Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates spricht sich für die Ratifizierung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption aus. Ebenfalls genehmigt hat sie die Vorlage des Bundesrates zur Anpassung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in den Sozialversicherungen.

Die Kommission stimmt der Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 29. 5. 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (98.075) zu. Sie hat den Entwurf zum Bundesgesetz einstimmig angenommen, welches das Aufnahmeverfahren gemäss diesem Übereinkommen regelt und den Kindern bei internationalen Adoptionen mehr Schutz bietet. Die Kommission will zudem die rechtliche Stellung der adoptierten Kinder über eine Änderung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer verbessern: Darin soll festgehalten werden, dass das im Sinne des Haager Übereinkommens in seinem Heimatstaat adoptierte oder zum Zwecke der Adoption aufgenommene Kind bei seiner Ankunft in der Schweiz Anspruch hat auf eine Niederlassungsbewilligung, wenn einer der beiden Elternteile entweder Schweizer oder im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist, oder auf eine Aufenthaltsbewilligung in allen anderen Fällen.

Die Kommission stimmt der Vorlage des Bundesrates über die Anpassung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in den Sozialversicherungen (99.093) einhellig zu. Dabei geht es im Wesentlichen darum, in 11 Sozialversicherungsgesetzen eine neue Bestimmung aufzunehmen, welche die Bearbeitung sämtlicher für die Versicherungsführung erforderlichen Personendaten gestattet, die Bekanntgabe von Personendaten auf Gesetzesstufe (und nicht wie bisher auf Verordnungsstufe) zu regeln und eine formelle Rechtsgrundlage für die bestehenden Abrufverfahren einzuführen. Diese Änderungen sind nötig, um die Erfordernisse des Datenschutzgesetzes zu erfüllen.

Mit 7 gegen 2 Stimmen hat die Kommission entschieden, einer Parlamentarischen Initiative von Ständerat Maximilian Reimann keine Folge zu geben (99.415). Gemäss dieser Initiative soll der öffentliche Zugang zu den in den Steuerregistern enthaltenen persönlichen Daten eingeschränkt werden. Der Initiant will dadurch namentlich vermeiden, dass der Enthüllungsjournalismus solche Daten zwecks Steigerung der Auflagen und Einschaltquoten verwenden kann. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass Steuerdaten nicht besonders schützenswerte Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes sind. Ihrer Meinung nach könnten durch ein strikteres Steuergeheimnis Indiskretionen nicht vermieden werden; auch würde dadurch nur die Neugier der Öffentlichkeit geschürt. Sie ist zudem der Auffassung, dass Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, welche für die Medien von Interesse sind, zu Transparenz verpflichtet seien. Die Minderheit betont, dass diese persönlichen Daten geschützt werden müssen, obschon sie datenrechtlich nicht als besonders schützenswert gelten. Sie weist darauf hin, dass die in den Steuerregistern enthaltenen persönlichen Daten nicht über die jeweils aktuellen, sondern nur über die mindestens ein oder zwei Jahre zurückliegenden finanziellen Verhältnisse der betroffenen Person Auskunft geben. Ihrer Meinung nach wäre es auch sinnvoll, wenn die Kantone ihre Praxis in Bezug auf die Veröffentlichung von Steuerregistern aufeinander abstimmen würden.

Wie bereits der Nationalrat beantragt die Kommission, die Motion Dettling (97.3668) anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, Art. 39 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes so zu ändern, dass die Gesellschafter einer GmbH nicht mehr der Betreibung auf Konkurs unterliegen.

Wie gestern bereits mitgeteilt, hat die Kommission für Rechtsfragen beschlossen, auf die vom Nationalrat im Jahre 1998 beschlossene Revision des Strafgesetzbuches betreffend Schwangerschaftsabbruch einzutreten (Pa.Iv. Haering Binder, 93.434). Sie wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung im April aufnehmen.

Die Kommission hat am 24. Februar 2000 unter der Leitung von Ständerat Dick Marty (R, TI) und teils im Beisein von Bundesrätin Ruth Dreifuss in Bern getagt.

Bern, 25.02.2000    Parlamentsdienste