Entgegen dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates will die SPK-S vom bisherigen Leistungsprimat bei der PKB abkommen. Das Leistungsprimat bei der PKB garantiert den Versicherten eine Rente von 60% des letzten versicherten Verdienstes. Die Finanzierung der Renten ist aber wenig transparent; die Risiken trägt weitgehend allein der Arbeitgeber. Das Beitragsprimat löst dieses Problem, indem sich der Versicherungsanspruch nach den effektiv bezahlten Beiträgen des Versicherten und des Arbeitgebers bemisst. Die SPK-S verzichtet aber auf einen Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, nachdem sie sich überzeugen liess, dass ein Systemwechsel zum jetzigen Zeitpunkt grosse Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Die Sanierung der PKB ist zwar zur Zeit auf guten Wegen, aber noch nicht abgeschlossen. Bevor grössere Aenderungen vorgenommen werden, muss das erschütterte Vertrauen nachhaltig wiederhergestellt werden. Zudem erscheint der jetzige Zeitpunkt nicht geeignet, um den Bundeshaushalt mit den Umstellungskosten von ca. 1 Mia Franken zu belasten. Die SPK-S beantragt ihrem Rat aber mit 11:2 Stimmen, die Geltungsdauer des Leistungsprimates bis Ende 2006 zu befristen. Diese Befristung ermöglicht, auf diesen Zeitpunkt die dannzumal hoffentlich konsolidierte Pensionskasse ins Beitragsprimat überzuführen.
Die Kommission tagte am 22. Februar 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) und in Anwesenheit von Bundesrat Kaspar Villiger.
Bern, 23.02.2000 Parlamentsdienste