Die mit der Prüfung der Legislaturplanung 1999-2003 beauftragte Spezialkommission des Nationalrates beantragt einstimmig, vom Bericht des Bundesrates (00.016) Kenntnis zu nehmen. Sie schlägt indessen 30 Motionen zur Ergänzung der Legislaturplanung vor: So sollen u.a. im Bericht ungenügend berücksichtigte Themen eingefügt (Herausforderungen der Informationsgesellschaft), in gewissen Bereichen Zielkorrekturen vorgenommen (Steuer- und Staatsquote) oder in anderen Bereichen die Regierungstätigkeit verstärkt oder beschleunigt werden (Regierungsreform, Infrastrukturen, Entwicklungshilfe).

Die mit der Prüfung der Legislaturplanung 1999-2003 beauftragte Spezialkommission des Nationalrates beantragt einstimmig, vom Bericht des Bundesrates (00.016) Kenntnis zu nehmen. Sie ist indes der Auffassung, dass der Bericht teils ergänzt, weiter ausgestaltet oder gar korrigiert werden muss und schlägt zu diesem Zweck dreissig Richtlinienmotionen in folgenden Bereichen vor:

Aussenbeziehungen (Punkt. 1.1. des Berichtes): Die Vorteile des schweizerischen bundesstaatlichen Systems sollen aufgezeigt und vermehrt in die Diskussion betreffend die Europäischen Union eingebracht werden. Weiter wünscht die Kommission, dass der Bundesrat bis zum Jahr 2011 den Entwicklungshilfeanteil der Schweiz auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts erhöht.

Sicherheit (Punkt 1.2): Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung bis 2001 einen Bericht über die Cyber-Kriminalität und über Massnahmen zu deren Bekämpfung vorzulegen. Ferner beantragt die Kommission, am heutigen Ausgabenvolumen für Armee und Bevölkerungsschutz festzuhalten, bis ein Entscheid über deren definitive Struktur vorliegt.

Forschung und Bildung (2.1): Die Bildung auf dem Gebiet der neuen Technologien soll auf allen Stufen vorangetrieben werden. Gleichzeitig soll der Bundesrat die gesetzgeberischen Massnahmen treffen, welche im Zusammenhang mit der «neuen Wirtschaft» für den Arbeitnehmerschutz nötig sind.

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (2.2): Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz soll gesteigert werden, indem der Bundesrat die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Korruption sowie die zur Förderung des schweizerischen Holding-Standortes notwendigen Vorkehren trifft. Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, die Freiwilligenarbeit aufzuwerten.

Finanzen und Bundeshaushalt (2.3): Die Finanzpolitik soll auf eine Weise ausgestaltet werden, dass die Bundesschulden mittelfristig zurückgezahlt werden können. Auch ist darauf hinzuwirken, dass die Steuerquote 10 Prozent nicht übersteigt und die Staatsquote ebenfalls diesem Wert angenähert wird. Mit knapper Mehrheit fordert die Kommission überdies den Bundesrat auf, die ökologische Steuerreform voranzutreiben.

Infrastruktur (2.4): Die SwissMetro soll in die mittelfristige Verkehrsplanung aufgenommen werden. Weiter schlägt die Kommission vor, den Bundesrat zu beauftragen, ein Konzept für das Nationalstrassennetz zu erstellen, indem eine langfristige Planung über dessen Betrieb und weiteren Ausbau erarbeitet wird. Im Weiteren soll, unter Berücksichtigung des Liberalisierungsprozesses bei Swisscom, POST und SBB, die Zukunft des Service public definiert werden.

Informationsgesellschaft und Medien (2.5): In diesem Bereich müssen in den Augen der Kommission grosse Anstrengungen unternommen werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, die auf diesem Gebiet laufenden Arbeiten auf allen Stufen zu beschleunigen, d.h. sowohl bei der Bildung, bei der Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie, aber auch bei der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit.

Staatliche Institutionen (2.6): Der Bundesrat wird beauftragt, die Regierungsreform voranzutreiben und dem Parlament bis 2001 eine Vorlage zu unterbreiten. Auch soll der Bundesrat dem Parlament eine Strategie über die Wohnbauförderung vorlegen.

Sozialpolitik (3.1): Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht (inkl. Modellen und Szenarien) über die langfristige Sicherung der Sozialwerke vorzulegen, sowie einen Bericht über die Wirkungen des Krankenversicherungsgesetzes und über Varianten für den Systemumbau. Zudem sollen Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann und zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen getroffen werden. Weiter wird eine bessere Unterstützung der Familien, insbesondere über Steuererleichterungen, gefordert. Und schliesslich soll der Bundesrat einen Bericht mit verschiedenen Modellen eines existenzsichernden Grundeinkommens vorlegen.

Regionaler Ausgleich (3.2): Der Bundesrat wird beauftragt, zur besseren Quantifizierung der regionalen und sozialen Disparitäten ein Indikatorensystem aufzustellen, das danach als Führungs- und Kontrollinstrument der Legislaturplanung eingesetzt werden kann.

Gesellschaft und Kultur (3.3): Dem Parlament soll ein Massnahmenkatalog zur Förderung der Verständigung und Annäherung der verschiedenen Sprachregionen unseres Landes vorgelegt werden.

Migration (3.4) : Mit ganz knapper Mehrheit (8 zu 8 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten) beantragt die Kommission, den Bundesrat aufzufordern, eine Vorlage auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass Einbürgerungsentscheide nicht auf Diskriminierung oder Willkür beruhen. Wichtig für die Kommissionsmehrheit ist, dass die Verfahrensvorschriften unter Beachtung der in der Verfassung festgelegten Kompetenzordnung so ergänzt werden, dass für jeden Einbürgerungsentscheid eine Begründungspflicht sowie ein Rechtsmittel für die Anfechtung solcher Entscheide vorgesehen wird. Diese Richtlinienmotion entspricht dem Antrag, der der Kommission von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) unterbreitet wurde.

Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer eine Schätzung über den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften der nächsten 15 Jahre vorzulegen.

Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates eingehend geprüft, obschon es sich dabei in erster Linie um ein Führungs- und Planungsinstrument handelt. Ihr Augenmerk galt dabei vor allem den Herausforderungen, denen die Schweiz in den nächsten zehn Jahren gegenübersteht. Sie hörte dazu folgende Experten an: Fritz Fahrni (Professor an der ETH Zürich, von 1988 bis 1999 Direktor der Sulzer) über die Zukunftsaussichten des Wirtschaftsstandortes Schweiz; Peter Glotz (Direktor des Medien- und Kommunikationsforschungsinstitutes der Hochschule St. Gallen) über die Perspektiven und die Entwicklung der digitalen Gesellschaft; sowie Beat Kappeler (Professor am Institut des hautes études en administration publique Lausanne) über die Zukunft der Schweizer Gesellschaft.

Die Kommission tagte am 19. April, am 2. und 9. Mai sowie abschliessend am 29. Mai 2000 unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP, ZH). Sie beabsichtigt, am 5. Juli zu einer Beurteilung der unternommenen Arbeiten zusammenzutreten. Die Schlussfolgerungen sollen in die Diskussion über den Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Bundesversammlung aufgenommen werden. An der Sitzung vom 19. April waren Bundespräsident Adolf Ogi und Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz zugegen.

Bern, 31.05.2000    Parlamentsdienste