Während fünf Tagen haben die Geschäftsprüfungskommissionen zusammen mit dem Gesamtbundesrat die Geschäftsführung des Bundesrats im Jahre 1999 besprochen. Die Kommissionen beantragen ihren Räten, die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichts im Jahr 1999 zu genehmigen.

Die Prüfung des Geschäftsberichts 1999 (2000.006/I-IV) bot den Geschäftsprüfungskommissionen die Gelegenheit, sich in einem Gesamtüberblick mit der Tätigkeit von Bundesrat, Bundesverwaltung sowie Bundesgericht zu befassen. Die Kommissionen führten gemeinsam Gespräche mit allen Bundesratsmitgliedern sowie mit der Bundeskanzlerin.

Unter den zahlreichen Themen, die dabei berührt wurden, standen vor allem die folgenden im Vordergrund:

  • Vollzugsprobleme des Bundes im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei,
  • Überwachung der Banken und der Finanzmärkte,
  • Massnahmen des Bundes während des Kosovo-Konflikts und beim Wiederaufbau des Kosovo,
  • Rolle der Schweiz im Stabilitätspakt für den Balkan,
  • Administrative und staatliche Entlastung für KMUs und junger Unternehmer,
  • Leistungsauftrag für die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Aufsicht des Parlaments über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen,
  • Politik und Einflussungsmöglichkeiten der Schweiz in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte in China und Russland,
  • Massnahmen, die zur Stärkung der inneren Sicherheit ergriffen wurden,
  • Personalbestand und Arbeitsbedingungen des Grenzwachtkorps,
  • grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Justiz- und Polizeiwesen,
  • Reform der Spitalfinanzierung und der Krankenversicherung,
  • Exportkontrollen beim Kriegsmaterial,
  • Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget.

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben den Geschäftsbericht 1999 einstimmig gutgeheissen und werden ihren Räten vorschlagen, ihm ebenfalls zuzustimmen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben sich auch sehr eingehend mit der Informationspolitik des Bundesrates im Vorfeld von Regierungsentscheidungen befasst. Sie stellen fest, dass das Kollegialitätsprinzip eine gute Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Bundesrates voraussetzt. Sie sind der Auffassung, dass öffentliche Verlautbarungen von Departementsvorstehern über Dossiers, die nicht in den Bereich ihres Departements fallen, legitim sind. Die Kommissionen sind jedoch der Meinung, dass die Departementsvorsteher sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen sollten, sobald der Bundesrat mit einem Geschäft befasst ist, um den Verhandlungsprozess und die Entscheidungsfindung nicht zu beeinträchtigen.

Schliesslich wurde der Tätigkeitsbericht 1999/2000 der Geschäftsprüfungskommissionen (00.039) gutgeheissen. Er gibt einen breiten Überblick über die verschiedenen Arbeiten, welche die Kommission seit einem Jahr verfolgt. Er wird den Räten in der Sommersession 2000 vorgelegt werden.

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 10., 11., 12., 22. und 23. Mai 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Imhof (Präsident GPK-N, CVP/BL) sowie Ständerätin Helen Leumann-Würsch (Präsidentin GPK-S, FDP/LU) und Michel Béguelin (Vizepräsident GPK-S, SP/VD) getagt.

Der Tätigkeitsbericht 1999/2000 der Geschäftsprüfungskommission kann auf dem Internet unter www.parlement.ch, Rubrik "Infothek - Veröffentlichungen" abgerufen oder beim Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen bestellt werden (Parlamentsgebäude 3003 Bern, Tel. 031/ 322 25 06).

Bern, 25.05.2000    Parlamentsdienste