Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates ist nicht bereit, auf das Gesuch der Expo.02 um Befreiung von der Mehrwertsteuer einzutreten. Im weiteren erwartet sie vom Bundesrat ein Konzept für die Tilgung der Bundesschulden. Sie setzt zudem eine Subkommission ein, die die Umsetzung von schon lange vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur administrativen Entlastung von Unternehmen überprüfen soll. Schliesslich tritt die WAK auf die Revision des Konsumkreditgesetzes ein.

Aus aktuellem Anlass hat die WAK mit Bundesrat Villiger die Frage einer allfälligen Befreiung für die Expo.02 von der Mehrwertsteuer erörtert. Da weder in der heutigen Verfassung noch im künftigen Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer eine rechtliche Grundlage besteht, der Expo.02 die Mehrwertsteuer zu erlassen, stellt sich die WAK in aller Deutlichkeit gegen eine solche Sonderlösung. Bundesrat Villiger hat der WAK zugesichert, dass der Bundesrat die gleiche Meinung vertritt. Zudem haben Berechnungen der Bundesverwaltung ergeben, dass die von der Expo.02 angegebene Belastung durch die Mehrwertsteuer von 30 Mio. Franken nicht zutrifft. Bei Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs oder des Optionsrechts sollte nämlich die Belastung für die Expo.02 die 10-Mio.-Franken-Grenze nicht überschreiten.

Die WAK hat die im Finanzleitbild (99.085) vom Bundesrat vorgelegten Ziele, Grundsätze und Instrumente für die Finanzpolitik diskutiert. Sie begrüsst das gelungene Bemühen um Transparenz, bedauert aber, dass im Leitbild die Prioritäten zu wenig deutlich gesetzt werden und erwartet, dass der Bundesrat ein Konzept zur Tilgung der Bundesschulden vorlegt.

Der Bericht des Bundesrates über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung von Unternehmen wurde in der WAK mit Wohlwollen aufgenommen. Die WAK hat aber eine Subkommission unter dem Präsidium von Ständerat Brändli eingesetzt, mit dem Auftrag, die Umsetzung der zahlreichen vom Parlament beschlossenen Massnahmen (Fristen für die Behandlung von Bewilligungen, Wirtschaftsverträglichkeitsprüfungen der Vorlagen des Bundesrates, Straffung von Verfahren, Senkung des administrativen Aufwands, Verfahrenskoordination, etc.) in der Bundesverwaltung zu überprüfen.

Einstimmig beschloss die WAK auf die Revision des Konsumkreditgesetzes (98.078) einzutreten. Sie erachtet es insbesondere als nötig, die rechtlichen Bestimmungen zum Konsumentenschutz für die ganze Schweiz zu vereinheitlichen, da die heutigen Lösungen auf Kantonsebene unübersichtlich geworden sind. Die WAK führte zudem Anhörungen über besonders umstrittene Fragen mit Vertretern der Kartac (Kreditkarten), des Leasingverbands, der Zentralstelle für Kreditinformation und des Dachverbands Schuldenberatung durch. Die WAK wird die Detailberatung im April beenden, so dass der Ständerat in der Sommersession das Gesetz beraten kann.

Der Ständerat hat in der Wintersession 1999 den Parlamentarischen Initiativen 98.458 Maissen und 99.413 Bisig Folge gegeben und damit seine WAK mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage über den Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung beauftragt. Die WAK wird ihre Arbeiten weiterführen, sobald eine Expertenstudie des Finanzdepartements vorliegt.

Die WAK tagte am 27./28. Januar 2000, teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger und Bundesrätin Metzler, unter dem Präsidium von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) in Bern.

Bern, 28.01.2000    Parlamentsdienste