Die Rechtskommission des Nationalrates ist für die Ratifikation des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Weiter hat sie beschlossen, zwei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben: Die eine verlangt die Kontrolle der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen, die andere eine Änderung der Übergangsbestimmungen des Spielbankengesetzes.

Die Kommission stimmt der Ratifizierung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption einstimmig zu und folgt damit dem Beschluss des Ständerates vom letzten März. Mit diesem Übereinkommen soll der Gefahr von Missbräuchen auf dem Gebiet der internationalen Adoption entgegengewirkt werden, indem die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Aufnahmestaaten institutionalisiert wird. Für die Umsetzung des Übereinkommens in die schweizerische Rechtsordnung muss ein Bundesgesetz geschaffen werden, welches das im Übereinkommen vorgesehene Verfahren in die bestehenden schweizerischen Pflegekinder- und Adoptionsverfahren aufnimmt. Die Kommission hat die Detailberatung zu diesem Bundesgesetz (98.075) aufgenommen. Dabei hat sie sich mit 16 Stimmen (ohne Gegenstimme) für eine Adoptionsvermittlung auf Bundes- anstatt auf kantonaler Ebene ausgesprochen. Ausserdem müssen ihrer Meinung nach die Vermittlungsstellen formell in die Adoptionsverfahren einbezogen werden. Die Detailberatung wird in einer der nächsten Sitzungen der Kommission fortgeführt.

Die Kommission hat mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Zwygart keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Normenkontrolle in der Bundesverfassung verankert wird (Verfassungsgerichtsbarkeit, 99.455). Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass diese Möglichkeit im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung bereits ausgiebig diskutiert und schliesslich abgelehnt worden ist. Sie befürchtet eine allzu grosse Einflussnahme der Verfassungsrichter, eine zusätzliche Belastung des Bundesgerichts sowie eine Pflichtentbindung des gesetzgebenden Parlaments. Die Minderheit erachtet eine von der Verfassungsreform losgelöste, neue Debatte zu diesem Thema als sinnvoll, dies umso mehr, als die Verfassungsgerichtsbarkeit in den Debatten beider Räte Zustimmung gefunden hatte. Ausserdem kennen verschiedene Länder wie auch die Kantone ein solches Verfahren.

Im letzten März hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates dem Bundesrat eine Entscheidung über das Casiono von Mendrisio empfohlen. Der Bundesrat ist dieser Empfehlung nicht gefolgt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes auf den 1. April 2000 mussten alle Casinos ihren Betrieb einstellen, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz einer kantonalen und vom Bundesrat genehmigten Boulespielbewilligung waren. Zwei parlamentarische Initiativen, die eine im Nationalrat eingereicht von Stamm (00.423), die andere im Ständerat eingereicht von Philippo Lombardi (00.424), verlangen, dass die Übergangsbestimmungen dieses Gesetzes so geändert werden, dass die Casinos, welche bereits vor dem 22. April 1998 eröffnet wurden, ihren Betrieb bis zu den definitiven Konzessionsentscheiden weiterführen können. Die Rechtskommission hat nun mit 10 gegen 3 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative nicht Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich zwar der Geschäftsprüfungskommission an und ist der Meinung, dass das Gesuch des Casinos von Mendrisio vom Bundesrat nicht korrekt behandelt worden ist. Sie ist aber der Ansicht, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung eine Rechtsungleichheit gegenüber jenen Casinos schaffen würde, die zwar eine kantonale Betriebsbewilligung erhalten haben, jedoch in Anbetracht des vom Bundesrat beschlossenen Moratoriums mit der Aufnahme des Betriebs zugewartet haben. Mit einer solchen Änderung der Übergangsbestimmungen beginge das Parlament einen Übergriff auf die Vollzugskompetenz des Bundesrates und verletzte das Prinzip der Gewaltentrennung.

Im Weiteren hat die Kommission ihre Anhörungen zum Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (98.037, Entwurf 2) abgeschlossen. Dieses Gesetz soll den Einsatz verdeckter Ermittler bei Strafuntersuchungen regeln. Die Kommission ist mit 17 zu 3 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat eine Subkommission beauftragt, unter Berücksichtigung der Einwände, die u.a. bezüglich der Verfassungsmässigkeit gemacht wurden, allfällige Verbesserungen an dieser Vorlage zu prüfen.

Die Kommission hat die Detailberatung über die Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (98.038, Beschluss A) fortgesetzt. Schliesslich hat die Kommission Experten angehört zur Frage der Sterilisation von minderjährigen, entmündigten und urteilsunfähigen Personen. Diese Anhörungen erfolgen im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Felten «Zwangssterilisationen. Entschädigung für Opfer» (99.451), welcher der Nationalrat im vergangenen März Folge gegeben hat.

Die Kommission für Rechtsfragen hat unter der Leitung von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) und teils im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler am 3., 4. und 5. Juli 2000 in Bern getagt.

Bern, 05.07.2000    Parlamentsdienste