Gen-Lex-Vorlage: Die Breite des Themas und seine grosse Bedeutung erfordern ein zweites Hearing im nächsten Quartal. - Der Standesinitiative Solothurn zur Weiterbildungsfinanzierung wird keine Folge gegeben, der Bundesrat jedoch in einem Postulat mit der Prüfung einzelner Aspekte beauftragt.

Mit der Gen-Lex-Vorlage soll die sog. Gen-Lex-Motion der eidg. Räte erfüllt und das bestehende Recht für den Extrahumanbereich ausgebaut und vervollständigt werden. Durch die Motion verlangt und durch die Botschaft des Bundesrates (00.008) vorgelegt wurden gesetzliche Regelungen für die Achtung der Würde der Kreatur, den Schutz der biologischen Vielfalt, den Schutz vor schädlichen Einwirkungen bei Freisetzungen, eine Regelung betreffend gentechnischer Eingriffe an Tieren, eine Haftung auch gegenüber langfristigen Auswirkungen, eine generelle Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und die Einsetzung einer Ethikkommission im Extrahumanbereich. Dieser "Katalog" macht deutlich, dass Gentechnikrecht nicht nur Umweltschutzrecht, sondern auch Tierschutz-, Konsumentenschutz-, Landwirtschafts-, Haftpflicht- und Gesundheitsrecht, ein eigentliches "Querschnittsrecht" ist. Entsprechend lang war denn auch die Liste der Experten und betroffenen Kreise, die am ersten Hearing der WBK des Ständerates teilgenommen haben. In einer ersten Runde wurden die folgenden Bereiche angesprochen: der Bereich der Ethik, der Landwirtschaft, der Haftpflicht, der in der Biotechnologie tätigen KMU’s, der Pharmaindustrie sowie das Thema der Chancen und Risiken. Die Kommission hat anschliessend beschlossen, an ihrer nächsten Sitzung im August eine Fortsetzung des Hearings vorzusehen und sich u.a. noch vertieft mit den Aspekten der Lebensmittelherstellung und ihres Verkaufs und mit der Haltung der NGO’s zu befassen, bevor sie die Eintretensdebatte führen und die Detailberatung aufnehmen wird. In den Diskussionen hat sich bereits abgezeichnet, dass vor allem Themen wie die Frage der Haftpflicht, der gesetzlichen Verankerung der Würde der Kreatur und eines allfällligen Moratoriums die Kommission noch eingehend beschäftigen werden.

Ferner hat die Kommission sich noch einmal mit der Standesinitiative des Kantons Solothurn befasst (99.304; vgl. Communiqué vom 18.1.2000), welche ein verstärktes Engagement des Bundes im Bereich der Weiterbildung und vor allem einen Systemwechsel in deren Finanzierung verlangt: den Wechsel von der angebots- zur nachfrageorientierten Finanzierung. Aus der Sicht der Kommission ist dieser Vorschlag prüfenswert, soll aber auf die berufsorientierte Weiterbildung eingeschränkt werden. Sie beschloss einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben, den Bundesrat jedoch via Postulat zu ersuchen, einen Bericht über die Möglichkeiten eines solchen Systemwechsels vorzulegen.

Die Kommission tagte am 16. Mai 2000 unter dem Vorsitz von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) in Bern.

Bern, 17.05.2000    Parlamentsdienste