Anhörung hochrangiger Vertreter von SBB, Post und Swisscom zum Stand nach der Liberalisierung ; Überweisung einer Motion für eine rollende Planung im Nationalstrassenbau ; Ausbildungsverpflichtung auch für Privatanbieter im Fernmelde-, Post- und Eisenbahnwesen ; Verschiebung des Beschlusses über eine Erweiterung der Konzessionsvoraussetzungen im Luftverkehr.

Nachdem die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenantrag beschlossen hatte, auf die Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (99.062) einzutreten, hat sie nun die Detailberatung zu Ende geführt. Um sich ein klares Bild zu machen, hat die Kommission Herrn Claude Barraz, Direktor der GFM, und Herrn Claude Lässer, Freiburger Staatsrat und Verwaltungsratspräsident der GFM, angehört. Bei ihren Diskussionen richtete sie ihr Augenmerk auf die aktuelle und künftige Finanzlage des Unternehmens, auf die Möglichkeiten des Bundes, sich an der Sanierung nicht oder nur teilweise zu beteiligen, sowie auf den Sanierungsbeitrag der privaten Aktionäre (insbesondere der Banken). In diesem Zusammenhang verwarf sie mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Sanierungslösung vorzulegen, an der sich alle Aktionäre beteiligen. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat sie hingegen einen Antrag, der verlangt, dass der Bund mit einem nicht rückzahlbaren Betrag in der Höhe von 26,9 % des kumulierten Bilanzverlustes zur Sanierung der GFM beiträgt und nicht wie in der Vorlage des Bundesrates vorgesehen mit einem Drittel des Bilanzverlusts. Dies hätte zur Folge, dass sich der Bundesbeitrag an die GFM um fast eine Million Franken verringern würde. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Sanierungsanteil des Bundes der effektiven Beteiligung am Aktienkapital entsprechen müsse. Dem widersetzt sich die Minderheit, die darin kein massgebendes Kriterium sieht. Die Kommission hat schliesslich das Bundesgesetz über die Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois sowie den Bundesbeschluss betreffend einen Kredit für den nicht rückzahlbaren Beitrag an die Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois mit 23 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

Die Kommission hörte sodann Benedikt Weibel, Vorsitzender der Geschäftsleitung der SBB, Dr. Markus Rauh, Präsident des Verwaltungsrates der Swisscom und Rudolf Hug, Verwaltungsrat der Post an, um sich über die Situation in den liberalisierten Unternehmungen ein Bild zu machen. Es ergab sich eine intensive und sehr angeregte Diskussion über die mit der Marktöffnung verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen. Insgesamt zeichneten die drei Unternehmungen ein positives Bild und bekräftigten ihre Absicht, die zum Teil sehr anspruchsvollen Zielvorgaben des Bundesrates zu erreichen.

Schliesslich beschloss die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen, dem Rat zu beantragen, eine Motion des Ständerates (KVF-S, 99.3456) als Motion beider Räte zu überweisen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht eine aktualisierte Gesamtschau des Nationalstrassenbaus vorzulegen und im Sinne einer rollenden Planung die Möglichkeiten eines fliessenden Überganges von der Fertigstellung zur Ergänzung und zum Ausbau des Nationalstrassennetzes aufzuzeigen. Die Kommissionsmehrheit unterstrich die Dringlichkeit einer solchen Gesamtschau, insbesondere in Anbetracht der langen Planungs- und Bauvorbereitungsfristen (in der Regel ca. 8 Jahre) im Nationalstrassenbau. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen, da sie einseitig nur auf Ausbau ausgerichtet sei und keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik, die im Nationalstrassenbau zu berücksichtigen sind, enthält. Der Bundesrat hatte aber in seiner Antwort auf die Motion auf die nötige verkehrspolitische Gesamtschau verwiesen.

Die Kommission hat mit 13 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Strahm (99.450) Folge zu geben. Dieser Vorstoss verlangt, dass in Bereichen Post-, Eisenbahn- und Fernmeldewesen die Privatanbieter mittels Konzessionsvoraussetzung gezwungen werden, eine Ausbildungsverpflichtung zu erfüllen. Damit soll die Schaffung und Beibehaltung einer genügenden Anzahl von Lehrstellen auch in den Bereichen, in denen neue Berufsbilder entstehen, gewährleistet werden. Gleichzeitig hat die Komission mit 19 zu 3 Stimmen eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, eine zeitlich begrenzte Umschulungsoffensive Informatik auszulösen.

Im Weiteren diskutierte sie über die parlamentarische Initiative Claude Frey (99.444). Die Initiative verlangt eine Änderung von Artikel 28 des Luftfahrtgesetzes : Einerseits soll die Erteilung einer Konzession durch das UVEK an schweizerische Luftfahrtgesellschaften an weitere Bedingungen geknüpft werden und anderseits muss das UVEK die Konzession ungeachtet bestehender Exklusivrechte erteilen, wenn die Ausübung dieser Rechte die Bedienung der Flughäfen gemäss nationalen und regionalen Interessen nicht sicherstellt oder den Wettbewerb nicht gewährleistet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Beratung dieser Initiative stark vom Ausgang der Volksabstimmung über die bilateralen Verträge abhängt. Aus diesem Grunde hat sie beschlossen, sich dazu erst nach dem Volksentscheid definitiv zu äussern.

Die Kommission tagte unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (R, GR) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger am 14. und 15. Februar 2000 in Bern.

Bern, 15.02.2000    Parlamentsdienste