Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat fünf Abkommen des Bundesrates über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein genehmigt. Weiter hat sie beschlossen, Gesetzesvorlagen zu zwei parlamentarischen Initiativen, welche einen besseren Schutz der Frauen gegen Gewalt in der Partnerschaft und gegen sexuelle Gewalt in der Ehe fordern, in einer Subkommission bearbeiten zu lassen.

Um den Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus sowie gegen die illegale Migration zu verstärken, hat die Schweiz mit den Nachbarstaaten Verhandlungen über den Abschluss von zwischenstaatlichen Verträgen aufgenommen. Das Parlament hat entsprechende Abkommen mit Frankreich und Italien im Frühjahr 1999 genehmigt. Der Bundesrat unterbreitet nun dem Parlament weitere Abkommen mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein in seiner Botschaft vom 24.11.99 (99.091) zur Genehmigung. Die Polizeiabkommen regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizei- und Zollbehörden und konsolidieren die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich. Die Kommission für Rechtsfragen hat die Genehmigung dieser Abkommen mit 12 zu 5 Stimmen beschlossen.

Im Dezember 1997 hat der Nationalrat zwei parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, welche die Frauen gegen Gewalt in der Partnerschaft und gegen sexuelle Gewalt in der Ehe besser schützen wollen (96.464 Pa. Iv. Gewalt gegen Frauen als Offizialdelikt. Revision von Art. 123 StGB (von Felten); 96.465 Pa. Iv. Sexuelle Gewalt in der Ehe als Offizialdelikt. Revision von Art. 198 und Art. 190 StGB (von Felten)). Solche Gewalttaten sollen von Amtes wegen verfolgt werden. Die Kommission wird dem Nationalrat eine Fristverlängerung zur Behandlung dieser zwei Geschäfte beantragen; sie hat beschlossen, eine Subkommission mit der Erarbeitung einer gesetzlichen Vorlage zu beauftragen.

Im Rahmen der Behandlung der Volksinitiative « Ja zu fairen Mieten » hat die Kommission Anhörungen von Experten und interessierten Kreisen durchgeführt. Sie hat Vertreter der Vermieterschaft angehört. Sie hat sich über das deutsche System der Mietzinsspiegel informieren lassen. Weiter hat sie Experten zu den Möglichkeiten der Statistik für die Festlegung der Mietzinse und Vertreter des Bankensektors zur Frage der Verhältnisse zwischen Hypothekarzins und Mietzins angehört.

Die Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates haben schliesslich eine Aussprache zum Zwischenbericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg "Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus" mit Prof. Jean-François Bergier (Präsident) und weiteren Vertretern der Expertenkommission geführt. Es war die Gelegenheit für die Mitglieder der Rechtskommissionen, den Kontakt mit den Experten weiter zu pflegen und Informationen zum Zwischenbericht und zu ihren weiteren Aktivitäten zu erhalten.

Die Kommission hat am 10. und 11. Januar 2000 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alexander J. Baumann, (svp/ TG) und unter zeitweiliger Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Metzler in Bern getagt.

Bern, 12.01.2000    Parlamentsdienste