Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit lehnte die Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" (99.043) ab und stimmte mit 9 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für einen Gegenvorschlag. Dieser regelt die Abgabe von Generika und die Parallelimporte auf Verfassungsstufe. Die Kommission sieht in ihrem Vorschlag auch ein Druckmittel bis zur Verabschiedung des Heilmittelgesetzes, welches ebenfalls vorsieht, Parallelimporte zu ermöglichen. Der Minderheit der Kommission genügt diese Regelung im Heilmittelgesetz.
Eine weitere von der Denner AG eingereichte Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten" (99.072) lehnte die SGK einstimmig ab. Nach der Initiative müssten nur noch Spitalaufenthalte versichert werden, wobei die Kostenbeteiligung der Versicherten aufgehoben würde. Pro Tag, den der Patient in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen oder privaten Spitals verbringt, erhielten die Kantone von den Krankenkassen 250 Franken. Die obligatorische Spitalversicherung könnte sowohl im Rahmen des KVG wie auch privat abgeschlossen werden. Wer sich weiterhin für die ambulante oder teilstationäre Krankenpflege versichern möchte, müsste eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen. Die eingeladenen Vertreter des Initiantivkomitees mussten verschiedene Fragen offen lassen, insbesondere wie die Kosten für Chronischkranke und für grundsätzlich länger dauernde ambulante Behandlungen finanziert werden können. In ihren Überlegungen zum ablehnenden Entscheid schloss
sich die Kommission überdies weitgehend den Überlegungen des Bundesrates an. Das Volksbegehren würde das soziale System der Krankenversicherung untergraben und zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen, ohne die Gesundheitskosten zu senken. Die Hauptgefahren sieht die Kommission darin, dass sich viele Personen, vorab aus finanziellen Gründen, nicht mehr für die Risiken ausserhalb des Spitals versichern würden und dass der Anteil der stationären Behandlungen extrem zunehmen würde.
Die Initianten der dritten behandelten Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" (99.059) wünschen eine freie Wahl der Patienten bezüglich Arzt und Spital, wobei die Krankenversicherer verpflichtet würden, die vollen Kosten zu übernehmen. Die Initianten bemängeln am KVG und an den Spitallisten, dass die freie Arzt- und Spitalwahl eingeschränkt werde. Statt dem ursprünglich angestrebten vermehrten Wettbewerb zwischen den Spitälern komme es zu einer Einschränkung des Wettbewerbs, indem die privaten Spitäler mittels der kantonalen Spitallisten vom Markt ferngehalten würden. Die Kommission lehnt die Initiative mit 17 zu 1 Stimme und ohne Enthaltungen ab. Sie wendet sich mit dem Bundesrat gegen eine uneingeschränkte Arzt- und Spitalwahl. Im Spitalbereich hätten nämlich die Kostensteigerungen dank der Spitalplanung eingedämmt werden können. Der Wegfall dieses Steuerungsinstrumentes würde erneut höhere Prämien der Krankengrundversicherung
bewirken. Trotz des ablehnenden Entscheides bleibt die gegenwärtige Spitalfinanzierung mit Problemen behaftet. Die zuständige Bundesrätin versprach, auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg Alternativen zur Initiative im zweiten Teil der Krankenversicherungsrevision vorzusehen.
Schliesslich überwies die Kommission mit 10 zu 7 Stimmen und ohne Enthaltungen die Motion des Ständerates. Lebenshaltungskosten. Einkommen- und Verbrauchsstatistiken (98.3684) als Postulat. Der vom Erstrat einstimmig überwiesene Vorstoss verlangt, dass der Bundesrat so rasch als möglich die entsprechenden Voraussetzungen schaffe, um die Veränderung der Lenbenshaltungskosten verschiedener sozio-ökonomischer Gruppen zu erfassen. Insbesondere sind solche Erhebungen für erwerbstätige Haushalte, Haushalte von Familien und Alleinerziehende mit Kindern sowie für Altersrentner zu differenzieren. Die Kommission wählte die Form des Postulates, weil das Anliegen vom Bundesrat bereits in die nächste Legislaturplanung aufgenommen wurde und deshalb teilweise erfüllt ist.
Die zweitägige Sitzung fand in Bern ein letztes Mal unter der Leitung von Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss statt.
Bern, 30.11.1999 Parlamentsdienste