Die Rechtskommission des Ständerates hat beschlossen, ihre Beratungen über die vom Nationalrat 1998 beschlossene Revision des Strafgesetzbuchs betreffend Schwangerschaftsabbruch fortzusetzen.

Am vergangenen 20. Juni hat der Ständerat die parlamentarische Initiative für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Pa.Iv. Haering Binder; 93.434) an die Kommission zurückgewiesen und sie namentlich beauftragt, das Verfahren mit der Beratung der Volksinitiative "für Mutter und Kind" zu koordinieren.

Bundesrätin Ruth Metzler hat der Kommission mitgeteilt, der Bundesrat gedenke, die Ablehnung dieser Volksinitiative ohne Gegenentwurf zu beantragen. Der Bundesrat werde dem Parlament noch diesen Herbst eine Botschaft unterbreiten. Nach Auffassung des Bundesrates gelte es, für den Schwangerschaftsabbruch eine Neuregelung im Rahmen der parlamentarischen Initiative vorzuschlagen. Bundesrätin Metzler teilte weiter mit, der Bundesrat habe anfangs Juli seine Stellungnahme aus dem Jahr 1998 zugunsten eines Schutzmodells mit Beratungspflicht präzisiert.

Im Hinblick darauf hat die Kommission beschlossen, ihre Arbeiten zur parlamentarischen Initiative fortzusetzen. An ihrer nächsten Sitzung wird sie neue Anträge prüfen. Somit ist die Koordination der Beratungen über Volksinitiative und parlamentarische Initiative sichergestellt.

Die Kommission tagte am 17./18. August 2000 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP/TI) und unter zeitweiliger Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Metzler. Über die weiteren Geschäfte, welche die Kommission behandelt hat, orientiert eine spätere Pressemitteilung.

Bern, 18.08.2000    Parlamentsdienste