Die SGK hat nach ihrem Grundsatzentscheid am 18.5.2000, eine Kommissionsinitiative einzureichen, nun mit 19:4 Stimmen Bericht und Antrag zum AHV-Mehrwertsteuerprozent zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Gemäss der Parlamentarischen Initiative der SGK (00.416) soll ab 2001 das volle AHV-Mehrwertsteuerprozent direkt in den AHV-Ausgleichsfonds fliessen. Der Bundesbeschluss über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV vom 20. März 1998 soll entsprechend angepasst werden. Betroffen davon sind 17 Prozent der Einnahmen aus dem MWSt-Prozent , die heute der allgemeinen Bundeskasse für ihre Rückstellungen für die AHV gutgeschrieben werden. Dem Bund entgehen damit Einnahmen von rund 400 Mio. Franken (1999: 370 Mio. Fr.; 2008: 470 Mio. Franken), die er künftig anderweitig beschaffen müsste.
Nicht erst im Rahmen der 11. AHV-Revision, sondern im beschleunigten Verfahren mit einem dringlichen Bundesgesetz (00.050) sollen die Anlagevorschriften für den AHV-Fonds erweitert werden. Die SGK hat oppositionslos einem entsprechenden Vorschlag des Bundesrates zugestimmt, der auf Anträge der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der beiden Räte und des Verwaltungsrates des Ausgleichsfonds der AHV zurückgeht. Bereits ab 2001 sollen damit auch Anlagen in ausländische Aktien möglich werden. Mit der 10. AHV-Revision wurden die Anlagemöglichkeiten zwar bereits auf Aktien ausgedehnt, diese jedoch auf schweizerische Unternehmen beschränkt.
Zur laufenden 11. AHV-Revision und zur 1. BVG-Revision wurden die Herren Prof. Bernd Schips (Leiter der Konjunkturforschungsstelle an der ETH, KOF) und Dr. Martin Wechsler, Pensionskassenexperte, angehört sowie eine Reihe von Berichten aus dem EDI diskutiert, welche die Kommission angefordert hatte. Mit der Detailberatung der 11. AHV-Revision wird die Kommission an ihrer Sitzung vom 7./8. September beginnen.
Die Kommission hat das Chemikaliengesetz (99.090) beraten und ist dabei mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Damit wird insbesondere der vom Bundesrat vorgeschlagene sogenannte Wohngiftartikel gestrichen. Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, dass der Bund damit weiter als die EU gehe, und dass das Problem bereits in anderen einschlägigen Gesetzen geregelt werde. Auch fehle es heute an ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen für die Festlegung von Grenzwerten. Eine Minderheit, die das bestreitet, will an der bundesrätlichen Fassung festhalten. Auf die nächste Sitzung verschoben wurde hingegen die Beratung von Art. 2 Abs. 3, der die Kompetenzdelegation an den Bundesrat regelt. Dazu wird noch ein Alternativvorschlag erarbeitet. Das neue Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen erweitert den Geltungsbereich des alten Giftgesetzes und harmonisiert die Normen mit denjenigen der EU.
Die Kommission führte weiter eine Anhörung und eine erste Diskussion zur Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" (Gesundheitsinitiative) durch. Die Initianten und Initiantinnen wurden vertreten durch NR Franco Cavalli (SP, TI), SP-Generalsekretär Jean-François Steiert und Christina Werder (wissenschaftliche Mitarbeiterin).
Die Sitzung fand am 6./7.Juli 2000 unter der Leitung von Nationalrätin Rosmarie Dormann (CVP, LU) statt.
Bern, 10.07.2000 Parlamentsdienste