Diskussion des ersten Jahresberichtes der NEAT-AufsichtsdelegationDie Kommission tritt auf die Vorlage zur Sanierung der GFM ein.

Nach einlässlicher Beratung beschloss die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Nationalrat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative Tschäppät (99.449) keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt die Schaffung eines nationalen Kohäsionsfonds, bestehend aus den Gewinnen von Post, SBB und Swisscom, dessen Mittel zweckgebunden für Konversions- und Innovationsprojekte im Bereich des Service public allgemein und insbesondere in den von Arbeitsplatz- und Leistungsabbau betroffenen Regionen eingesetzt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit anerkennt zwar, dass der mit der Liberalisierung von Bahn, Post und Telekommunikation einhergehende Strukturwandel zum Teil schmerzhafte und für die besonders betroffenen Regionen tiefgreifende Umwälzungen mit sich bringt. Sie ist aber der Auffassung, dass diese Folgen durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf Seiten privater Anbieter grossenteils kompensiert werden. Einen Eingriff in diesen Umstrukturierungsprozess durch Schaffung gesetzlicher Vorschriften für die zweckgebundene Verwendung von Mitteln lehnt die Kommissionsmehrheit ab, da keine neuen « Sonderkassen » geschaffen werden sollen und ein solcher Fonds den haushälterischen Umgang mit den darin enthaltenen Mitteln nicht gewährleistet. Eine Kommissionsminderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Im gleichen Zug diskutierte die Kommission auch über die parlamentarische Initiative Strahm (99.450), welche verlangt, dass in Bereichen Fernmeldewesen, Postwesen und Eisenbahnwesen mittels Konzessionsvoraussetzung die Privatanbieter gezwungen werden, eine Ausbildungsverpflichtung zu erfüllen. Damit soll die Schaffung und Beibehaltung einer genügenden Anzahl von Lehrstellen auch in den Bereichen, in denen neue Berufsbilder entstehen, gewährleistet werden. Die Kommission verschob den Beschluss über dieses Geschäft auf die nächste Sitzung, um von der Verwaltung nähere Angaben zur Umsetzung verschiedener Vorstösse, die ebenfalls in diese Richtung gehen, zu verlangen.

Die Kommission nahm zudem Kenntnis vom ersten Jahresbericht der NEAT-Aufsichtsdelegation. Sie liess sich gleichzeitig über den Ausbau- und Kostenstand der NEAT informieren und diskutierte intensiv über die vorgesehenen Massnahmen zur Kostenkontrolle und über die Vergabepraxis bei der Erstellung der NEAT-Bauwerke. Auch die Abgrenzung zwischen der Oberaufsicht über den Bau der NEAT, für welche die NEAT-Aufsichtsdelegation zuständig ist und den Kompetenzen der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommissionen, die für die Oberaufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Bundesrates, respektive über den gesamten Bundeshaushalt zuständig sind, wurde besprochen.

Nachdem die Kommission bereits an zwei vorhergehenden Sitzungen die Diskussion über die Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM) aufgenommen hatte, hat sie nun ohne Gegenantrag beschlossen, auf diese Vorlage (99.062) einzutreten. Die GFM, die ein Bahn- und Busnetz von mehr als 700 km betreibt, steckt seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Nachdem der Bundesrat die Umstände untersucht hat, die zur Finanzkrise der GFM geführt haben, schlägt er vor, einen nicht rückzahlbaren Sanierungsbeitrag von 5'532'000 Franken zu bewilligen, wobei der Kanton Freiburg zwei Drittel der Sanierungssumme, die sich insgesamt auf 16,6 Millionen Franken beläuft, zu übernehmen hat. Die Kommission hat diese Vorlage eingehend diskutiert. Ihr besonderes Augenmerk galt dabei der aktuellen und künftigen Finanzlage des Unternehmens, die alternativen Lösungsszenarien für den Beitrag des Bundes an die Sanierung der GFM, sowie den Beitrag der Privataktionäre. Zu diesem Zweck hörte die Kommission Claude Lässer, Staatsrat des Kantons Freiburg und Präsident des Verwaltungsrats GFM, sowie Claude Barraz, Direktor der GFM, an. Die Kommission wird die Beratung dieser Vorlage an der nächsten Sitzung weiterführen.

Die Kommission tagte erstmals unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (R, GR) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger am 17. und 18. Januar 2000 in Bern.

Bern, 18.01.2000    Parlamentsdienste