Die APK-N hörte im Zusammenhang mit der humanitären und der Menschenrechtslage in Tschetschenien Vertreterinnen und Vertreter der OSZE (Botschafterin Heidi Tagliavini, persönliche Vertreterin des amtierenden OSZE-Vorsitzenden für Missionen im Kaukasus), des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (Gesche Karenbrock, stellvertretende Direktorin des HCR für Osteuropa) und des IKRK (Angelo Gnädinger, Generaldelegierter für Europa) an. Die Expert/innen wiesen auf die Komplexität der Lage hin und betonten, dass insbesondere bei humanitären Missionnen die Sicherheit immer noch nicht gewährleistet sei.
Die Kommission beschäftigte sich auch mit der Frage, inwieweit sich bei der Zusammenarbeit mit Russland aufgrund dessen schweren Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung von Minderheiten das Konditionalitätsprinzip anwenden lässt. Sie gelangte zum Schluss, dass die Anwendung dieses Prinzips hier nicht sinnvoll wäre und sich eher kontraproduktiv auswirken würde. Das Parlament hat im Übrigen in der vergangenen Frühjahrssession eine entsprechende Motion abgelehnt, welche vom Bundesrat verlangte, die Finanzhilfe an Russland einzustellen.
Die Kommission hörte auch die folgenden Vertreter des Initiativkomitees der Volksinitiative «Ja zu Europa» an: Lukas Gresch-Brunner und Cornelia Lüthi von der «Neuen Europäischen Bewegung Schweiz» (NEBS) sowie François Cherix von der Bewegung «Renaissance Suisse Europe». Sie legten die Gründe und Ziele der Initiative dar und standen anschliessend für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, was zu einer Klärung der Standpunkte führte. Die Beratung der Volksinitiative und die Beschlussfassung erfolgt anlässlich der Kommissionssitzung vom 23. Mai 2000.
Ferner liess sich die Kommission von Bundesrat Joseph Deiss über dessen Reise in den Nahen Osten und die daran geknüpften Erwartungen informieren.
Die Kommission befasste sich auch mit dem Vergleichs- und Schiedsvertrag zwischen der Schweiz und der Republik Kroatien (99.088) und wird ihrem Rat einstimmig beantragen, dieser Vorlage zuzustimmen.
Die Schweiz misst dem Inkrafttreten des Römer Statuts zum Internationalen Gerichtshof (ISG) vom 17. Juli 1998 grosse Bedeutung zu. Unser Land will auch zu den 60 ISG-Gründerstaaten gehören, welche das Statut ratifizieren und somit dessen Inkrafttreten ermöglichen werden. Angesichts der Bedeutung dieses Geschäftes lag dem EDA daran, die Kommission im Sinne von Artikel 47bis a GVG so schnell wie möglich über die laufenden Vorbereitungen zur Ratifizierung durch die Schweiz zu orientieren.
Die Kommission tagte am 10. April 2000 unter der Leitung von Nationalrat Claude Frey (R, NE), Vizepräsident der Kommission, und im Beisein von Bundesrat Joseph Deiss.
Bern, 11.04.2000 Parlamentsdienste