Das zuständige Departement und nicht mehr der Bundesrat soll gewisse parlamentarische Vorstösse (Postulate, Interpellationen und Einfache Anfragen) beantworten

Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl parlamentarischer Vorstösse und den damit verbundenen Aufwänden in Bundesrat und Verwaltung hat die Koordinationsgruppe beider Geschäftsprüfungskommissionen untersucht, ob und wie Vorstösse effizienter behandelt werden können. Dabei vertrat sie entschieden den Standpunkt, dass das Recht des einzelnen Ratsmitglieds, während der Sessionen nach freiem Ermessen parlamentarische Vorstösse einzureichen, keiner Beschränkung unterworfen werden soll. Hingegen sollen Vorstösse direkt vom betroffenen Departement beantwortet und im Nationalrat konsequent behandelt werden.

Die Koordinationsgruppe stütze sich auf eine Untersuchung der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK). Diese hatte die zahlenmässige Entwicklung der Vorstösse und ihre Erledigung in den Räten untersucht, die Beantwortungskosten von Vorstössen in Bundesrat und Verwaltung erhoben und mögliche Änderungsvorschläge gesammelt.

Die Untersuchung der PVK hat u. a. aufzeigt, dass die Zahl der von Ratsmitgliedern und Fraktionen eingereichten Vorstösse zwischen 1984 und 1997 ? bei jährlichen Schwankungen - tendenziell gestiegen ist. Diese Tendenz ist im National- als auch im Ständerat festzustellen, wobei sie in der kleinen Kammer weniger ausgeprägt ist. Die Kostenermittlung der PVK anhand von 40 nach einem Zufallsverfahren ausgewählten Vorstössen (je 10 Motionen, Postulate, Interpellationen und Einfache Anfragen) hat zum Ergebnis geführt, dass die Beantwortungskosten eines Vorstosses sich im Bereich von 1000 bis 8000 Franken bewegen. Dabei sind kostendeckende Ansätze als Berechnungsgrundlage gewählt worden. Die Kostenspannweiten der einzelnen Vorstossarten unterscheiden sich nur gering voneinander. Die PVK hat ferner mittels einer schriftlichen Umfrage bei der Bundeskanzlei, den Generalsekretariaten der Departemente und zwölf Bundesämtern erhoben, ob die gegenwärtigen Abläufe und die Praxis bei der Beantwortung von Vorstössen änderungsbedürftig seien. 80 Prozent der Befragten bejahten diese Frage.

Die Änderungs- und Reformvorschläge der Bundesverwaltung beinhalten Vereinfachungen und Rationalisierungen in der bundesrätlichen und administrativen Behandlung der Vorstösse. Andererseits sind sie auf Regelungen und Verfahren auf Seiten des Parlamentes gerichtet oder betreffen die Vorstossmodelle selber.

Zur Zeit befassen sich die Staatspolitischen Kommissionen im Rahmen der geplanten Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) ebenfalls mit der Frage, wie die Effizienz und Wirksamkeit der parlamentarischen Vorstösse erhöht werden kann. Der Bericht der Koordinationsgruppe geht daher an diese Kommission.

Bern, 03.12.1999    Parlamentsdienste