Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 15. September 1999 (99.076), die Volksinitiative « Ja zu fairen Mieten » abzulehnen und unterbreitet in einem Gegenentwurf eine Teilrevision des Mietrechts im Obligationenrecht. Die Kommission ist der Meinung, dass es politisch sinnvoll ist, die beiden Vorlagen zusammen zu behandeln. Das Kernstück des Gegenentwurfes besteht darin, die Missbräuchlichkeit von Mietzinsen über einen Mietspiegel von Vergleichsmieten zu ermitteln (Art. 269 des Entwurfs). Damit die Kommission sich zum vorgeschlagenen Vergleichmietemodell eine gesicherte Meinung bilden kann, hat sie bei der Verwaltung zusätzliche Informationen angefordert (über die Kriterien für die Datenbeschaffung sowie für die Erstellung und Anpassung der Mietspiegel). Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die Behandlung der Volksinitiative und des Gegenentwurfes bis zum Vorliegen dieser Informationen (d. h. bis Ende Sommer 2000) zu verschieben.
Die Kommission hat die Vorlage über die Anpassung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in den Sozialversicherungen (99.093) einer ersten Lesung unterzogen. Bei dieser Vorlage geht es im Wesentlichen darum, die Erfordernisse des Datenschutzgesetzes zu erfüllen. In elf Sozialversicherungsgesetzen wird eine Bestimmung eingeführt, welche die Bearbeitung sämtlicher für die Versicherungsführung erforderlichen Personendaten gestattet. Die Bekanntgabe von Personendaten wird auf Gesetzesstufe (und nicht wie bisher auf Verordnungsstufe) geregelt und für die bestehenden Abrufverfahren wird eine formelle Rechtsgrundlage eingeführt. Die Kommission des Nationalrates schliesst sich im Wesentlichen den bereits vom Ständerat genehmigten Anträgen des Bundesrates an. Im Übrigen hat sie ein Postulat eingereicht, das vom Bundesrat einen alle Sozialversicherungsbereiche umfassenden Bericht über die Regelungslücken im medizinischen Datenschutz verlangt ; dieser Bericht soll u.a. die technologische Entwicklung bei der Datenerfassung und den strafrechtlichen Geheimnisschutz berücksichtigen. Die Kommission wird die Beratung dieser Vorlage im Mai abschliessen.
Die Kommission hat überdies eine Motion des Ständerates (00.3000) angenommen, in der der Bundesrat ersucht wird, das Datenschutzgesetz so zu ändern, dass die für die Datenbearbeitung verantwortlichen Privatpersonen und Bundesorgane inskünftig verpflichtet sind, die betroffenen Personen bei der Erhebung von besonders schützenswerten Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen zu informieren.
Ferner hat die Kommission die Beratung über die Änderung des Strafgesetzbuches (98.038; Entwurf A) fortgesetzt. Auf dem Programm standen Anhörungen insbesondere zum gesellschaftlichen Hintergrund, vor dem sich die gesamte Revision des Strafrechtes abspielt. Die angehörten Experten sprachen u.a. zu den Themen Gewaltproblematik, soziale Wiedereingliederung und Strafauswirkungen auf die Gefangenen. Zudem hörte sich die Kommission ein Referat über die Praxis und die Erfahrungen einer kantonalen Strafvollzugsbehörde an.
Die Kommission hat den Vertrag vom 17. November 1997 zwischen der Schweiz und dem Königreich Thailand über die Überstellung von Straftätern (99.031) einstimmig genehmigt und schliesst sich somit dem Beschluss des Ständerates vom 8. März 2000 an. Dieser Vertrag ermöglicht schweizerischen und thailändischen Strafgefangenen, ihre im Ausland verhängte Strafe künftig im Heimatstaat, d.h. in einer vertrauten Umwelt und unter Bedingungen zu verbüssen, die die Wiedereingliederung begünstigen.
Die Kommission für Rechtsfragen hat am 27. und 28. März 2000 unter der Leitung von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) in Bern getagt.
Bern, 29.03.2000 Parlamentsdienste