Die Kommission hat sich mit den Differenzen bezüglich des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (98.037 , Entwurf 1) befasst. Mit 9 gegen 6 Stimmen hat sie den Vorschlag des Ständerates verworfen, wonach Telekommunikationsunternehmen Daten zur Identifikation von Personen liefern müssten, die Mobiltelefone mit vorausbezahlten Karten benützen. Die Kommission ist der Auffassung, dass der administrative Aufwand, den eine solche Regelung mit sich brächte, gegenüber dem zu erwartenden Ertrag unverhältnismässig gross ist. Eine Kommissionminderheit möchte dem Ständerat folgen.
Nachdem die Kommission im vergangenen Juli der Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 29. 5. 1993 über den Schutz von Kindern (98.075 ) zugestimmt hat, hat sie nun den entsprechenden Gesetzesentwurf einstimmig verabschiedet. Sie hat verschiedene Änderungen am Entwurf vorgenommen, den der Ständerat am 23. März dieses Jahres verabschiedet hat. So ist sie der Auffassung, dass es Sache des Bundes und nicht mehr der Kantone sei, die Tätigkeit von Vermittlungsstellen bei den internationalen Adoptionen zu bewilligen und die Aufgaben festzulegen, die ihnen übertragen werden können. In Anlehnung an Artikel 27 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung hat die Kommission zudem eine Bestimmung ins ZGB aufgenommen, die dem Kind das Recht auf Auskunft über seine leiblichen Eltern gibt; diese Bestimmung gilt für alle Adoptionen. Der Nationalrat wird dieses Geschäft in der kommenden Herbstsession behandeln.
Im Rahmen der Behandlung der Parlamentarischen Initiative 98.444 (Wiederverkauf von Immobilien zwischen Personen im Ausland (Epiney)) schlägt die Kommission eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vor. Dabei geht es darum, den Verkauf von Ferienwohnungen zwischen Ausländern vom Kontingent auszunehmen. Das würde zu einer Entlastung des Kontingents führen, ohne dass sich dadurch die Zahl der ausländischen Grundstücksbesitzer erhöhen würde.
Ausgehend von der Parlamentarischen Initiative 98.411 (Betreibung von UVG-Prämienforderungen (Baumberger)) sieht die Kommission eine Änderung von Artikel 43 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vor. Danach sollen von der Konkursbetreibung öffentlich-rechtliche Gläubiger sowie privatrechtliche Forderungen bis 1000 Franken ausgenommen sein.
Die Kommission hat den Bundesrat beauftragt, die beiden genannten Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung zu geben.
Mit 16 Stimmen und einer Enthaltung hält die Kommission an ihrem Entscheid fest, auf die Parlamentarische Initiative der Rechtskommission des Ständerates, die eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die relative Immunität verlangt (99.435 ), nicht einzutreten. Sollte die Entscheidung der Kommission die Unterstützung des Nationalrates finden, so wäre diese Parlamentarische Initiative definitiv gescheitert.
Des Weitern hat die Kommission ihre Detailberatung der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (98.038 ; Beschluss A) fortgeführt. Sie hat beschlossen, wie der Ständerat die bedingte und die teilbedingte Strafe für alle Strafen einzuführen.
Wie bereits am Montag, 28. August mitgeteilt, hat die Kommission mit 13 gegen 6 Stimmen beschlossen, Volk und Ständen die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" (99.076 ) zur Ablehnung zu empfehlen. Oppositionslos hat sie sich hingegen für Eintreten auf den bundesrätlichen Gegenentwurf entschieden, der eine Revision des Mietrechts im OR vorschlägt. Die Detailberatung hat begonnen.
Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 28., 29. und 30 August 2000 in Bern getagt, unter dem Vorsitz von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP/TG) und in zeitweiliger Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Metzler und Bundesrat Pascal Couchepin.
Bern, 31.08.2000 Parlamentsdienste