Beschlossene eigene Themen der WAKWettbewerbsgesetz/Marktordnungspolitik
- Politischer Handlungsbedarf nach Bundesgerichtsurteil im Immaterialgüterrecht / Parallelimport (Urteil 7. Dezember 1999 zwischen Kodak SA und Jumbo Markt AG)
- Lücken im Bereich Sanktion und Bussen
Politik der Nationalbank (Hearing mit SNB-Direktorium)
- Geld- und Währungspolitik : neues geldpolitisches Konzept, Relation Franken/Euro, etc.
- ev. Reservenbewirtschaftung und Gewinnablieferung an Kantone und Bund
Prozedurbeschlüsse zu pendenten Geschäften im SteuerbereichWohneigentumsförderung
- Eigenmietwert Systemwechsel (PaIv CVP/Hegetschweiler)
- Bausparen (PaIv Gysin Hans Rudolf)
Besteuerung der Expatriates (PaIv Hilfsgesellschaften)Familienbesteuerung
- Zivilstandsunabhängige Besteuerung (PaIv Vallender)
- Steuerliche Entlastung der Familien durch höhere Kinder- und Ausbildungskosten-abzüge (PaIv CVP)
Finanzleitbild. MitberichtFür das Jahr 2000 angekündigte Botschaften (gemäss Jahreszielen des Bundesrates und Äusserungen des Finanzdepartements)
Bericht über Massnahmen zur Deregulierung und administrative Entlastung
Bericht über die Förderung von Unternehmensgründungen
Wohneigentumsförderung. Systemwechsel Eigenmietwertbesteuerung
Botschaft über ein Bundesgesetz zur Förderung des Exports und einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Finanzhilfe 2001 - 2003 für die Exportförderung
Botschaft zum Fusionsgesetz
Botschaft zum Bundesgesetz über die Versicherungsaufsicht
Botschaft zum Bundesgesetz über das Reisendengewerbe
Teilrevision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) (Thema: Sitzverlegung von Unternehmen in anderen Kanton)
Revision der Familienbesteuerung
Finanz- und Kapitalmarktaufsicht
Bericht des Bundesrates in Folge Postulat der WAK-N
Mögliche Geschäfte der Legislaturperiode 1999-2003
Neue Finanzordnung (Botschaft im 2001)
- Erhöhung der Mehrwertsteuer und Senkung der direkten Bundessteuer
- ökologische Steuerreform
Kapitalgewinnsteuer. Volksinitiative
36-Stunden-Woche. Volksinitiative
Unternehmenssteuerreform
Stempelsteuer und Börse (Motion der eidg. Räte wurde überwiesen : Spätestens am 1.1.2003 ist für die Umsatzabgabe eine neue gesetzliche Grundlage nötig)
Nationalbankgesetz. Totalrevision
Bankenliquidationsgesetz
Revision Arbeitslosenversicherungsgesetz
Beilage : Pendenzen im Steuerbereich, EFD - Schwerpunkte vom 3. Januar 2000
Pendenzen im Steuerbereich
Im Steuerbereich sind zahlreiche Revisionsbegehren und -projekte hängig. Sie befinden sich in ganz verschiedenen Konkretisierungsphasen. Etliche Begehren, vorab solche im Bereich der direkten Steuern von Bund und Kantonen, wurden durch parlamentarische Initiativen eingebracht, von denen einige unter das Moratorium des Runden Tisches fallen. Diese sind jeweils durch "(Moratorium)" gekennzeichnet.
Mehrwertsteuergesetz
Es soll die geltende bundesrätliche Verordnung ablösen; in der Sommersession 1999 wurden die letzten Differenzen im Parlament bereinigt. Eine Reihe von Fragen hat das Parlament im Interesse der Wirtschaft neu geregelt. Daher wird das MWST-Gesetz gegenüber der bisherigen MWST-VO jährliche Mindereinnahmen von rund 250 Mio. Fr. bringen. Am 2. September fand die Schlussabstimmung zum MWSTG im Parlament statt. Die Referendumsfrist ist am 23. Dezember 1999 unbenutzt abgelaufen. Um sicherzustellen, dass die bundesrätliche Ausführungsverordnung zusammen mit dem Gesetz in Kraft treten kann und die Steuerpflichtigen vorgängig über die darauf abgestützte Praxis orientiert werden, führte das EFD bereits von Anfang August bis Ende Oktober 1999 das Vernehmlassungsverfahren zur MWST-VO durch. Es darf daher damit gerechnet werden, dass das MWST-Gesetz auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden kann.
Stabilisierungs-programm 1998
Enthält u.a. eine Reihe von Massnahmen zur Förderung der Steuergerechtigkeit, welche mit der Stossrichtung des Mitte 1998 veröffentlichten Expertenberichts "Steuerlücken" übereinstimmen sowie Massnahmen zur Verstärkung der Steuerkontrolle. Wurde in der Frühjahrssession 1999 vom Parlament verabschiedet, wobei die eidg. Räte nur einem Teil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zugestimmt haben. Die Referendumsfrist ist Anfang Juli 1999 unbenützt abgelaufen. Die steuerlichen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden.
Besteuerung des Eigenmietwertes
Die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" wurde am 7. Februar 1999 von Volk und Ständen abgelehnt. Der Chef des EFD hat Ende Februar eine Kommission Eigenmietwert/Systemwechsel (KES) eingesetzt, welche Varianten für einen ertragsneutralen Systemwechsel (kein steuerbarer Eigenmietwert, aber auch kein Steuerabzug für Hypothekarzinsen) zu prüfen und bis Ende März 2000 in einem Bericht zu unterbreiten hat. Am 20. Dezember 1999 beschloss der Nationalrat, zwei parl. Initiativen (CVP-Fraktion und NR Hegetschweiler) betr. Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums Folge zu geben. Im Ständerat wurde am 21. Dezember 1999 entschieden, den parl. Initiativen von Ständerat Maissen (identisch mit p.I. der CVP-Fraktion NR) und von aStänderat Bisig (identisch mit p.I. von NR Hegetschweiler) Folge zu geben.
Steuerabzug für das Bausparen
Mit einer am 18. Dezember 1998 eingereichten parl. Initiative betreffend Bausparen (Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)) verlangt Nationalrat Hans Rudolf Gysin, das StHG so zu ändern, dass Bausparrücklagen bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Betrag von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können. Damit soll dem Kanton Basel-Land ermöglicht werden, den geltenden Steuerabzug weiterzuführen und anderen Kantonen die Möglichkeit eröffnet werden, ebenfalls steuerbegünstigte Bau-sparmodelle einzuführen. Der Nationalrat befasste sich am 27. September mit der Initiative und gab ihr im Einklang mit seiner vorberatenden Kommission (WAK-N) mehrheitlich Folge. Daraufhin beauftragte die WAK-N das Eidg. Finanzdepartement, einen Gesetzesentwurf mit kurzem Kommentar vorzubereiten und ihr vorzulegen. Am 15. November 1999 beschloss die WAK-N, diesen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu geben. Sie beauftragte den Bundesrat, den in ihrem Auftrag von der Eidg. Steuerverwaltung erarbeiteten Entwurf zur Revision des StHG in die Vernehmlassung zu senden. Am 21. Dezember beschloss der Ständerat, der gleichlautende parl. Initiative Büttiker betr. Bausparen Folge zu geben.
Allgemeine Steueramnestie
Der Ständerat lehnt die mit einer parlamentarischen Initiative und mit einer überwiesenen Motion geforderte allgemeine Steueramnestie ab. Die Rechts-kommission des Ständerats befasst sich aber mit der Frage der individuellen Amnestie. So hat sie am 22. März 1999 einen Vorentwurf über die Änderung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes zwecks Einführung der Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige verabschiedet. Gleichzeitig hat die Kommission den Bundesrat beauftragt, bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden am 27. August versandt; die Vernehmlassungsfrist endete am 30. November 1999.
BG über die Unzulässig-keit steuerlicher Abzüge von Bestechungsgeldern
Die parlamentarische Initiative Carobbio betreffend steuerliche Nichtanerkennung der Schmiergelder verlangt eine Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer, um die steuerliche Abziehbarkeit von Schmiergeldern gänzlich auszuschliessen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) war für die Ausarbeitung einer Vorlage verantwortlich. Sie beschränkte sich in der Folge auf gesetzliche Bestimmungen, welche einen Steuerabzug für Bestechungsgelder an schweizerische oder fremde Amtsträger ausschliessen. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Anwendungsbereich dieser Neuerung auch auf das Steuerharmonisierungsgesetz und damit auf die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden ausgedehnt. In der WAK-N stand der Mehrheitsvariante (wenn die Steuerbehörden eine Bestechung eines Amtsträgers feststellen, so verweigern sie den Steuerabzug) der Variante der Minderheit (Steuerbehörden haben das rechtskräftige Strafurteil abzuwarten, bevor sie den Steuerabzug verweigern können) gegenüber. Der Nationalrat folgte am 7. Oktober der Mehrheit seiner vorberatenden Kommission und die WAK-S beschloss am 4. November ihrerseits, ihrem Rate zu beantragen, dem Nationalrat in allen Punkten zuzustimmen. Der Ständerat folgte diesem Antrag in seiner Sitzung vom 21. Dezember 1999 und stimmte der Vorlage mit 37:0 Stimmen zu. In der Schlussabstimmung vom 22. Dezember genehmigten Nationalrat und Ständerat das Bundesgesetz über die Unzulässigkeit steuerlicher Abzüge von Bestechungsgeldern ohne Gegenstimme.
Öffnung der Säule 3a
Nach der parlamentarischen Initiative Nabholz betreffend "Öffnung der Säule 3a" sollen auch nichterwerbstätige Personen, die ohne Entlöhnung Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, in den Genuss der steuerprivilegierten Säule 3a kommen. Am 9. Oktober 1998 verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist bis zum Sommer 2001. (Moratorium)
Direkte Bundessteuer, Besteuerung der Hilfsgesellschaften
Die parlamentarische Initiative Gros Jean-Michel betreffend "Direkte Bundessteuer, Besteuerung der Hilfsgesellschaften" verlangt, das sog. kantonale Domizilprivileg auch auf die direkte Bundessteuer auszudehnen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) befasste sich mit diesem Geschäft. Dabei haben sich die Schwergewichte von den Hilfsgesellschaften auf andere Steuersubjekte verlagert. Der Hauptantrag bezieht sich auf sog. "Expatriates", d.h. hochqualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland, bei denen die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer reduziert werden soll. Im Auftrag der WAK-N sandte das EFD ihren Bericht vom 18. Mai 1999 den Kantonen zur Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist ist am 30. September abgelaufen. Am 16. Oktober beschloss die Mehrheit der Kommission, die Behandlungsfrist um ein Jahr zu verlängern, um vorab ein von den Kantonen im Vernehmlassungsverfahren zitiertes Gutachten zum Thema der Gewinnungskosten in die Überprüfung miteinbeziehen zu können. Die Minderheit der Kommission wollte die Initiative abschreiben. Am 22. Dezember 1999 stimmte der Nationalrat der Fristverlängerung (mit 111:62 Stimmen) zu. (Moratorium)
Investitionen in Risikokapital-gesellschaften
Die parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats betreffend "Risikokapital" will Kapitalgebern steuerliche Anreize für Investitionen in Risikokapitalgesellschaften gewähren (Moratorium). Während der Nationalrat vorab den Investoren Steuererleichterungen gewähren wollte, war es dem Ständerat ein Anliegen, die steuerlichen Anreize grundsätzlich auf Risikokapitalgesellschaften zu beschränken. In der Herbstsession 1999 einigten sich die eidg. Räte auf eine gemeinsame Lösung. Die steuerlichen Anreize z.G. amtlich anerkannter Risikokapitalgesellschaften, die KMU finanzieren, entsprechen dem ständerätlichen Konzept. Was die Steuerabzüge für Investoren betrifft, so werden diese gegenüber der ursprünglichen nationalrätlichen Fassung eingeschränkt. So wird der Steuerabzug nur natürlichen Personen gewährt, die nachrangige Darlehen aus dem Privatvermögen zur Vorbereitung der Gründung einer KMU gewähren. Das Gesetz über das Risikokapital wird auf zehn Jahre befristet. Das EVD ist im Begriffe, die Ausführungsverordnung vorzubereiten. Es ist vorgesehen, die neuen Massnahmen am 1. April 2000 in Kraft zu setzen.
Am 9. September hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats eine Motion eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, Bericht und Antrag zu unterbreiten zur Förderung der Gründung und Fortentwicklung von neuen Unternehmen. Insbesondere wird verlangt, dass die Anträge Massnahmen beinhalten im Hinblick auf eine Optionsbesteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung, zur Reduktion des Nennwertes von Aktien und zur neuen Rechtsform der "Limited partnership". Der Vorstoss ist von beiden Kammern der eidg. Räte in der Herbstsession 1999 überwiesen worden und seit dem 23. September 1999 als Motion hängig.
Umsatzabgabe (Stempel-abgabe auf Wertpapier-transaktionen)
Am 19. März 1999 hatten die eidg. Räte den Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe verabschiedet, am 1. April 1999 trat der Bundesbeschluss in Kraft. Seither hat sich der von der Schweizer Börse aufgebaute Handel mit Eurobonds recht positiv entwickelt. Ebenfalls am 19. März 1999 beauftragten die eidg. Räte den Bundesrat, eine Anschlusslösung an die dringlichen Massnahmen vorzubereiten. Danach hat die Änderung des Stempelgesetzes so rasch als nötig zu erfolgen. Dies mit dem Ziel, dass sie spätestens am 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Die Anschlusslösung soll mit einem möglichst geringen Einnahmenausfall die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Umsatzabgabe sicherstellen. Im Herbst 1999 wurde das Gespräch mit der Börse und der Schweiz. Bankiervereinigung wieder aufgenommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bald wieder eine gemischte Arbeitsgruppe (Eidg. Steuerverwaltung-Schweizer Börse-Schweiz. Bankiervereinigung) gebildet wird, die nach tauglichen Lösungen suchen muss.
Senkung der direkten Bundessteuer- Erhöhung des Mehrwertsteuer-satzes
Mit der Kommissionsinitiative betreffend "Senkung der direkten Bundes-steuer - Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes" soll namentlich die Progression bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen vermin-dert und die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Konkubinatspaa-ren im Vergleich zu Ehepaaren eliminiert werden. Dadurch entstehende Steuerausfälle sollen mittels Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes kompensiert werden. Wurde vom Ständerat im Frühjahr 1996 sistiert. Am 6. Mai beschloss die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats, unter gewissen Bedingungen, die erfüllt werden dürften, ihrem Plenum die Abschreibung der parl. Initiative zu beantragen. Der Ständerat folgte diesem Antrag am 4. Oktober 1999, so dass die Initiative von der Geschäftsliste gestrichen wurde. Die Anliegen der Initiative wurden allerdings in parl. Vorstössen, namentlich einer fast gleichlautenden Motion, welche inzwischen überwiesen wurde, wieder aufgenommen. Diese Anliegen sollen im Rahmen der Vorlage zur Revision der Familienbesteuerung (s. unten) berücksichtigt werden.
MWST im Sport und Sozialbereich
Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vor, die Volksinitiative "gegen eine unfaire MWST im Sport und Sozialbereich" Volk und Ständen mit dem Antrag auf Verwerfung zur Abstimmung zu unterbreiten und den Anliegen der Initianten - soweit verantwortbar - im Mehrwertsteuergesetz Rechnung zu tragen. Die eidg. Räte haben die Anliegen der Initianten in weiten Teilen berücksichtigt. Die Initiative ist aber bisher nicht zurückgezogen worden. Die WAK-S beschloss daher am 4. November 1999, ihrem Rat die Ablehnung der Volksinitiative zu beantragen. Der Ständerat befasste sich am 22. Dezember 1999 mit diesem Geschäft. Einem Antrag aus der Ratsmitte, das Geschäft von der Tagesordnung abzusetzen, stimmte der Rat mit 22:0 Stimmen zu. Damit wird bezweckt, sanften Druck auf das EFD auszuüben, damit auch die MWST-VO im Sinne der Initiative ausfällt.
Energie statt Arbeit besteuern
Das Ziel der Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!" ist der ökologische und soziale Umbau des Steuersystems. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.
Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer"
Die Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurde am 5. November 1999 eingereicht; am 9. Dezember 1999 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die Initiative mit 107407 gültigen Unterschriften zustandegekommen ist. Das EFD wird nun eine Botschaft erarbeiten und diese bis spätestens Anfang August 2000 dem Bundesrat vorlegen. Bis Anfang November 2000 muss dann der Bundesrat den eidg. Räten Botschaft und Antrag zukommen lassen.
Bericht über Steuer- und Abgabenprojekte
In zwei gleichlautenden, von beiden Kammern der eidg. Räte überwiesenen Postulaten wird ein Bericht über Steuer- und Abgabenprojekte verlangt. Der Bundesrat wird mit diesen Postulaten beauftragt, spätestens bis Ende 1999 in Form eines Berichts eine Gesamtschau vorzunehmen über alle bestehenden und neuen Projekte, welche die Erhebung neuer oder erhöhter Steuern oder Abgaben verlangen. Eines der im Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 genannten Ziele des Bundesrates lautet dahingehend, dass die Steuer- Fiskal- und Staatsquote zu den tiefsten in der OECD gehören sollen. Ferner werden im Anhang zum Finanzleitbild die Projekte dargestellt und erläutert, welche mittelfristig im Steuerbereich verwirklicht werden sollen. Die beiden Postulate sind daher seit der Veröffentlichung des Finanzleitbildes erfüllt.
Steuern bei Umstrukturierungen
Die Vorlage der Arbeitsgruppe "Steuern bei Umstrukturierungen" war gleichzeitig mit einem Entwurf zu einem "Fusionsgesetz" bis Ende Mai 1998 in der Vernehmlassung. Die Botschaft soll vom Bundesrat bis Ende März 2000 verabschiedet werden.
Steuerermässigung bei Teilliquidation von Mieter-Aktiengesell-schaften
Ständerätin Saudan verlangte mit einer Motion, den Aktionären von Mieter-Aktiengesellschaften sowie der Gesellschaft selbst auch im Falle einer blossen Teilliquidation dieselbe grosszügige Steuerermässigung zu gewähren wie bei der vollständigen Liquidation von Immobiliengesellschaften. Der Bundesrat hat den eidg. Räten eine entsprechende Botschaft im Hinblick auf eine Ergänzung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer zugeleitet. In seiner Botschaft schlug der Bundesrat weitere Erleichterungen vor. So sollen die Anlagefonds bei der direkten Bundessteuer statt dem Einkommenssteuertarif (Maximalsatz 11,5%) neu dem proportionalen Gewinnsteuersatz von 4,25% unterstellt werden. Ferner sollen Ertragsausschüttungen der Anlagefonds mit direktem Grundbesitz nicht mehr der Verrechnungssteuer unterliegen. Wie bereits am 20. September der Ständerat, so stimmte am 5. Oktober auch der Nationalrat der bundesrätlichen Botschaft zu. Im Einklang mit dem Ständerat verlängerte der Nationalrat die Frist für die steuerbegünstigte Liquidation von Immobiliengesellschaften bis Ende 2003 (d.h. um vier Jahre statt, wie vom Bundesrat beantragt, um zwei Jahre). In der Schlussabstimmung vom 8. Oktober 1999 wurde die Vorlage in beiden Räten ohne Gegenstimme verabschiedet. Die Referendumsfrist für die damit verbundenen Gesetzesänderungen wird am 3. Februar 2000 ablaufen.
Familienbesteuerung
Im Frühjahr 1999 wurde der Bericht der Expertenkommission "Familienbesteuerung" vorgelegt. Für die Kommission geht die Stossrichtung vorab dahin, die Familien steuerlich vermehrt zu entlasten und die Konkubinatspaare den Ehepaaren gleichzustellen. Die Kommission favorisiert drei Varianten, die sie einer vertieften Prüfung unterzog. Es handelt sich dabei um ein Gemeinschaftsbesteuerungsmodell, ein Individualbesteuerungsmodell und um eine Mischvariante dieser beiden Modelle. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats gab an ihrer Sitzung vom 21. Juni der Erwartung Ausdruck, dass der Bundesrat die Botschaft rasch vorlegt. Aufgabe des Bundesrates ist es nun, die Ausgestaltung der Revision der Familienbesteuerung in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen festzulegen. Die Kantone werden die Vorschläge der Expertenkommission nicht vor Ende Januar 2000 umfassend würdigen können. Anschliessend wird der Bundesrat in Kenntnis der Position der FDK seine Grundsatzbeschlüsse für die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage treffen und das Vernehmlassungsverfahren zügig an die Hand nehmen können.
Steuerharmonisierung
Mit diversen in den eidg. Räten bisher mehrheitlich noch nicht behandelten parlamentarischen Vorstössen wird verlangt, zum einen die formelle Steuerharmonisierung zum Abschluss zu bringen und zum andern die Vorarbeiten zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine materielle Steuerharmonisierung im Bereich der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden einzuleiten. In seinen Antworten hat sich der Bundesrat jeweils klar gegen eine materielle Steuerharmonisierung gewandt. Dies vorab mit der Begründung, vorerst sei nun die formelle Harmonisierung umzusetzen und mit dem Hinweis, dass der neue Finanzausgleich zu einer Reduktion der Steuerbelastungsunterschiede unter den Kantonen führen sollte. Am 15. Juni 1999 lehnte der Nationalrat die parl. Initiative Strahm betr. Verfassungsgrundlage für eine materielle Steuerharmonisierung ab. Dem Initianten schwebte eine Eingrenzung der Steuersätze innerhalb einer gewissen Bandbreite vor. Am 16. Dezember 1999 lehnte der Nationalrat einen ähnlich gelagerten Motionsvorschlag der SP-Fraktion betr. materielle Steuerharmonisierung auch als Postulat ab.
Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen
Die Befugnis des Bundes zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer ist in der Bundesverfassung befristet und läuft ohne Verlängerung Ende 2006 ab. Die Vorschläge zur Teilrevision der BV sollen rechtzeitig erarbeitet und dem Parlament im Jahr 2001 vorgelegt werden. In der neuen Finanzordnung soll eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen verwirklicht werden. Gestützt auf eine Verfassungsgrundlage soll diese weitgehend staatsquotenneutral sein, indem bestehende Steuern und Abgaben gesenkt werden (Lohnnebenkosten). Längerfristig soll die Option einer Verwendung der Energiesteuer für die Finanzierung der Sozialwerke offengehalten werden. Mit Beschluss vom 13. Oktober 1999 beauftragte der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement, im Jahre 2000 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.
Bern, 11.01.2000 Parlamentsdienste