstellung oder gar einer Verzichtplanung beim Ausbaustandard - ohne Abbau an den objektiven Sicherheitsanforderungen - zu prüfen. Dieses Verfahren wurde bereits beim Bau der Vereinalinie der Rhätischen Bahn erfolgreich angewandt.

Zusätzliche Kosten für Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer sind im Fonds für Eisenbahngrossprojekte miteingeplant Die Zunahme der Nachfrage im Tunnelbau nicht zuletzt aufgrund des gleichzeitigen Baus der Gotthard- und Lötschbergbasistunnels, die Strukturbereinigung im Bausektor und die angebotsseitige Zurückhaltung der Unternehmen bei der Übernahme grosser finanzieller und bautechnischer Risiken bei Grossbauprojekten führen zusätzlich zu einer Erhöhung der konjunkturabhängigen Marktpreise. Diese "Teuerung" soll gemäss Botschaft zum Neat-Gesamtkredit (Artikel 3 des Entwurfs zum Alpentransit-Finanzierungsbeschluss) durch den Bundesrat mittels Erweiterung der Verpflichtungskredite (Krediterweiterung) im Nachhinein und gemäss effektivem Ausmass gedeckt werden können. Der entsprechende Bedarf an Zahlungskrediten ist im Fonds für Eisenbahngrossprojekte eingeplant. Das Parlament entscheidet im Rahmen der Voranschlagsberatungen jährlich über die Entnahmen aus dem Fonds.

Klarer Wille des Gesetzgebers und Volkes zur Frage der Etappierung der Neat Angesichts verschiedener Begehren, grössere Projekte der zweiten in die erste Phase zu Verschieben und im Lichte der Ablehnung der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (99.410) im Nationalrat weist die Neat-Aufsichtsdelegation darauf hin, dass eine vorzeitige Realisierung namhafter Projekte der zweiten Phase nicht durch eine grosszügige Interpretation des Alpentransitbeschlusses erfolgen kann. Eine Verschiebung zwischen den Phasen setzt nach Ansicht der Neat-Aufsichtsdelegation eine Änderung der im Alpentransitbeschluss festgeschriebenen Etappierung und gegebenenfalls eine Änderung der Bevorschussungslimite für den Fonds von 4,2 Milliarden Franken voraus. Diese Entscheide sind dem Parlament vorbehalten.

Privatfinanzierung unter klar definierten Bedingungen Entstehen dem Bund keine zusätzlichen Kosten und Risiken und werden die Verschuldungs- und die Bevorschussungslimiten des Fonds für Eisenbahngrossprojekte eingehalten, kann der Einsatz einer Privatfinanzierung für klar definierte Teilprojekte in Betracht gezogen werden. Eine solche sollte aber die zeitgerechte Verwirklichung der über den Fonds finanzierten Projekte, insbesondere diejenigen der ersten Neat-Etappe, keinesfalls gefährden. Mit einem Abzug der Mittel - insbesondere beim Lötschberg-Basistunnel - und einer daraus resultierenden zeitlichen Verzögerung bei der Fertigstellung, würden dem Bund schnell markante Mindereinnahmen durch eine Verzögerung bei der vollen Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) entstehen.

Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 22. November 1999 in Muri bei Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Danioth (CVP, UR) und in Anwesenheit von Vertretern des Bundesamtes von Verkehr, der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie der AlpTransit Gotthard AG und der BLS AlpTransit AG. Sie hat bei dieser Gelegenheit ihren ersten Tätigkeitsbericht für das Jahr 1999 zuhanden der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr- und Fernmeldewesen verabschiedet.

Bern, 26.11.1999    Parlamentsdienste