Die Kommission hat die Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle; 00.034)" behandelt. Die Initiative verlangt die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts generell auf 30km/h, unter Vorbehalt begründeter Ausnahmen. Die Kommission liess sich vom Initiativkomitee über seine Vorstellungen bezüglich der Umsetzung der Initiative informieren und beschloss nach einer ausführlichen Diskussion mit14 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Zwar ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Augen aller Kommissionsmitglieder ein unterstützenswertes Anliegen. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Auffassung, Geschwindigkeitsreduktionen stellten nur eine mögliche Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit dar, deren generelle Anordnung innerorts sich unter anderem wegen der damit verbundenen Mobilitätsbeschränkung nicht rechtfertige. Ausserdem wäre die Umsetzung der von den Initianten vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung problematisch, weil sie die Beibehaltung von Tempo-50 Strecken innerorts nicht grundsätzlich, sondern nur als Ausnahme erlaubt und damit eine aufwändige und langwierige Entscheid- und Rekurspraxis nach sich ziehen würde. Die generelle Einführung von Tempo 30 innerorts hätte auch zur Folge, dass die heutige Tempo-30-Zonenregelung in Wohnquartieren, die vielfach mit Fussgängervortritt und sogenannten Spielstrassen verbunden ist, aufgegeben oder von den Tempo-30-Zonen auf Hauptstrassen abgegrenzt werden müsste. Die Kommission hat sich aber dafür ausgesprochen, die geltenden, zu komplizierten Verfahrensbestimmungen für die Einführung von Tempo 30-Zonen zu vereinfachen und Massnahmen der Kantone zur Temporeduktion vermehrt finanziell zu unterstützen. Die Kommission wird prüfen, ob bei der laufenden SVG-Revision gewisse Anliegen der Volksinitiative aufgegriffen werden können.
Die Kommission beschloss sodann ohne Gegenantrag, auf die am 23. März 2000 vom Ständerat verabschiedete Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (99.036) einzutreten. Mit der Vorlage soll die Verkehrssicherheit verbessert werden, indem Neulenkern weitere Ausbildungspflichten auferlegt werden und die administrativen Konsequenzen von Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften, insbesondere bei Fahren in angetrunkenem Zustand, verschärft werden. Die Kommission hat mit der Detailberatung begonnen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Die Kommission hat Anhörungen zum Thema Liberalisierung im Telekommunikationsbereich durchgeführt. Sie liess sich von Vertretern des BAKOM, der Swisscom, der ComCom und von privaten Anbietern über ihre Erfahrungen mit dem seit 1.1.1998 liberalisierten Fernmeldemarkt und über die Situation der Unternehmungen in Bezug auf den Wettbewerb, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sicherstellung der Grundversorgung, den Informatikermangel und die Perspektiven für die nähere Zukunft informieren. Die darauf folgende Diskussion drehte sich vor allem um die Frage, ob das Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG), welches die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom vorschreibt, noch seine Berechtigung habe, wie die Benachteiligung der Randregionen im laufenden Strukturwandel kompensiert werden kann, ob die ComCom über genügend Kontrollkompetenzen bezüglich des Funktionierens des Wettbewerbs verfügt und die personalpolitischen Grundsätze der privaten Telekommunikationsunternehmungen. Schliesslich wurde auch die Besorgnis der Bevölkerung über möglichen Elektrosmog aufgrund von neuen Antennen thematisiert.
Nach einer kurzen Diskussion hat die Kommission das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarates vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen (99.096) einstimmig angenommen. Nachdem die Europäische Union im Jahr 1998 die Fernsehrichtlinie revidiert hatte, welche die Modalitäten der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehprogrammen regelt, verabschiedete der Europarat im September 1998 das Protokoll zu einer entsprechenden Änderung seines Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen. Dieses Änderungsprotokoll, das der Schweiz zur Genehmigung vorliegt, sieht u.a. Folgendes vor: Der Zugang der Allgemeinheit zu Ereignissen von erheblicher Bedeutung wird gewährleistet; reine Eigenwerbe- und Teleshoppingprogramme werden im Übereinkommen geregelt; die zweijährige Wartezeit für die Fernsehausstrahlung von Kinofilmen soll entfallen; die Revision des Übereinkommens erfolgt im Rahmen eines "Opting-out-Verfahrens".
Die Kommission tagte unter der Leitung von Nationalrat Duri Bezzola (R, GR) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger am 10. und 11. April 2000 in Bern.
Bern, 11.04.2000 Parlamentsdienste