Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat den Entwurf zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einstimmig angenommen. Im Weiteren hält sie am Beschluss fest, auf die Revision der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität einzutreten. Nicht eintreten will sie auf den Bundesbeschluss über die Untersuchung des Verhältnisses der Schweiz zur ehemaligen DDR.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung der Vorlage zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (98.037, Vorlage 1) abgeschlossen und sie einstimmig angenommen. Dieser Entwurf war vom Nationalrat aufgrund der Einwände gewisser Experten in manchen Belangen geändert worden, um den Schutz der Grundrechte und die Datensicherheit zu verbessern. So wurden die Bedingungen, unter denen eine Überwachung angeordnet werden kann, eingeschränkt; die Überwachung von Personen, die als Berufsgeheimnisträgerinnen zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind, wurde grundsätzlich verboten und die Ausnahmen zu dieser Bestimmung wurden explizit aufgeführt. Die Kommission hat an diesem Entwurf einige Änderungen vorgenommen. Insbesondere hat sie eine Bestimmung eingefügt, welche von den Anbietern von Fernmeldediensten verlangt, dass sie in der Lage sind, Daten zur Identifizierung von Mobiltelefonbenutzern, einschliesslich solchen mit Prepaid-Karten, zu liefern. Die Kommission teilt hier die Bedenken der Strafverfolgungsbehörden und ist ebenfalls der Meinung, dass die Möglichkeiten zur Verbrechensverschleierung eingeschränkt werden müssen.

Der Nationalrat lehnte es am 20. Dezember 1998 ab, auf die von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eingereichte parlamentarische Initiative zur Revision der Gesetzesbestimmungen über die parlamentarische Immunität (99.435) einzutreten. Gemäss dieser Initiative soll bei der Immunität, welche die Parlamentsmitglieder und die von der Bundesversammlung gewählten Behördemitglieder bei im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit stehenden strafbaren Handlungen geniessen, restriktiver verfahren werden. Nachdem bereits in den frühen Neunzigerjahren (Pa.Iv. Rüesch, 91.424) erstmals versucht worden war, die relative Immunität einzuschränken, um Missbräuche zu verhindern, muss nach Auffassung der Kommission mehr Klarheit in die heutige Regelung und Praxis gebracht werden. Falls der Ständerat den Beschluss der Kommission bestätigt, wird der Nationalrat sich endgültig zur Eintretensfrage aussprechen.

Nachdem die Kommission verschiedene Personen aus der Jugendstrafrechtspraxis angehört hat, ist sie trotz gewisser Einwände, die dabei vorgebracht wurden, einstimmig auf den Entwurf zum Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (98.038, Beschluss C) eingetreten. Die Vorlage sieht insbesondere vor, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit von sieben auf zehn Jahre hinaufzusetzen. Zentral beim neuen Gesetz ist, dass bei Jugendlichen der Erziehung und sozialen Integration Vorrang gegenüber der Strafe eingeräumt wird. Andererseits können über sechzehnjährige Jugendliche, die schwere Straftaten begangen haben, mit Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren bestraft werden.

Mit 6 zu 5 Stimmen hat die Kommission beschlossen, nicht auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Untersuchung des Verhältnisses der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einzutreten (Pa.Iv. Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Sonderbeauftragter (Frey Walter), 95.410). Die vom Nationalrat im März 1999 angenommene Vorlage sieht vor, diese Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Aktivitäten der Organe des Staatssicherheitsdienstes (Stasi) durchzuführen und dafür einen Experten zu ernennen. Die Mehrheit der Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass die Vergangenheit der Schweiz ausgeleuchtet werden müsse, weist aber darauf hin, dass heute die Stasi-Akten bereits zu Forschungszwecken eingesehen werden können, so dass nun historische Untersuchungen auch ohne die Ernennung eines Experten via Bundesbeschluss möglich seien. Die Minderheit ist der Auffassung, dass es angesichts der heutigen Konstellation in Europa wichtig sei, abzuklären, welche Beziehungen die Schweiz seinerzeit mit dem Stasi unterhielt. Sie betont, dass der Bundesrat sich positiv zum Beschlussesentwurf ausgesprochen hat und dieser im Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen wurde. In diesem Zusammenhang beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen, eine Motion (97.3606) abzulehnen, welche den Bundesrat beauftragt, auf diplomatischem Wege dafür zu sorgen, dass unser Land Zugang zu den Dokumenten über die Tätigkeiten des Stasi und der Koko (« Kommerzielle Koordinierung ») in der Schweiz erhält.

Die Kommission hat mit 8:1 Stimmen einer parlamentarischen Initiative zur Änderung der Rechtsstellung von Tieren Folge gegeben (Pa. Iv. Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung (Dick Marty), 99.467). Die Initiative nimmt die Vorlage auf, auf die der Nationalrat im Dezember 1999 nicht eintrat. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass damals der Entwurf der nationalrätlichen Rechtskommission ohne eigentliche Beratung im Plenum abgelehnt wurde. Dies habe in der Öffentlichkeit zu heftigen Reaktionen und zur Lancierung zweier Volksinitiativen geführt. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die diesbezüglich insgesamt siebenjährige Tätigkeit der Nationalratskommission nicht von der Hand gewiesen werden sollte und dass es angebracht sei, sich erneut mit der rechtlichen Stellung des Tieres zu befassen. In den Augen der Minderheiten gibt es keinen Anlass, auf diese Vorlage zurückzukommen, die im Nationalrat keine Mehrheit gefunden hat. Sollten die Volksinitiativen zustande kommen, sei es immer noch möglich, mit einem Gegenvorschlag auf Gesetzesebene tätig zu werden.

Die Kommission hat ferner von den insgesamt positiven Ergebnissen der Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative 97.455; Steueramnestie; straflose Selbstanzeige Kenntnis genommen. Da der Bundesrat beabsichtigt, die Idee einer allgemeinen Steueramnestie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Leitbildes der Bundesfinanzen zu prüfen, hat die Kommission beschlossen, mit ihrer Arbeit zu diesem Thema abzuwarten, bis ihr konkrete Vorschläge des Bundesrates vorliegen.

Schliesslich hat die Kommission beschlossen, zwei Motionen zu überweisen, welche den Bundesrat beauftragen, eine Regelung betreffend die nachrichtenlosen Vermögen vorzuschlagen (Mo.NR 97.3306. Erfahrungen mit Vermögenswerten aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Rechtliche Konsequenzen [Rechsteienr Paul] ; Mo NR 97.3401. Nachrichtenlose Vermögen. Bundesrat muss handeln [Grobet]).

Die Kommission hat unter der Leitung von Ständerat Dick Marty (R, TI) ) und teils im Beisein von Bundesrat Joseph Deiss am 18. und 19. Mai 2000 in Bern getagt.

Bern, 19.05.2000    Parlamentsdienste