Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Assistenz- und Oberärzten werden von einer Subkommission ausgeleuchtet. Die Übereinkommen Nr. 144, Schaffung von tripartiten Kommissionen, und Nr. 182 , Verbot von Kinderarbeit, können nach Meinung der Kommission vom Bundesrat ratifiziert werden. Einem Vorstoss von Nationalrätin Teuscher, der für Bundesangestellte einen Elternurlaub und freie Arbeitstage aus familiären Gründen fordert, gab die Kommission keine Folge.

Eine Subkommission der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates wird sich mit Verbesserungsmöglichkeiten der Arbeitsbedingungen von Assistenz- und Oberärzten befassen. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die Parlamentarischen Initiative Suter "Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenz- und Oberärzte" (98.454) umzusetzen. Bevor die Subkommission eingesetzt wurde, hörte die Kommission die folgenden betroffenen Kreise und Personen an: Dr. med. Markus Battaglia, Frau Bettina Umhang und Rosmarie Glauser vom Verband Schweizer Assistenz- und Oberärzte, Dr. med. Ludwig T. Heuss als Verantwortlicher für die Weiterbildung, Dr. Peter Saladin Direktionspräsident Inselspital Bern, Regierungsrätin Veronika Schaller und Herrn Franz Wyss von der Sanitätsdirektorenkonferenz, Herrn Kilian Küenzi Mitautor der BASS-Studie "Arbeitszeit Assistenzärzt/innen und Oberärzt/innen im Kanton Bern".

Kenntnis nahm die Kommission vom Bericht und Botschaft über die von der Internationalen Arbeitskonferenz anlässlich ihrer 85., 86. Und 87. Tagung 1997, 1998 und 1999 genehmigten Instrumente und zum Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen, 1976 (99.078). Mittels eines Bundesbeschlusses, den die Kommission einstimmig annahm, soll der Bundesrat ermächtigt werden, drei Instrumente zu ratifizieren. Das Übereinkommen Nr. 144 fordert Staaten auf, wirksame tripartite Beratungen auf innerstaatlicher Ebene einzuführen. Neben dem heute bestehenden zweigliedrigen System der Sozialpartnerschaft soll eine ausserparlamentarische Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingesetzt werden. Die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der IAO ermächtigt die Internationale Arbeitskonferenz (IAK), Übereinkommen, die ihren Sinn verloren haben, mit einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Delegierten aufzuheben. Das Übereinkommen Nr. 182 richtet sich gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, nämlich die Sklaven- und Zwangsarbeit, Kinderprostitution, u.a. Das Schutzalter der Kinder liegt dabei bei 18 Jahren. Um die Ratifizierung dieses Übereinkommens zu ermöglichen, ist die Änderung von Artikel 82 des Militärgesetzes nötig. Zukünftig soll auch im Kriegsfall die Stellungspflicht erst in jenem Jahr beginnen, in dem das 19. Altersjahr vollendet wird. Auch diese Änderung nahm die Kommission einstimmig an.

Die Kommission beriet drei parlamentarische Initiativen in der ersten Phase. Die Parlamentarische Initiative Teuscher. Elternurlaub. Ein Schritt hin zu einer partnerschaftlichen Kinderbetreuung (99.434), die am 18. Juni 1999 eingereicht wurde. Sie will einen Elternurlaub von vier Monaten und einen Urlaub aus familiären Gründen von jährlich zehn bezahlten Arbeitstagen für alle Bundesangestellten einführen. Die Bundesverwaltung als Arbeitgeber soll dabei eine Vorbildsfunktion übernehmen, indem sie über die bereits gewähren Leistungen bei Mutterschaft hinausgeht und einen Schritt hin zur partnerschaftlichen Kinderbetreuung tut. Mit 16 zu 9 Stimmen gab die Kommission dem Vorstoss keine Folge, eine Minderheit verlangt Folge geben.

Vorberaten hat die Kommission weiter die Parlamentarische Initiative. Tiefere Arzneimittelpreise von alt Nationalrat Ruf (99.456). Der Initiant konnte den Vorstoss nicht selber vor der Kommission vertreten, sein Anliegen jedoch entspricht jenem der Denner Initiative "Für tiefere Arzneimittelpreise". Weil zum selben Gegenstand eine Volksinitiative zustande gekommen ist (GVG Art. 21ter), gab die Kommission der Initiative einstimmig keine Folge.

Auch die Initiantin der Parlamentarischen Initiative. Einheitliche Anlaufstelle für die Sozialversicherungen (99.423), Frau Jaquet-Berger, ist aus dem Rat ausgeschieden. Sie fordert eine einheitliche Anlaufstelle für Sozialversicherungen sowie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Angesichts der Komplexität unseres Sozialsystem erachtet sie es als nötig, die Konzeption der sozialen Sicherheit von Grund auf neu zu überprüfen. Die Kommission stimmt mit der Initiantin überein, dass es schwierig ist, sich im historisch gewachsenen Sozialversicherungssystem zurecht zu finden. Verweist aber auf den Allgemeinen Teil Sozialversicherungsrecht, der noch dieses Jahr verabschiedet werden soll und eine erste Kodifizierung im Sozialversicherungsrecht bringt. Die Kommission gab der Initiative einstimmig keine Folge. Sie reichte mit 16 zu 5 Stimmen ein Kommissionspostulat ein, welches den Bundesrat ersucht, Massnahmen zu prüfen, wie der Bevölkerung der Zugang zu den verschiedenen Einrichtungen der sozialen Sicherheit erleichtert werden könnte.

Eine Parlamentarische Initiative 2. Phase wird zur Abschreibung empfohlen, einer zweiten die Frist verlängert. Die von Herrn alt Nationalrat Rychen am 6. März 1997 eingereichte Parlamentarische Initiative. Befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (97.402) führte zwar nicht zuletzt dazu, dass der Bundesrat auf Verordnungsstufe eine Limite von 60 Stunden pro Quartal für die Krankenpflege zu Hause einführte. Für die Übernahme der Kosten im Pflegeheim konnte in der Kommission in der von der Initiative selber festgelegten Frist keine mehrheitsfähige Lösung erarbeitet werden. Es wird einstimmig beantragt, die Initiative abzuschreiben.

Für die Parlamentarische Initiative. Kostenübernahme bei medizinischer Behandlung ausserhalb des Wohnkantons (96.463), eingereicht am 13. Dezember 1996 von alt Nationalrat Hochreutener, wird die Frist um 2 Jahre verlängert. Dieses Anliegen, eine generelle Beitragspflicht des Wohnsitzkantons für die ausserkantonale medizinische Behandlung, wird auch in der Vorlage des Bundesrates zur Spitalfinanzierung diskutiert werden.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP/LU) in Bern statt.

Bern, 28.02.2000    Parlamentsdienste